Der Tote in der Wäschetruhe
verschiedene Faserspuren. Fotos werden angefertigt, der mögliche Tatort wird vermessen. Später entsteht daraus eine maßstabsgerechte Zeichnung.
Die MUK wird personell verstärkt, um die Ermittlungsarbeiten voranzutreiben. Die Gäste der Tanzveranstaltung sind zu ermitteln, vor allem die Personen, die sich nach Mitternacht im Saal und vor der Gaststätte aufgehalten haben. Schließlich hat Katja um 0.15 Uhr noch gelebt.
Die Nachricht vom Fund der Leiche bei Massen verbreitet sich in Windeseile und erreicht schnell auch Doberlug-Kirchhain. Die Gruppe um Jörg, Manfred und Jürgen diskutiert miteinander, was geschehen sein und wer das Mädchen getötet haben könnte. »Du warst doch mit der Kleinen zusammen«, sagt Manfred zu seinem Kumpel Jörg, mit dem er öfter mal durch die
Gegend zieht. »So ein Quatsch. Ich habe die nach Mitternacht nicht mehr gesehen«, weist er das als Unterstellung zurück. Dabei bleibt er auch bei der ersten Vernehmung am späten Montagnachmittag durch die Kripo. Andere junge Leute, die zur fraglichen Zeit beim Tanz am Samstag in Tenneberg an der »frischen Luft« waren, sagen anderes aus. Julia beispielsweise schwört Stein und Bein, dass er Katja angesprochen habe und dass sie wahrscheinlich mit ihm »abgeschoben« sei. Gesehen hat sie ihre Freundin von diesem Zeitpunkt an nicht mehr.
Die Polizei ermittelt weitere Zeugen, die die beiden Jugendlichen in der Nacht zusammen gesehen haben. Gegenüberstellungen mit Jörg bestärken diese in ihren Aussagen. Der 15-Jährige bleibt dabei und beteuert in Vernehmungen immer wieder: »Ich kann nur nochmals versichern, dass ich nicht mit der Katja zusammen war.«
Die Auswertung der Spuren am Tatort und weitere Befragungen erhärten den Verdacht, dass Jörg Bunte nicht die Wahrheit sagt. Die Schuhabdruckspuren, die in der Nähe des Opfers gesichert wurden, könnten von seinen Turnschuhen stammen. Split, der sich in die gerippten Sohlen eingetreten hat, stimmt mit Proben von der Straße in der Nähe des Leichenfundortes überein. Verschmutzungen an den Knien der Jeanshose und an den Ellenbogen des Jeanshemdes von Jörg stammen zum großen Teil von der Wiese hinter dem Ortsausgang.
Dem Tatverdächtigen fällt es schwer, die sachlichen Beweise zu entkräften. Drei Tage später räumt er bei einer weiteren Vernehmung ein, dass er mit Katja zusammen gewesen sei. Von der Gaststätte aus sei er mit ihr in Richtung Ortsausgang »abgeschoben«. Eine Viertelstunde etwa hätten sie miteinander schmusend verbracht und sich dann verabschiedet. Im Jugendzimmer wollten sie sich wieder treffen. Er sei zur Toilette gegangen. Wo Katja abgeblieben sei, wisse er nicht.
Die Vernehmer glauben dem Jugendlichen nicht. Sie halten ihm Aussagen seiner Freunde vor. Die bezeugen, dass er allein aus Richtung Dorfausgang die Straße hinaufgekommen war, als sie ihn in der Nacht an der Straßenkreuzung aufgegabelt hatten und mit ihm ins Jugendzimmer zur Geburtstagsfeier gegangen waren. Jörg versucht weiter, sich aus der Schlinge zu befreien. »Ja, ich habe Geschlechtsverkehr mit Katja gehabt«, gibt er zu und verspricht: »Jetzt sage ich die Wahrheit!« Und er erzählt: »Wir haben uns ausgezogen, sie war mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden. Bei mir ist es aber nicht zum Samenerguss gekommen. Ich bin dann aufgestanden, habe mich angezogen und bin zur Gaststätte zurück. Auf Katja habe ich nicht gewartet. Was aus ihr geworden ist, weiß ich nicht.«
Kurze Zeit später bricht Jörg Bunte zusammen. Er gesteht, dass er Katja nach dem Geschlechtsverkehr umgebracht hat aus Angst davor, dass sie ein Kind von ihm bekommen könnte. Kurz vor dem Samenerguss habe er sein Glied aus der Scheide gezogen, doch er habe Zweifel gehabt, ob es noch rechtzeitig gewesen sei. Die Jugendliebe, die es wohl nur im Herzen des Mädchens gegeben hat, endete in einem Fiasko.
Das Kreisgericht Finsterwalde erlässt am 7. September 1978 gegen den 15 Jahre alten Schüler einer Oberschule in Dober-lug-Kirchhain Haftbefehl wegen Mordverdachts. Er kommt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen und die gerichtspsychologischen Untersuchungen nehmen Monate in Anspruch.
Nicht, weil die Ausführung der Tat größere Zweifel weckt. Das junge Mädchen ist nach dem Ergebnis der gerichtsmedizinischen Sektion der Leiche erwürgt worden, nachdem der Täter ihr vor oder zwischen zwei Würgevorgängen mit mehreren kräftigen Faustschlägen das Nasenbein zertrümmert, ihr Hirnprellungen zufügt und einen Zahn
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