Deutsche Geschichte
Treueeid: »Deine Feinde sind meine Feinde, deine Freunde sind meine Freunde. Ich will dir allzeit treu zugetan und gegenwärtig sein, wenn du mich brauchst.«
Ursprünglich erhielten Vasallen ihr Lehen nur auf Lebenszeit, aber im Lauf der Zeit wurde es üblich, Lehen an die Erstgeborenen weiterzugeben – sie wurden erblich und damit der Verfügungsgewalt des Kaisers entzogen. Das trug langfristig zur Stärkung der Reichsfürsten bei.
Die mittelalterliche Ordnung in Staat und Gesellschaft beruhte auf dem Lehensprinzip. Weil das lateinische Wort für Lehen »feudum« heißt, sprechen wir von einer Feudalordnung. Welche Stellung jemand in der mittelalterlichen Gesellschaft einnahm, war bestimmt durch den Stand, in den er hineingeboren wurde. Das Standesdenken war stark ausgeprägt. Die verschiedenen Stände unterschieden sich nicht nur in ihrem Ansehen und ihrem Vermögen, sondern auch in ihrer Kleidung voneinander. Man kleidete sich »anständig«, also so, wie es nach festgelegten Regeln für die einzelnen Stände vorgeschrieben war. Den Bäuerinnen war es zum Beispiel verboten, eng anliegende, ausgeschnittene Kleider, Pelze oder teuren Schmuck zu tragen, auch wenn sie es sich leisten konnten. Diese Dinge waren adligen Damen und reichen Bürgerinnen vorbehalten.
Vom Leben des »gemeinen Volkes«
Zur Zeit Karls des Großen lebten auf dem Gebiet Deutschlands etwa 4 Millionen Menschen, die allermeisten davon als Bauern. Viele besaßen eigenes Land, waren frei und hatten das Recht, Waffen zu tragen. Damit waren sie auch verpflichtet, mit dem König in den Krieg zu ziehen. Weil der König viele Kriege führte, waren die Bauern oft nicht auf ihren Höfen, wenn es Zeit gewesen wäre, zu säen und zu ernten – und viele kamen nie mehr nach Hause.
Um der Kriegspflicht zu entgehen, unterstellten sich freie Bauern den Adligen, Bischöfen und Klöstern. Diese übernahmen dann für ihre Bauern die Kriegspflicht, schützten sie auch vor Überfällen und halfen ihnen in Notzeiten. Das taten die neuen Herren natürlich nicht umsonst. Die Bauern mussten ihnen dafür ihren Besitz übergeben. Zwar durften sie das Land weiter bewirtschaften, mussten aber einen Teil der Ernte und regelmäßig Fleisch, Käse, Milch und Eier abliefern. Außerdem mussten die Bauern »Frondienste« leisten, das heißt ohne Lohn auf den Wiesen und Feldern ihres Herrn mitarbeiten. Sie mussten Wege anlegen, Brücken bauen und beim Bau von Burgen und Schlössern mithelfen. Sie konnten auch nicht einfach wegziehen, denn sie gehörten zu dem Land, das sie bebauten. Deswegen nannte man sie »Hörige«. Der Grundherr durfte ihnen zwar alles befehlen, aber vom Hof vertreiben oder verkaufen durfte er die Hörigen nicht, denn sie waren nicht sein Eigentum.
Anders sah die Sache bei den »Leibeigenen« aus. Nach germanischer und römischer Überlieferung galten sie nicht als Personen, sondern als Sachen. Sie waren völlig rechtlos und wurden nicht besser behandelt als das Vieh. »Wenn ich das nicht erfülle oder mich Eurem Dienst irgendwie entziehen will, sollt Ihr das Recht haben, mich nach Gutdünken zu bestrafen, zu verkaufen oder sonst mit mir zu tun, was Ihr wollt«, heißt es in einer Schwurformel zwischen Leibherr und Leibeigenem.
Um das Jahr 1000 gab es nur noch wenige freie Bauern und den meisten von ihnen ging es nicht besser als den Hörigen. Ob frei, hörig oder leibeigen, das »gemeine Volk« wurde von den höheren Ständen verachtet. Davon zeugen Sprüche wie: »Der Bauer und sein Stier sind zwei grobe Tier« oder: »Der Bauer ist an Ochsen statt, nur dass er keine Hörner hat.« Dabei trugen die Bauern alle anderen Stände sozusagen auf ihren Schultern.
Die Bauern lebten zusammen in kleinen Dörfern, die 20 bis 30 Höfe umfassten. Jeder war auf die Mithilfe des anderen angewiesen, deshalb wurden die wichtigsten Arbeiten miteinander geplant und ausgeführt. Vor allem das Roden der Wälder konnte nur gemeinsam geschafft werden. Daran hatten die Bauern und der Grundherr ein großes Interesse. Denn mehr Land für Ackerbau und Viehzucht bedeutete zwar noch mehr Arbeit, aber auch mehr Einkommen. Die landwirtschaftliche Nutzfläche war in drei Hauptflächen aufgeteilt, an denen jeder Bauer seinen Anteil hatte. Auf einem Teil wurde Sommergetreide, auf einem Wintergetreide angebaut. Der dritte Teil blieb ein Jahr unbebautes Brachland, damit sich der Boden wieder erholen konnte. Diese Dreifelderwirtschaft hatte seit der Zeit Karls des Großen nach und nach
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