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Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte

Titel: Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andreas Heinrich Buchholtz
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ansahe / und alsbald Anstalt machete / daß eine Begleitung von 30 Reutern mit einer ledigen Gutsche nach Frießland gehen / und den alten Wittho nebest seinem ungerahtenen Sohn Gerd nach Prag hohlen solten / auch ihm dabey anzeigen / wann er sonst noch andere seine Verwante gerne wolte befodert haben /ihm frey stunde / solche mit überzubringen; König Baldrich ließ zugleich einen Befehl an die Landstände abgehen / daß alle Inwohner des Dorffes / woselbst das Fräulein bey Wittho gelegen / solten vorgefodert /und der Rohtbart wegen seiner begangenen sehr vermuhtlichen Mordtahten scharff befraget / auch nach Befindung samt allen Mitschuldigen / andern zum abscheuhlichen Beyspiel mit dem Rade gestossen /und darauff gelegt werden. Die 8 Reuter / deren noch keiner über 21 Jahr alt wahr / hatten diesen Morgen schon neue Kleider mit Golde stark verbremet bekommen / in welchen sie nebst Wolffgang erscheinen musten / da Arbianes sie also anredete: Ihr redliche Reuter und liebe geträue; es ist der Tag eures Gluckes erschienen / da ihr erfahren / sehen und geniessen müsset / was ehrliche und geträue Dienste vor Belohnung zugewarten haben. Ihr habt das Durchleuchtigste Königliche Fråulein / meine Vertrauete / aus ihrer Dienstbarkeit geführet sie auff dem Wege begleitet /Unheil nach Vermögen von ihr abgewand / uñ euch nichts von ihrem Schutze abschrecken lassen; des sol euch / ihrem Fürstilchem Verspreche nach begegnen /was ihr begehret; und damit ihr sehen möget / was vor angenehme Dienste ihr mir hiedurch geleistet habet /als wird der ädle Wolffgang von Friesentahl (dieser Zunahme ward ihm von dem Fräulein gegeben) euch eine Tonne Schaz zum ersten Gnadenpfennige baar austeilen / jedem drey Reitpferde / zween Reitknechte und einen Leibdiener zustellen / und mit monatlichem Solde versehen; geliebet euch nun meiner gnådige Anerbietung zugebrauchen / sollet ihr von mir anfangs vor meine HofJunkern bestellet / und alsbald in den Adelstand auffgenommen werden; wo nicht / wird man euch noch so viel Baarschaft nebst andern Verehrungen zustellen / und euch nach belieben zihen lassen / wohin ihr begehret. Diese bedanketen sich aller angebohtenen Gnade mit einem Fußfalle / und erkläreten sich einhellig / in ihrer Großfürstl. Durchleuchtigkeit Diensten zuleben und sterben / wiewol der angebohtenen Hofbestallung und des Adelstandes sie sich allerdinge unwerd schätzeten. Es geschahe dieses alles im fördersten SchloßPlatze / da die Henkers-Buben mit dem gefangenen Reichard in einem Winkel stehen / und dieser solches alles ansehen und anhören muste. Nach der Hochfurstlichen Geselschafft Abtrit ward daselbst ein Gericht gehäget über den armen Sünder Reichard / da Wolffgang und die 8 Reuter nahe dabey stehen / Leches aber auff dem Richterstuel ihm diese Urtel vorhalten muste: Er wurde ohn einiges leugnen gestehen / was gestalt er sich durch seine verteufelte fast unerhörte Boßheit und wahnsinnigen übermuht hätte lassen verleiten /einem Hochfurstlichen Fräulein (welches ihm nicht unbewust gewesen) nach Ehr und Keuscheit zustreben; wodurch er dann verdienet / daß er andern seines gleichen Buben zur Warnung und Beyspiel abgestraffet würde / und zwar auff diese weise: Daß sein schandsüchtiger Leib an allen seinen Gliedern solte mit einem Rade durch des Henkers Hand zustossen /und hernach den Raben zur Speise darauff gelegt werden; worzu er sich nach Verlauff drey Stunden solte gefasset halten / weil er aus blossem vorsezlichen und muhtwilligen Frevel ein solches lieber hätte verdienen / als der hochversprochenen Fürstlichen Vergeltung abwarten wolle. Er erblassete anfangs in etwas uber der harten Straffe / jedoch verging ihm solches gar bald / stellete sich standhafftig und unerschrocken /und gab diese Antwort: Ja Herr Richter / ich erkenne und bekenne / daß durch meine vorsezliche Boßheit ich diese Straffe wol verdienet habe / und aller Begnadigung unwirdig bin / die mir sonsten / wann ich meine unbilliche Begierden hätte bendigen wollen /mit grösser masse als meinen Reutern wurde zugewendet worden seyn; wil demnach die Volstreckung eurer Urtel mit möglichster Standhafftigkeit über mich nehmen / und vor die Bosheit leiden / weil ich durch Tugend mich nicht habe wollen verdienet machen; nur allein bitte ich untertähnigst / dz das Königliche Fräulein mir nach meinem Tode vergeben wolle; und daß meinen lieben Eltern und Anverwanten diese meine schändliche Hinrichtung nicht möge kund gemacht werden.

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