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Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Titel: Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gerhard Feix
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Sein Amtskollege Vogel aus Rheinland-Pfalz schrie: „Schluß mit der Liberalisierung! Es gibt keine gleichen Rechte für die Feinde der gleichen Rechte!" CDU-Ministerpräsident Albrecht aus Niedersachsen verstieg sich öffentlich zu der Behauptung, daß nicht die Terroristen, sondern deren „Sympathisanten" das eigentliche Problem wären, wozu er vor allem gewisse Schriftsteller wie Heinrich Boll, die Hochschullehrer und Jungsozialisten zählte. Und sein Parteifreund Biedenkopf, der bereits fünf Wochen vor dem Tod des BDA-Präsidenten dazu aufforderte, für Schleyer „zu beten", rückte sogar den gewiß unverdächtigen Vorsitzenden der SPD, Willy Brandt, in die Nähe der Terrorismussympathisanten.
    Während die reaktionären Kreise der BRD dieses Kesseltreiben veranstalteten, bereiteten alte und neue Faschisten dem aus dem Zuchthaus entflohenen Kriegsverbrecher und Massenmörder Kappler begeisterte Ovationen. SS-Ehrenwachen durften unbehelligt von Polizei und Verfassungsschutz vor seinem Haus aufziehen und Front gegen protestierende Antifaschisten machen. Am 22. September 1977 stellte sich sogar die BRD-Regie-rung schützend vor ihn, indem sie seine Auslieferung an die italienischen Strafvollzugsbehörden verweigerte. Kappler, vormals SS-Obersturmbannführer, war 1948 von einem italienischen Gericht wegen der Ermordung von 335 unschuldigen Geiseln rechtskräftig zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden und 1977 unter bisher ungeklärten Umständen, vermutlich aber mit Hilfe westdeutscher Geheimdienstagenten, aus Italien in die BRD geflohen.
    Das Bundeskriminalamt schlug unterdessen den Schleyer-Entführern gegenüber eine gewagte Verzögerungstaktik ein. Am 8. September verhängte die Regierung eine unbefristete Nachrichtensperre über den Entführungsfall. Einen Tag später bekamen verschiedene Zeitungen und Nachrichtenangenturen eine weitere Mitteilung der Entführer, der wiederum ein Foto von Schleyer beilag.
    Am 11. September verlangte das BKA von den Entführern erneut ein Lebenszeichen von Schleyer.
    Am 13. September teilte das BKA ihnen über das Fernsehen mit, bei Rechtsanwalt Payot wären die von den Häftlingen geäußerten Flugzielwünsche hinterlegt. Vier Tage später flog Staatsminister Wischnewski nach Algerien, Libyen, Irak und Südjemen, um angeblich über die Aufnahme der freizulassenden RAF-Leute zu verhandeln. Am 27. September reiste er in gleicher Mission nach Vietnam. Inzwischen liefen die Fahndungsmaßnahmen unvermindert weiter.
    Am 22. September war in Utrecht (Holland) der Terrorist Folkerts nach einer Schießerei mit der Polizei festgenommen worden. In seinem Fahrzeug fanden sich Fingerabdrücke der gesuchten RAF-Angehörigen Brigitte Mohnhaupt. Sie war der holländischen Polizei entkommen.
    Im BKA analysierte man das von den Entführern übermittelte Video-Band. In Hintergrundgeräuschen dieser Mitteilung glaubten die Spezialisten Meeresgeräusche zuerkennen. Daraus wurde geschlossen, daß man Schleyer auf einem Boot gefangenhielt. In einer „konzertierten", das heißt abgestimmten Fahndungsaktion suchten daher deutsche, holländische und dänische Polizeieinheiten die gesamte Nordseeküste ab. Später wurde auch die französische Westküste einbezogen. Man suchte die niederländische Schaluppe „Tornado Deuss" und den britischen Küstensegler „Kikilo India Sha", die nach vertraulichen Hinweisen möglicherweise als Terroristenunterschlupf dienten. Die vom BKA eingeleitete Personenfahndung erstreckte sich auf alle der Polizei bekannten RAF-Leute und deren vermutliche Sympathisanten.
    In einer neuen Mitteilung vom 28. September, übermittelt über die Redaktion einer französischen Zeitung, forderten die Entführer die BRD-Regierung erneut auf. die Fahndung einzustellen und ihre Verzögerungstaktik aufzugeben. Gleichzeitig fügten sie ein neues Foto bei, das Schleyer mit einer Tafel Seit 20 Tagen Gefangener der RAF zeigte.
    Die Regierung arbeitete inzwischen fieberhaft an einer gesetzlichen Bestimmung, die de jure legalisieren sollte, was de facto längst Praxis war: die Einschränkung der Rechte, insbesondere des Rechts auf Verteidigung gewisser Häftlinge. Ende September wurde das sogenannte Kontaktsperregesetz verabschiedet, das die Vollstreckungsbehörden ermächtigt, alle

    Vorsicht Schußwaffen!
    Fahndungshlatt. vom Bundeskriminalamt in Millionenauflage zur Kahndung nach Terroristen herausgegeben
    Kontakte solcher Gefangenen uneingeschränkt zu unterbinden, die nach § 129a

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