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Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste (German Edition)

Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste (German Edition)

Titel: Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Uwe Ritzer , Olaf Przybilla
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Vergangenheit einmal eine direkte, persönliche Verbindung zwischen ihm und der Hypovereinsbank. Ist das nicht eine Interessenverquickung? Gibt es einen Zusammenhang zum Fall Mollath?
    Jüptner lässt dies auf Anfrage durch einen Sprecher seiner Behörde weit von sich weisen: »Herr Dr. Jüptner hatte zu keinem Zeitpunkt einen Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag, war also nicht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages für die Bank tätig. Er übte von 1998 bis September 2003 für das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen bei der Bank Aufgaben nach dem damaligen Hypothekenbankgesetz (seit 2005: Pfandbriefgesetz) aus. Diese Tätigkeit erstreckte sich ausschließlich auf den Hypothekenbankbereich und ist eine Tätigkeit im Interesse der Pfandbriefgläubiger, also der Kunden der Hypothekenbank. Der Treuhänder hat u.a. dafür zu sorgen, dass ausreichend Deckung besteht (§ 30 HypBankG). Andere Tätigkeiten bei der oder für die Bank wurden nicht ausgeübt. Herr Dr. Jüptner wurde vom Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen im Einvernehmen mit der Bayerischen Vereinsbank AG zum Stellvertreter des Treuhänders bestellt.«
    Bezahlt worden sei diese Tätigkeit durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Einen Zusammenhang zum Fall Mollath gebe es nicht, so der Sprecher. »Als Treuhänder hat Herr Dr. Jüptner weder den Revisionsbericht der HVB in Sachen Mollath erhalten, noch hat er damals auf anderem Wege Kenntnis von ihm erlangt. Als Finanzpräsident an der Oberfinanzdirektion (OFD) München war Herr Dr. Jüptner 2003 für die Steuerverwaltung in Nordbayern nicht zuständig, insbesondere also auch nicht für das Finanzamt Nürnberg-Süd. Die Zuständigkeit hierfür lag damals bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg.« Zudem sei Jüptner im August 2003 als Richter an den Bundesfinanzhof gewechselt und »war damit nicht mehr für die Steuerverwaltung in Bayern zuständig und in der Folge auch nicht mehr Treuhänder«. Erst als Präsident des Landesamtes für Steuern, der Jüptner seit 1. Januar 2009 ist, habe er »Kenntnis vom Fall Mollath erhalten«. Lässt er ausrichten.

    Rückblende:
    Am 25. September 2003 stand Gustl Mollath vor dem Nürnberger Amtsgericht, angeklagt der Körperverletzung gegen seine Ehefrau. Der Fall wird später an das Landgericht Nürnberg wandern, zur 7. Strafkammer des Richters Otto Brixner. Vor dem Amtsgericht geht es im September 2003 an sich um einen Fall von häuslicher Gewalt, wie er nicht selten vorkommt. »Wie konnte sich aus einem 08/15-Fall nur dieses monströse Verfahren entwickeln, das zur existenziellen Vernichtung des beschuldigten Mannes und einer Freiheitsberaubung von nun bald sieben Jahren führte?«, fragte Ende 2012 eine entsetzte Gabriele Wolff in ihrem Internet-Blog. Gabriele Wolff weiß, wovon sie da schreibt, denn die Juristin arbeitete bis 2009 als Rechts- und Staatsanwältin im Brandenburger Justizministerium und 15 Jahre als Oberstaatsanwältin. Daneben hat sie als Autorin auf sich aufmerksam gemacht. Sie gehört zu denen, die weniger mit Stimmungen als vielmehr mit fundierten juristischen Beiträgen in ihrem Internet-Blog zu den wichtigen Aufklärern in der Affäre Mollath gehören. So fiel ihr auf, dass die Anklage, deretwegen Mollath vor dem Nürnberger Amtsgericht stand, lediglich zur Verhandlung beim Strafrichter erhoben worden war. Aus dieser juristischen Formalie kann die ehemalige Oberstaatsanwältin in Kenntnis des Gerichtsverfassungsgesetzes ableiten: »Die Staatsanwaltschaft ging demnach von einer Straferwartung von maximal zwei Jahren aus.« Der zuständige Amtsrichter sei in jenen Septembertagen 2003 vermutlich sogar »nur von einer Straferwartung von einem Jahr ausgegangen, denn sonst hätte er dem unverteidigten Angeklagten Mollath einen Pflichtverteidiger bestellen müssen«.
    Kurzum: Es wäre also für Mollath so schlimm vor Gericht nicht geworden. Bis zwei Tage vor dem Prozess am Amtsgericht ein von den Anwälten von Frau Mollath abgesandtes, folgenschweres Fax einging.
    Es ist ein »ärztliche Stellungnahme« überschriebenes Attest einer Ärztin am Bezirkskrankenhaus Erlangen. Mollaths Frau hatte dort vorgesprochen, angebliche Verhaltensweisen ihres Mannes geschildert und die Ärztin so veranlasst, in besagter Stellungnahme diesen Ehemann »mit großer Wahrscheinlichkeit« für gefährlich zu erklären. Eine reine Ferndiagnose, denn die Medizinerin hat Gustl Mollath nie gesehen, geschweige denn untersucht. Sie glaubte einfach den Anschuldigungen der

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