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Der Zauberberg

Der Zauberberg

Titel: Der Zauberberg Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Thomas Mann
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    »Erklärung, übersetzt aus dem polnischen Original. – Am 27. März 19.. wandte sich Herr Stanisław von Zutawski an die Herren Dr. Antoni Cieszynski und Stefan von Rosinski mit der Bitte, sich in seinem Namen zum Herrn Kasimir Japoll zu begeben, um von demselben auf dem durch das Ehrenrecht angezeigten Wege Satisfaktion zu verlangen für ›die schwere Beleidigung und Verleumdung, welche Herr Kasimir Japoll dessen Frau Gemahlin Jadwiga von Zutawska im Gespräche mit den Herren Janusz Teofil Lenart und Leo von Asarapetian zugefügt hat‹.
    Als von diesem obenerwähnten Gespräch, das Ende November stattgehabt hat, vor einigen Tagen Herr von Zutawski mittelbar Kenntnis erhalten hat, unternahm er sofort Schritte, um völlige Sicherheit über den Tatbestand und das Wesen der geschehenen Beleidigung zu erlangen. Am gestrigen Tage, dem 27. März 19.., wurde durch den Mund des Herrn Leo von Asarapetian, dem unmittelbaren Zeugen des Gespräches, in welchem die beleidigenden Worte und die Insinuationen gefallen sind, die Verleumdung und Beleidigung festgestellt; hierdurch wurde Herr Stanisław von Zutawski veranlaßt, sich ungesäumt an die Unterzeichneten zu wenden, um ihnen das Mandat zur Einleitung des ehrenrechtlichen Verfahrens gegen Herrn Kasimir Japoll zu erteilen.
    Die Unterzeichneten geben folgende Erklärung ab:
    ›1.
    Unter Zugrundelegung des von einer Partei abgefaßten Protokolls vom 9. April 19.., welches in Lemberg von den {1041} Herren Zdzisław Zygulski und Tadeusz Kadyj in der Angelegenheit des Herrn Ladisław Goduleczny gegen Herrn Kasimir Japoll verfaßt worden ist, ferner unter Zugrundelegung der Erklärung des Ehrengerichtes vom 18. Juni 19.., die zu Lemberg in ebenderselben Angelegenheit abgefaßt worden ist, welch beide Schriftstücke in gemeinsamem Übereinklang stehend feststellen, daß Herr Kasimir Japoll ‹infolge seines wiederholten Verhaltens, welches nicht mit dem Begriff der Ehre in Einklang zu bringen ist, als Gentleman nicht angesehen werden kann›,
2.
    ziehen die Unterzeichneten die aus Obigem sich ergebenden Konsequenzen in ihrer vollen Tragweite und stellen die absolute Unmöglichkeit fest, daß Herr Kasimir Japoll irgendwie noch satisfaktionsfähig wäre.
3.
    Dieselben erachten für ihre Person als unzulässig, gegen einen Mann, der außerhalb des Begriffes der Ehre steht, die Ehrenangelegenheit zu führen oder in derselben zu vermitteln.‹
    In Anbetracht dieser Sachlage machen die Unterzeichneten Herrn Stanisław von Zutawski darauf aufmerksam, daß es zwecklos sei, seinem Recht auf dem Wege eines ehrenrechtlichen Verfahrens gegen Herrn Kasimir Japoll nachzugehen und raten ihm, den strafgerichtlichen Weg einzuschlagen, um zu verhindern, daß von seiten einer Persönlichkeit, die in dem Maße außerstande ist, Satisfaktion zu leisten, wie es beim Herrn Kasimir Japoll der Fall ist, weitere Schädigungen ergehen. – (Datiert und gezeichnet:) Dr. Antoni Cieszynski, Stefan von Rosinski.«
    Ferner las Hans Castorp:
    »Protokoll
    der Zeugen über den Vorgang zwischen Herrn Stanisław von Zutawski, Herrn Michael Lodygowski
    und den Herren Kasimir Japoll und Janusz Teofil Lenart in {1042} der Bar des Kurhauses zu D., am 2. April 19.. zwischen 7½ und 7¾h abends.
    Da Herr Stanisław von Zutawski auf Grund der Erklärung seiner Vertreter, der Herren Dr. Antoni Cieszynski und Stefan von Rosinski, in der Angelegenheit des Herrn Kasimir Japoll am 28. März 19.. nach reifer Überlegung zu der Überzeugung gekommen war, daß ihm die empfohlene strafgerichtliche Verfolgung des Herrn Kasimir Japoll für ›die schwere Beleidigung und Verleumdung‹ seiner Gemahlin Jadwiga keine Satisfaktion wird geben können, da:
    1. der berechtigte Verdacht bestand, daß Herr Kasimir Japoll im gegebenen Augenblick vor Gericht nicht erscheinen und seine weitere Verfolgung mit Rücksicht darauf, daß er österreichischer Staatsangehöriger ist, nicht nur erschwert, sondern geradezu unmöglich sein wird,
    2. da außerdem eine gerichtliche Bestrafung des Herrn Kasimir Japoll die Beleidigung, durch die Herr Kasimir Japoll den Namen und das Haus des Herrn Stanisław von Zutawski und seiner Gemahlin Jadwiga in verleumderischer Weise zu schänden versuchte, nicht zu sühnen vermöchte,
    hat Herr Stanislaus von Zutawski den kürzesten, seiner Überzeugung nach gründlichsten und in Anbetracht der gegebenen Verhältnisse entsprechendsten Weg gewählt, nachdem er indirekt in Erfahrung gebracht hat, daß Herr

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