Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
20 in seiner Profizeit, und wie weit es mit Sieg und Niederlage dabei ehrlich zuging, wissen nur die Boxer und ihre Manager.
Im Jahre 1957 ging Karl-Heinz Guder in die USA, wo er in sechs Jahren etwa 200000 Dollar verdiente. Dann aber, erst 29 Jahre alt, war er am Ende. Sein Name zog nicht mehr, der Dollarregen versiegte. Eine Zeitlang fand er noch Arbeit als Trainer oder Sparringspartner. In dieser Zeit versuchte er ein Comeback. Als Sparringspartner von Willi Quator und Norbert Grupe tätig, stieg er in Westberlin einige Male in den Ring.
Doch seine Zeit als Boxer war unwiederbringlich vorbei. Enttäuscht und verbittert, kehrte er in die USA zurück, wo er einen Naturalisierungsantrag stellte. Er erwarb im Oktober 1961 die amerikanische Staatsbürgerschaft und schlug sich mehr schlecht als recht als Hilfsarbeiter, Maschinist, Maurer und Bankangestellter durchs Leben, wobei ihm seine ursprünglichen Lehrberufe als Schlosser und Maurer zugute kamen.
Jetzt aber, in beiden Berufen den modernen Anforderungen nicht mehr gewachsen, blieben ihm nur untergeordnete Tätigkeiten, deren Entlohnung dem luxusverwöhnten Profi als kümmerliche Brosamen erschienen. Er versuchte sich zwar zusammen mit Grupe als Unternehmer, doch die Behörden entzogen ihnen die Lizenz.
Wie viele Profisportler, die sich noch weit vor Vollendung ihres vierten Lebensjahrzehnts, also im kräftigsten Mannesalter, am Ende ihrer Karriere sahen, konnte auch Guder seinen Abstieg nie verwinden. Und wie jeder ausgediente Profi nährte auch er die unsinnige Hoffnung auf eine Rückkehr zu Ruhm und Glanz.
Nun war Guder schon in seiner Glanzzeit nicht das gewesen, was man einen braven Burschen nennt. Jetzt aber, auf dem Wege nach unten, wurde er ein einsamer, gefährlicher Wolf, mit dem schließlich nicht einmal mehr die eigene Mutter etwas zu tun haben wollte.
Dem FBI, der Bundeskriminalbehörde der USA, war Karl-Heinz Guder seit langem bekannt. Von den insgesamt 19 Eintragungen, die seine Karteikarte aufwies, bezogen sich 18 auf strafbare Handlungen. So war unter dem 29. November 1962 vermerkt, daß Guder in Los Angeles einen Diebstahl begangen hatte. Unter dem 3. Februar 1963 war ein Angriff mit einer tödlichen Waffe registriert, für den 14. Januar 1965 Haftbefehl und Steckbrief wegen eines schweren Verstoßes gegen das Geschäftsund Berufsgesetzbuch, am 25. August 1965 ein Raub, am 15. Oktober 1965 ein Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft. Fünf Tage später wurde er wegen eines versuchten Raubüberfalls notiert. Unter dem 2. Januar 1966 enthielt die Kartei einen Vermerk, daß Guder nach einem bewaffneten Raubüberfall in Las Vegas flüchtig wurde. Am 20. April 1966 war er zusammen mit einem Amerikaner in der Nähe von Hollywood festgenommen worden. In ihrem Besitz befanden sich Gesichtsmasken, Gummihandschuhe und ein geladener Trommelrevolver. Eine Eintragung vom 4. J uni 1966 wies aus, daß Guder wegen bewaffneten Raubüberfalls auf eine Bar in Los Angeles verhaftet, aber gegen eine hohe Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt worden war, und so weiter.
Am 24. Juni 1966 floh Guder nach Paris, um der Strafverfolgung in den USA zu entgehen. Dreieinviertel Jahre später, am 27. Oktober 1969, konnte das FBI die Akte des Exprofiboxers Karl-Heinz Guder für immer schließen. In jener Oktobernacht hatte Guder seinen letzten Auftritt. Zusammen mit einem Komplizen überfiel er in Yorba Linda in Südkalifornien einen Barbesitzer, der sich jedoch zur Wehr setzte und Guder mit vier Revolverkugeln niederstreckte.
Die drei Jahre zwischen seiner Ankunft in Paris im Juni 1966 und seinem unrühmlichen Ende im Oktober 1969 in Yorba Linda verbrachte Guder in Europa. Er hielt sich in verschiedenen westeuropäischen Städten auf und kam schließlich auch nach Essen, wo er Friedhelm Göhner kennenlernte. Guders Geld war aufgebraucht. Daher knackte er am 17. Dezember 1966 mit Göhner einen Automaten in Minden. Noch am gleichen Tage verhaftete ihn die Polizei. Im Februar 1967 wurde er vom Schöffengericht Minden zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Da die Untersuchungshaft auf die Gefängnisstrafe angerechnet worden war, kam er noch am selben Tage frei. Eine Woche später wurde er erneut festgenommen. Er hatte Lohngelder gestohlen, wofür ihn das Schöffengericht Detmold am 2. Mai 1967 zu acht Monaten Gefängnis verurteilte. Guder legte gegen das Urteil Revision ein und wurde am 22. Juni 1967 bis zur Entscheidung über seinen Revisionsantrag aus der Haft
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