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Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Titel: Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gerhard Feix
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entlassen. Sofort nahm er wieder Verbindung mit Göhner auf, der ihm den Tip mit der Sparkassenfiliale in Gohfeld gab.
    Guder fuhr nach Gohfeld, trieb Örtlichkeitsstudien und warb mit Göhners Hilfe Ridderbusch und Möller an. Göhner, Ridderbusch und Möller gaben das Verbrechen unumwunden zu. Anders dagegen Guder. Nach seiner Verhaftung hatte er seine Beteiligung zwar global eingestanden, auf weitere Fragen jedoch die Antwort verweigert.
    In der Gerichtsverhandlung im Dezember 1967 vor der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld behauptete er dann, er wäre nur deshalb mit nach Gohfeld gefahren, um Ridderbusch und Möller von ihrem räuberischen Vorhaben abzubringen. Außerdem hätte er nicht geahnt, daß der Überfall schon am 5. Juli stattfinden sollte. Das war offenkundig gelogen. Guder mußte nämlich zugeben, daß er beim Diebstahl des Tatfahrzeuges zugegen war und sogar eigenhändig bei der Montage des englischen Kennzeichens 44BXK geholfen hatte. Er mußte auch zugeben, daß Ridderbusch und Möller ohne ihn gar nicht den Weg zur Sparkasse nach Gohfeld gefunden hätten. Und schließlich mußte er eingestehen, die Plastikpistolen gekauft und verteilt zu haben. Das freilich wollte er nur getan haben, um Ridderbusch und Möller vom Einsatz gefährlicherer Waffen abzuhalten. Die 6985 DM Beuteanteil schließlich wollte er nur an sich genommen haben, um sie Göhner zu übergeben. Das Gericht sah in alledem nur Schutzbehauptungen und verurteilte ihn zu einer Gesamtstrafe von siebeneinhalb Jahren Zuchthaus. Göhner erhielt drei Jahre Zuchthaus, Ridderbusch vier Jahre Gefängnis und Möller vier Jahre Jugendstrafe. Guder und Göhner legten Revision ein, die jedoch am 25. Juni 1968 vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes als unbegründet verworfen wurde. Auch jetzt
Exbox-Champion Guder wurde als Bankräuber zu siebeneinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.
    gab Guder noch nicht auf. In der zweiten Augusthälfte stellte er einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens.
    Nach der Strafprozeßordnung der BRD wird im Revisionsverfahren, in zweiter Instanz also, ein übergeordnetes Gericht, hier der Bundesgerichtshof, tätig. Im Wiederaufnahmeverfahren, dem letztmöglichen Rechtsmittel jedoch, entscheidet das gleiche Gericht, gegen dessen Urteil sich der Wiederaufnahmeantrag richtet. Die Regelung, die den Richter zum Richter über sich selbst macht, wurde seit jeher von namhaften Juristen und Strafrechtswissenschaftlern kritisiert. Diese juristische Mißgeburt hat nämlich in der BRD oftmals dazu geführt, daß zu Unrecht Verurteilte jahrelang im Zuchthaus saßen.
    So wurde beispielsweise im Januar 1955 der Fleischer Hans Hetzel vom Schwurgericht in Offenbach wegen Sexualmordes an der 25jährigen Magdalene Gierth zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurteilt. Hetzel, der die Tat von Anfang an bestritten hatte, war auf Grund fragwürdiger Indizien und eines haarsträubenden Fehlgutachtens des Münsteraner Professors für Gerichtsmedizin, Ponsold, verurteilt worden. Zweimal versuchte Hetzel, seine Unschuld in einem Wiederaufnahmeverfahren zu beweisen. Zweimal lehnte dasselbe Gericht, das ihn verurteilt hatte, die Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Erst beim dritten Versuch, als der Fall Hetzel bereits zu einem Justizskandal geworden war, der in der internationalen Fachwelt Aufsehen erregte, mußte das Gericht dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nachgeben.
    In diesem Verfahren wurde dann durch die Gutachten international anerkannter Gerichtsmediziner festgestellt, daß die von Hetzel angeblich Ermordete einem Herzschlag erlegen ist. Hans Hetzel mußte daher wegen „mangelndem Tatverdacht", zu deutsch: wegen erwiesener Unschuld, freigesprochen werden. Bis dahin aber hatte er, wie eine westdeutsche Zeitung ausrechnete, genau sechzehn Jahre, drei Monate und drei Tage unschuldig im Zuchthaus gesessen.
    Im Fall Guder freilich war die Beweislage anders, die Ablehnung des Wiederaufnahmeverfahrens daher verständlich.
    Am 21. Januar 1969 ging eine sensationelle Meldung durch die westdeutsche Presse. Heinz Guder war am Vortage gegen 17 Uhr gemeinsam mit dem Berufsverbrecher Gerhard Balk, einem prominenten Mitglied der berüchtigten Dominas-Bande, aus dem Zuchthaus Remscheid-Lüttringhausen geflohen. Für Kriminalkomissar Schröder von der Kriminalhauptstelle Bielefeld kam dieser Ausbruch nicht unerwartet. Ihm hatte Guder anvertraut, daß er, falls sein Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt werde oder es zu lange

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