Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
bezahlt. Zur Erzwingungshaft werde ich unsere Rinderherde von ca. 160 Tieren mit ins Zuchthaus bringen.
Daß diese Drohung nicht zieht, weiß er natürlich. Deshalb nun mit juristischem Scharfsinn:
Da keine Ersatzkraft zur Versorgung der Tiere zur Verfügung steht, kommt eine Erzwingungshaft schon gemäß Tierschutzgesetz nicht in Frage.
Wer mit der Justiz noch nicht so ganz im reinen ist, ihr aber schon Lösungsvorschläge unterbreitet hat und nun auf eine positive Reaktion hofft, der schreibt vielleicht:
Bitte um eine sehr nette Antwort.
Oder, mit Freudschem Einschlag:
Ihrer Nachsicht sehe ich mit Interesse entgegen.
Manchem dämmert vielleicht, daß man sich schon mal im voraus bedanken könnte.
Läßt die Justiz dann so gar nichts von sich hören, wie fragt man am geschicktesten nach?
Untertänigst, ohne Ihren Betriebsfrieden stören zu wollen, bitte ich um eine Information über den Stand der Dinge.
Kommt schließlich die Antwort, hält sich die Begeisterung aber womöglich in Grenzen.
Sagen Sie, saufen Sie da bei der Staatsanwaltschaft und wissen hinterher nicht, was Sie tun? Oder wie darf ich Ihren abgegebenen Müll sehen?
Auch mokiert der Bürger sich dann schon mal über diese
minderwertig gebildeten Personen in den Behörden.
Natürlich ist nicht jeder scharf auf Post von der Justiz, besonders wem sie ständig ins Haus flattert. Da mag der Inhalt an sich noch so berechtigt sein, gerade das macht die Sache ja zur Plage. Also sinnt man auf Abhilfe. Die sah hier so aus: Spezialetikett auf Umschlag anbringen, Briefgeheimnis wahren und wieder ab die Post.
Auch polizeiliche Vorladungen können ungelegen kommen.
Lieber Herr Kommissar Kieker,
es tut mir leid, daß ich Ihrer freundlichen Einladung nicht Folge leisten kann. Ich habe für den 19.4. d. Js. bereits einen anderen Termin, den ich nicht mehr absagen kann.
Nehmen Sie zum Zeichen meiner Hochachtung die beigefügte Sonderausgabe unserer Vereinszeitung, welche Ihnen sicherlich mehr Freude macht als ein Gespräch mit mir.
Ich könnte und möchte Ihnen zur Sache auch keine Angaben machen.
Zur Person muß ich Ihnen leider mitteilen, daß ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach meiner Geburt in der Klinik vertauscht wurde, also gar nicht der «Harry Hase» bin.
Was nun?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Harry Hase
Daß der Staatsanwaltschaft die Tatkraft ihrer treuesten Anzeigeerstatter besonders am Herzen liegt, versteht sich von selbst. Trotzdem ist man dort dankbar für jeden weiterführenden Hinweis.
… Was da also geschehen ist, ist zweifellos ein Verfahrensfehler, und ich fasse das als Bedrohung auf. Auch dafür gibt es garantiert noch eine Strafanzeige von mir bei Ihnen! Garantiert alles fristgerecht und garantiert immer mit allen mir möglichen Rechtsmitteln. Auch wenn da wenig oder gar nichts raus kommt, wer schreibt, der bleibt! Das ist mein Motto. Und immer, garantiert immer gibt es ein Rechtsmittel gegen jede deutsche staatliche Zwangsmaßnahme!
Wenn ich das einmal nicht machen sollte, rufen Sie bitte sofort unter 110 den Notarzt an, denn dann ist mir etwas Schreckliches passiert.
Die Beschützerinstinkte der Staatsanwaltschaft – als Anzeigeerstatter weckt man sie vielleicht am ehesten dadurch, daß man sich kleiner macht, als man ist.
Zwar handelt es sich bei mir um eine Bagatelle, Anzeichen krimineller Energie sind aber unverkennbar.
Kriminelle Energie beim Täter, versteht sich. Was aber verbirgt sich eigentlich hinter dieser so oft bemühten Floskel? Zum Glück gibt es kompetente Stellen, die Auskunft erteilen.
Brief an das Bundesjustizministerium:
Vergeblich suche ich seit einiger Zeit eine Stelle, die mir den Begriff «kriminelle Energie» und die Einheit, wonach so etwas gemessen
wird, fach- und sachgerecht erklären kann. Leider habe ich im Duden und in den Nachschlagewerken nichts darüber gefunden.
Da in Ihrem Hause sicher die entsprechenden Fachleute vorhanden sind, würde ich Sie bitten, mir kurz den Meßwert zu erläutern und den Begriff etwas detaillierter zu beschreiben.
Nachdem sich im Ministerium das Referat für Energierecht augenzwinkernd für unzuständig erklärt hatte, gelangte die Sache ins Strafrechtsreferat und war dort, wie die mit sichtlichem Spaß verfaßte Antwort zeigt, goldrichtig aufgehoben.
… für Ihre Anfrage danke ich Ihnen sehr, zeigt doch Ihr Schreiben, welches erfreulich große Interesse die Öffentlichkeit an den Fragen der
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