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Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte

Titel: Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andreas Heinrich Buchholtz
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wolgedachten Heldmuhtigen Rittern und Freunden des Römischen Reichs folgender gestalt dankbarlich sol begegnet werden: Als vorerst wird ihnen und allen ihren Nidersteigenden- und Seiten-verwanten das Römische Burgerrecht mit allen Freyheiten geschenket / und werden sie II. in den höchsten Adelstand auffgenommen. Folgends wird jhnen III. jedwedem eine güldene Kron /als sieghafften Uberwindern zugesand; und sol IV. jedwedem eine Ehren-Seule zu Rom auff dem Marsplatze mit der überschrifft:
Liberatores Antenoridum, Protectores Italiæ, & Imperii amicissimi,
(das ist: Diese sind der Stad Padua Erretter / des Italienlandes Schützer / und des Römischen Reichs liebeste Freunde); auffgerichtet werden. V. Dafern sie freye Herrschafften besitzen / oder in Erbschafft zu gewarten haben / sol ihnen solche Freyheit bestätiget / und alle deren Inwohner / wann sie es begehren / Freunde des Römischen Reichs genennet werden. VI. Würden aber ihre Herschafften verpflichtet seyn / sol ihnen zehnjährige Schatzung erlassen werden. VII. Hätten obgedachte Ritter Lust / Römische Kriegsbestallung anzunehmen / sollen jedem sechs Legionen (36000 Mann) untergeben / und ihnen vor ihr Häupt / als lange sie dienen / doppelter Sold vermachet werden / neben freyer Wahl / wider was Feinde des Römischen Reichs zu kriegen / ihnen belieben würde. IIX. Haben sie Krieg wider ihre eigene Feinde / so nicht Römische Bundgenossen oder Untertahnen sind / sol ihnen die Römische Reichshülffe biß auff 120000 Mann zuzihen. IX. Ihre aus dem besten Korinthischen Ertz gegossene Bildnissen zu fusse / und ihre Pferde hinter ihnen stehend (welches die Ehre ist / daß sie zu fusse gesieget) sollen zu Padua /Mantua und Ravenna vor dem Rahthause / mitten auff den Marktplaz gesetzet werden / mit dieser schriftlichen Ehrengedächtniß:
Hercules & Ladislaus, peregrini, nunc cives & amici, Rempublicam nostram ab interitu vindicarunt. Dz ist: Herkules und Ladisla die fremden /jezt Bürger und Freunde / haben unsere Herschaft vom Verderben errettet. X. Die in der Höhle eroberte Beute / Silber / Gold / Kleinot / ådelgestein / Waaren /Waffen / Speise / Trank / alles groß und klein / nichts ausgenommen / sol ihnen als ihr Eigentuhm eingeliefert werden / daß ohn jemands Einrede sie damit schalten und walten mögen nach freyen belieben. XI. Die vorgenommene Dankbarkeit der Städte wird gut geheissen / auch daß die Fürstliche Häuser auffgerichtet / und jedes mit einem vor selben Städten belegenen Landgute eigentühmlich versehen werde / deren jedes zum wenigsten jåhrlich 6000 Kronen auffbringen kan / und sollen dieselbe halb aus der Stådte gemeinen Seckel / halb aus unser Rentkammer daselbst erkaufft werden. XII. Alwo sie im Römischen Gebiete reisen würden / sol jeder auff XII Diener oder Gefårten und XXIV Pferde kostfrey gehalten werden. XIII. Geliebet ihnen endlich in der Stad Rom zu wohnen / wird ihnen eine Rahtsstelle / und freyer Zutrit zu allen Ehrenämtern angebohten / und sollen sie bey Kåyserl. Hocheit ihren täglichen Speisetisch auch allernähest der Burg ihre wirdige Wohnungen haben / dann sie werde von nun an geheissen
Imperij filij & Imperatoris fratres; Das ist / des Römischen Reichs Söhne / und des Käysers Brüder. Sonsten da ihnen mit etwas annehmlichers solte können an die hand gegangen werden /es sey zu Wasser oder zu Lande / wird ihnen solches freywilliger geleistet werden / als sie es fodern oder begehren können.
    Nach endigung dieses Vortrages bedanketen sich unsere Helden der überaus hohen Gnade untertåhnigst / wünscheten Käyserlicher Hocheit glückliche Herschung / der Stad Rom dem Häupte der Welt stetes auffnehmen / dem ganzen Römischen Reich Gottes Schuz wieder ihre unbillichen Feinde / allen Inwohnern glükliches Gedeien / und dem H. Stathalter zeitliche und ewige Wolfahrt / mit dem erbieten / der Römischen Käyserl. Hocheit und des Römischen Reichs geträueste Diener und Freunde / biß an ihre und der ihren Freyheit zu seyn und bleiben. Der Stathalter setzete ihnen die übergeschicketen Kronen auff ihre Häupter / und hieß alsbald künstliche Mahler kommen / welche sie nach Lebens grösse eigentlich abreissen musten; wornach Gießzeug gemachet werden solte / in welchem sie von aus oberwähnetem kostbahren Zeuge ganz geharmscht / doch mit blossem Angesicht abgegossen wurden. Bald nach geschehener Bekrönung liefferte er ihnen die Schlüssel zu den Gemächern / auff welchen die Råuberbeute verwahret ward / welche

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