Der Serienmörder von Paris (German Edition)
zu zeigen, da er stolz war, den Mann getötet zu haben.
Dupin registrierte die Tatsache, dass die Gangster für die Gestapo gearbeitet hatten, fragte jedoch, warum Petiot die Frauen getötet habe. Seine grausame Antwort wurde vom geräuschvollen Ausatmen des Publikums begleitet: „Was hätten wir denn sonst mit ihnen anstellen sollen?“
Schnell erkannte Petiot die Missverständlichkeit der Aussage und lenkte ein: „Sie waren Geliebte der Gestapo-Agenten und hätten uns sofort denunziert.“
„Wer oder was gab Ihnen das Recht, Menschen zu verurteilen und hinzurichten?“
„Hätte es zu der Zeit einen vernünftigen Staatsanwalt der Republik gegeben, wären wir froh gewesen, ihm die Aufgabe zu überlassen. Es stellte keine sonderlich erfreuliche Angelegenheit dar.“
Nun schaltete sich Floriot zugunsten seines Mandanten ein. Er erinnerte daran, dass drei der Männer für die Gestapo tätig gewesen seien und Zé, der vierte, ein Bordell für deutsche Offiziere betrieben habe. „Und warum wollten sie wohl Frankreich verlassen?“ (Damit deutete Floriot ein mögliches Doppelspiel an, bei dem die Männer sowohl ihre Landsleute als auch die Gestapo betrogen hatten.)
„Die Antwort liegt auf der Hand“, antwortete Dupin. „Sie wurden von der Polizei gesucht.“
„Glauben Sie tatsächlich, dass sich ein Mitglied der Gestapo vor der französischen Polizei fürchtet?“
„Ich respektiere das Leben jedes Menschen, Maître.“
„Respektieren Sie auch das Leben eines Angehörigen der Gestapo?“
An dieser Stelle konfrontierte der Verteidiger die Juristen mit einem delikaten Problem. In die bedrückende Stille hinein fragte Leser Petiot, wie viel Geld er durch die Morde an den Kriminellen und den Prostituierten verdient habe. Petiot gab zu bedenken, dass seine Gruppe nicht wegen persönlicher Bereicherung tätig gewesen sei und niemals einen Sou erhalten habe. Das stellte natürlich einen erneuten Widerspruch dar, den in der Eile aber niemand weiterverfolgte.
„Adrien, der Baske“ hatte ca. eine Million Francs in die Schulterpolster des Anzugs eingenäht. Seine Freunde trugen drei bis vier Millionen Francs bei sich, nicht zu vergessen die „Gebühr“ für die angebliche Reise nach Argentinien.
Leser erteilte die Erlaubnis, den Koffer zu öffnen, um zu prüfen, ob Adriens Mantel oder sonstige Kleidungsstücke aufgerissen oder beschädigt worden waren. Als der Gerichtsdiener, ein gewisser Wilmès, den Versuch unternahm, den Koffer aus dem Turm der Beweise herauszuziehen, begann dieser bedrohlich zu schwanken. Leser ordnete augenblicklich eine Pause an. Wilmès gab später zu, dass er tatsächlich befürchtet habe, unter einem Berg von Koffern begraben zu werden.
Petiot schlug vor, dass die Wachen im Saal blieben, um einen Diebstahl zu verhindern. Sich zu Floriot drehend, witzelte er, ob er vielleicht zehn Prozent Finderlohn erhalte, wenn das hohe Gericht tatsächlich eine Million Francs entdecke?
Als sich das Gericht wieder zusammenfand, öffnete der Diener das Siegel mit der Nummer 54 des gelben Koffers mit abgesetzten schwarzen Lederecken, in dem sich die Kleidung und die persönlichen Gegenstände von „Adrien, dem Basken“ befanden. Während der Beamte auf der Suche nach dem Anzug den Inhalt durchwühlte, entwich dem alten Koffer ein muffiger Geruch. Als er die fragliche Jacke fand, schnappte sich Petiot das Kleidungsstück und zeigte es triumphierend dem Gericht, da keinerlei Manipulationen festzustellen waren. Petiot schnappte sich ein anderes Kleidungsstück. „Das Gleiche hier“, meinte er, „ohne Zweifel noch intakt.“
Dupin zog sich erneut zurück, statt zu versuchen, Lücken in der Verteidigung aufzuzeigen. Diesmal wollte er sich auf sicheren Boden begeben. „Die Wolffs waren Juden, die sich der deutschen Verfolgung entziehen wollten, als einhundertprozentige Gegner der Nazis.“
„Es waren Deutsche“, lenkte Petiot ein. „Sie stammten aus Berlin.“
„Das ist nicht wahr“, unterbrach Maître Jacques Bernays, der Anwalt der Familie. „Die Wolffs verließen am 12. Juni 1942 die Niederlande, und ich kann einige Zeugen berufen, die bestätigen, dass die Familie in ständiger Angst vor Übergriffen der Deutschen lebte.“
Floriot versuchte den Einwand abzuschmettern und nannte einen Polizeibericht, verfasst von Inspektor Battut, der die Ankunft der Wolffs in Frankreich dokumentierte. Damals führten sie einen in Berlin ausgestellten Pass bei sich, der sie als „Flüchtlinge“
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