Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums und des Staats
die der alten Gentil-Verfassung ein Ende machte. Gewiß ist nur, daß ihre Ursache in den Kämpfen zwischen Plebs und Populus lag.
Die neue, dem Rex Servius Tullius zugeschriebne, sich an griechische Muster, namentlich Solon, anlehnende Verfassung schuf eine neue Volksversammlung, die ohne Unterschied Populus und Plebejer ein- oder ausschloß, je nachdem sie Kriegsdienste leisteten oder nicht. Die ganze waffenpflichtige Mannschaft wurde nach dem Vermögen in sechs Klassen eingetheilt. Der geringste Besitz in jeder der fünf Klassen war: I. 100,000 Aß; II. 75,000; III. 50,000; IV. 25,000; V. 11,000 Aß; nach Dureau de la Malle gleich ungefähr 14,000, 10,500, 7000, 3600 und 1570 Mark. Die sechste Klasse, die Proletarier, bestand aus den weniger Begüterten, Dienst- und Steuerfreien. In der neuen Volksversammlung der Centurien ( comitia centuriata ) traten die Bürger militärisch an, kompagnieweise in ihren Centurien zu hundert Mann, und jede Centurie hatte eine Stimme. Nun aber stellte die erste Klasse 80 Centurien; die zweite 22, die dritte 20, die vierte 22, die fünfte 30, die sechste des Anstands halber auch eine. Dazu kamen die aus den Reichsten gebildeten Reiter mit 18 Centurien; zusammen 193; Majorität der Stimmen: 97. Nun hatten die Reiter und die erste Klasse zusammen allein 98 Stimmen, also die Majorität; waren sie einig, wurden die übrigen gar nicht gefragt, der gültige Beschluß war gefaßt.
Auf diese neue Versammlung der Centurien gingen nun alle politischen Rechte der früheren Versammlung der Curien (bis auf einige nominelle) über; die Curien und die sie zusammensetzenden Gentes wurden dadurch, wie in Athen, zu bloßen Privat- und religiösen Genossenschaften degradirt, und vegetirten als solche noch lange fort, während die Versammlung der Curien bald ganz einschlief. Um auch die alten drei Geschlechterstämme aus dem Staat zu verdrängen, wurden vier Ortsstämme, deren jeder ein Viertheil der Stadt bewohnte, mit einer Reihe von politischen Rechten eingeführt.
Somit war auch in Rom, schon vor der Abschaffung des sogenannten Königthums, die alte auf persönlichen Blutbanden beruhende Gesellschaftsordnung gesprengt und eine neue, auf Gebietseinteilung und Vermögensunterschied begründete, wirkliche Staatsverfassung an ihre Stelle gesetzt. Die öffentliche Gewalt bestand hier in der kriegsdienstpflichtigen Bürgerschaft, gegenüber nicht nur den Sklaven, sondern auch den vom Heeresdienst und der Bewaffnung ausgeschlossenen sogenannten Proletariern.
Innerhalb dieser neuen Verfassung, die bei der Vertreibung des letzten, wirkliche Königsgewalt usurpirenden Rex Tarquinius Superbus und Ersetzung des Rex durch zwei Heerführer (Consuln) mit gleicher Amtsgewalt (wie bei den Irokesen) nur weiter ausgebildet wurde – innerhalb dieser Verfassung bewegt sich die ganze Geschichte der römischen Republik mit allen ihren Kämpfen der Patricier und Plebejer um den Zugang zu den Aemtern und die Betheiligung an den Staatsländereien, mit dem endlichen Aufgehn des Patricieradels in der neuen Klasse der großen Grund- und Geldbesitzer, die allmälig allen Grundbesitz der durch den Kriegsdienst ruinirten Bauern aufsogen, die so entstandnen enormen Landgüter mit Sklaven bebauten, Italien entvölkerten und damit nicht nur dem Kaiserthum die Thür öffneten, sondern auch seinen Nachfolgern, den deutschen Barbaren.
VII. Die Gens bei Kelten und Deutschen.
Der Raum verbietet uns, auf die noch jetzt bei den verschiedensten wilden und barbarischen Völkern in reinerer oder getrübterer Form bestehenden Gentilinstitutionen einzugehn, oder auf die Spuren davon in der älteren Geschichte asiatischer Kulturvölker. Die einen ober die andern finden sich überall. Nur ein paar Beispiele: Ehe noch die Gens erkannt war, hat der Mann, der sich die meiste Mühe gab sie mißzuverstehn, hat MacLennan sie nachgewiesen und im Ganzen richtig beschrieben bei Kalmücken, Tscherkessen, Samojeden, und bei drei indischen Völkern: den Waralis, den Magars und den Munnipuris. Neuerdings hat M. Kovalevsky sie entdeckt und beschrieben bei den Pschaven, Schevsuren, Svaneten und andern kaukasischen Stämmen. Hier nur einige kurze Notizen über das Vorkommen der Gens bei Kelten und Germanen.
Die ältesten erhaltenen keltischen Gesetze zeigen uns die Gens noch in vollem Leben; in Irland lebt sie wenigstens instinktiv im Volksbewußtsein noch heute, nachdem die Engländer sie gewaltsam gesprengt; in Schottland stand sie noch Mitte des
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