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Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Titel: Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gerhard Feix
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„konspirative Wohnung" sein, und gab den Polizeidienststellen, später auch der Öffentlichkeit, einen ganzen Merkmalskatalog für ein solches Quartier.
    Die Entführung in Köln kam nicht so überraschend, wie man meinte. Das Bundeskriminalamt rechnete auf Grund von Spitzelhinweisen bereits seit längerer Zeit mit einem spektakulären Anschlag, der sogenannten Big Raushole. Darunter verstand man die Freipressung der am 28. April 1977 zu lebenslänglichem Freiheitsentzug verurteilten und in der Strafvollzugsanstalt Stammheim einsitzenden Führer der RAF Andreas Baader, Jan Carl Raspe und Gudrun Ensslin.
    Unmittelbar nach dem Anschlag in Köln wurden daher schärfere Sicherheitsvorkehrungen getroffen. In Stammheim und andernorts, wo RAF-Leute inhaftiert waren, erhielten die Posten durch berittene Polizeistreifen Verstärkung. Im Regierungsbezirk von Bonn bezogen Schützenpanzer und MG-Einheiten des Bundesgrenzschutzes Stellung. Die Schutzmaßnahmen für gefährdete Politiker wurden erweitert, der große und der kleine Krisenstab einberufen. In den Strafvollzugsanstalten nahmen Kriminalbeamte überraschend gründliche Durchsuchungen der Zellen von RAF-Angehörigen vor. Alle Kontakte dieser Häftlinge mit der Außenwelt, eingeschlossen die mit ihren Anwälten, wurden erheblich eingeschränkt, schließlich sogar völlig unterbrochen und die Gefangenen noch schärfer überwacht. Sie bekamen keine Zeitungen mehr, durften weder Radio hören noch fernsehen. Von den übrigen Strafgefangenen waren sie ohnehin seit jeher isoliert.
    Die Polizei durchsuchte in einer Blitzaktion die Kanzleien von Rechtsanwälten, die Anarchisten verteidigt hatten, sowie zahlreiche Wohnungen von Bürgern. Der harmloseste Hinweis, die übelste Denunziation genügten, um selbst völlig unbescholtene
    Personen zwischen die Mühlsteine der Staatsschutzorgane zu bringen.
    Bundesinnenminister Maihofer übertrug die Untersuchung des Falles der Antiterrorabteilung im Bundeskriminalamt. BKA-Präsident Herold übernahm, assistiert vom Chef des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, Hamacher, die Leitung des Einsatzes. In Köln wurde außerdem eine Einsatzzentrale gebildet, die die Ermittlungen koordinieren sollte.
    Am 6. September übermittelten die Entführer der Bundesregierung eine zweite Forderung. Sie verlangten wiederum die Einstellung der Fahndung. Sobald das geschehen wäre, könnte Schleyer unversehrt zurückkehren, nachdem zuvor elf namentlich angeführte Häftlinge freigelassen und „in ein Land ihrer Wahl" ausgeflogen worden wären. Diese Häftlinge sollten am 7. September um 12 Uhr, versehen mit einem Handgeld von je 100000 DM, vom Frankfurter Flughafen abfliegen und von Pastor Niemöller und dem Schweizer Rechtsanwalt und Generalsekretär bei der internationalen Föderation für Menschenrechte, Payot, begleitet werden. Nach weiteren Details und der Androhung von Schleyers Erschießung im Falle des Nichteingehens auf die Forderungen schloß das Schreiben mit den Worten:
    „Wir gehen davon aus, daß Schfnidt, nachdem er in Stockholm demonstriert hat, wie schnell er seine Entscheidungen fällt, sich bemühen wird, sein Verhältnis zu diesem fetten Magnaten der nationalen Wirtschaftscreme ebenso schnell zu klären.
    6.9.77 Kommando Siegfried Hausner, RAF."
    Bei den freizulassenden Häftlingen handelte es sich neben Andreas Baader, Jan Carl Raspe und Gudrun Ensslin um die Terroristen Irmgard Möller, 1976 wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt; Verena Becker, 1974 zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt, nach der Entführung des Westberliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz befreit und im Mai 1977 wegen Teilnahme am Attentat auf Buback erneut festgenommen; Günter Sonnenburg, beschuldigt der Teilnahme am Buback-Attentat und bei seiner Festnahme durch Kopfschüsse schwer verletzt; Karl-Heinz Dellwo, Hanna Elisabeth Krabbe und Bernhard Maria Rösner, nach dem Attentat auf die BRD-Botschaft in Stockholm im April 1975 inhaftiert; Werner Hoppe, 1972 nach einer Schießerei mit der Polizei in Hamburg festgenommen und zu zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt; und Ingrid Schubert, 1971 wegen Gefangenenbefreiung mit sechs Jahren und 1974 für drei Banküberfälle mit weiteren dreizehn Jahren Haft bestraft.
    Die Entführer verlangten, ihr Ultimatum müsse in Presse und Fernsehen veröffentlicht werden.
    Das Bundeskriminalamt ging jedoch nicht darauf ein. Statt dessen forderte es am 7.

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