Der rote Salon
des vorliegenden Dekrets (17. September 1793) werden alle verdächtigen Personen, die sich auf dem Territorium der Republik aufhalten und noch in Freiheit befinden, in Haft genommen.
Artikel 2
. Als verdächtige Personen gelten: 1. alle, die sich durch ihr Verhalten oder ihre Beziehungen oder durch ihre mündlich oder schriftlich geäußerten Ansichten als Parteigänger der Tyrannen, des Föderalismus und Feinde der Freiheit zu erkennen gegeben haben; 2. alle, die sich nicht auf die durch das Gesetz vom 21. März dieses Jahres vorgeschriebene Weise über ihre Existenzmittel und die Erfüllung ihrer Bürgerpflichten ausweisen können; 3. alle, denen das Bürgerzeugnis verweigert worden ist; 4. die durch den Nationalkonvent oder seine Kommissare von ihren Ämtern suspendierten oder abgesetzten und nicht wieder eingesetzten Staatsbeamten, insbesondere diejenigen, die kraft des Gesetzes vom 12. August dieses Jahres abgesetzt worden sind oder noch abgesetzt werden müssen; 5. alle diejenigen vormaligen Adligen, ob Männer, Frauen, Väter, Mütter, Söhne oder Töchter, Brüder oder Schwestern, sowie Bevollmächtigten der Emigranten, die nicht dauernd ihre Verbundenheit mit der Revolution unter Beweis gestellt haben; 6. alle, die in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 1789 und der Verkündung des Gesetzes vom 8. April 1792 emigriert sind, auch wenn sie in der durch dieses Gesetz gesetzten Frist oder auch früher nach Frankreich zurückgekehrt sind. […]
Artikel 10
. Die Zivil- und Kriminaltribunale können bei Personen, welche wegen Vergehen angeklagt sind, betreffs derer eine Anklage für unstatthaft erklärt worden ist, oder welche von der gegen sie erhobenen Anklage freigesprochen worden sind, eine Aufrechterhaltung der Haft aus Verdachtsgründen und die Einlieferung in die oben genannten Haftanstalten verfügen, falls dies erforderlich erscheint.
S. 78
Wie man Bürgertreue nachzuweisen hat … »Man muß 1. den Auszug aus dem Register der Nationalgarde von Beginn des Jahres 1790 an vorlegen, sofern man zu dieser Zeit Aktivbürger war; 2. Quittungen über die Abgaben für das Vaterland und die Steuern für die Jahre 1791 und 1792 vorlegen; 3. man darf nach dem 10. August nur noch ein Amt innegehabt und ein Gehalt bezogen haben; 4. man darf nichts gegen die Freiheit geschrieben haben; 5. man darf in keinem Club Mitglied gewesen sein, den die öffentliche Meinung geächtet hat, wie die Pariser Clubs der Monarchiens, Feuillants, der Sainte-Chapelle, von Massiau und Montaigu; 6. man darf aus keiner Société populaire ausgeschlossen worden sein, in Paris zum Beispiel nicht aus den Gesellschaften der Jakobiner oder der Cordeliers, im Zuge der Säuberungen; 7. man darf keine der offiziell verurteilten Petitionen unterzeichnet haben, in Paris zum Beispiel die der Achttausend und der Zwanzigtausend gegen die Überführung der Asche Voltaires ins Panthéon und gegen die Priesterehe, selbst wenn man seine Unterschrift sofort wieder zurückgezogen hätte.« (Der Scharfrichter. Das Tagebuch des Charles Henri Sanson aus der Zeit des Schreckens 1793-1794, S. 20)
S. 103
Zum Leidwesen des auf Unauffälligkeit bedachten Kronprinzen … »Vorbereitungen für die Hochzeit und den neuen Hausstand wurden in einer Eile getroffen, daß ihm der Kopf schwindelte.
Unser Haus wird, ich wage es zu sagen, sehr hübsch, ich wage mich der Hoffnung hinzugeben, daß es Ihren Beifall finden wird
. Vergebens suchte der Prinz zu verhindern, daß die Bürger von Berlin einen feierlichen Einzug für die Prinzessinnen veranstalteten. Was er von dergleichen Aufwand dachte, hatte er Luise schon in einem früheren Brief geschrieben:
Solche Possen sind zu nichts nütze, als höchstens den Gassenjungen und den Herumläufern ein Schauspiel zu geben, wo sie ihr albernes, nichtssagenwollendes Geschrei anbringen können … Ich würde die maussadeste abgeschmackteste Rolle dabei spielen
. Nun ließ sich nichts mehr dagegen tun, und er mußte sich fügen. Genauso unangenehm wie der bunte Aufzug bei der Einholung der Braut war dem Prinzen, daß aus Anlaß der Vermählung eine Illumination der Stadt, eine Festbeleuchtung mit bunten Lämpchen und Dekorationen, vorgesehen war. Er bat, kaum daß er in Berlin angekommen war, den König, die geplante Illumination zu verbieten und die wohlhabenderenunter den Bürgern aufzufordern, das für die Illumination vorgesehene Geld lieber für die Kriegswitwen und -waisen zu spenden, die der gegenwärtige Krieg ins Unglück
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