Die Deutschen
Reichsverfassung mit dem Datum vom 28. Oktober 1918 lautet:
»Die Reichsverfassung wird wie folgt abgeändert:
1. …
Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags erforderlich.
Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags.
2. …
Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Der Reichskanzler trägt die Verantwortung für alle Handlungen von politischer Bedeutung, die der Kaiser in Ausübung der ihm nach der Reichsverfassung zustehenden Befugnisse vornimmt. Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsführung dem Bundesrat und dem Reichstag verantwortlich.
6. …
Die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere und Militärbeamten eines Kontingents erfolgt unter Gegenzeichnung des Kriegsministers des Kontingents. Die Kriegsminster sind dem Bundesrat und dem Reichstag für die Verwaltung ihres Kontingents verantwortlich.«
Der neue Reichskanzler, Prinz Max von Baden, will nur dann bei der Entente um einen Waffenstillstand ersuchen, wenn es die Oberste Heeresleitung ausdrücklich und schriftlich verlangt. Daraufhin schreibt Hindenburg dem Reichskanzler am 3. Oktober: »Die Oberste Heeresleitung bleibt auf ihrer am Sonntag, dem 29. September ds. Jhs. gestellten Forderung der sofortigen Herausgabe des Friedensangebots an unsere Feinde bestehen. Infolge des Zusammenbruchs der mazedonischen Front, der dadurch notwendig gewordenen Schwächen unserer Westreserven und infolge der Unmöglichkeit, die in den Schlachten der letzten Tagen eingetretenen sehr erheblichen Verluste zu ergänzen, besteht nach menschlichem Ermessen keine Aussicht mehr, dem Feinde den Frieden aufzuzwingen. Der Gegner seinerseits führt ständig neue frische Reserven in die Schlacht. Noch steht das deutsche Heer festgefügt und wehrt siegreich alle Angriffe ab. Die Lage verschärft sich aber täglich und kann die Oberste Heeresleitung zu schwerwiegenden Entschlüssen zwingen. Unter diesen Umständen ist es geboten, den Kampf abzubrechen, um dem deutschen Volke und seinen Verbündeten nutzlose Opfer zu ersparen. Jeder versäumte Tag kostet Tausenden von tapferen Soldaten das Leben.«
Daraufhin geht noch in der Nacht die deutsche Friedensnote an Wilson, den Präsidenten der Vereinigten Staaten ab.
Am 26. Oktober ist das Bismarcksche Deutschland am Ende: das Wilhelminische Kaiserreich hat kapituliert. Am gleichen Tag erbittet Ludendorff vom Kaiser seinen Abschied und erhält ihn. Er trug die Verantwortung für den Verlauf des Krieges. Die Verantwortung für die Kapitulation trägt der dem Parlament verantwortliche Reichskanzler: so wird die Parlamentarisierung genutzt und gleichzeitig mißbraucht. Fürs erste scheint die »Revolution von oben« gelungen zu sein.
Der Reichskanzler schreibt am 15. Oktober an den regierenden Großfürsten von Baden: »Wir stehen mitten in einer Revolution. Gelingt es mir, diese friedlich zu gestalten, so können wir noch als Staat nach Friedensschluß weiterbestehen. Gelingt das nicht, so kommt die Revolution der Gewalt und der Untergang. Heute noch hoffe ich, den Kaiser und die Dynastie Hohenzollern zu retten … Gottlob, daß ich in den Sozialdemokraten Männer auf meiner Seite habe, auf deren Loyalität wenigstens gegen mich ich mich vollkommen verlassen kann. Mit ihrer Hilfe werde ich hoffentlich imstande sein, den Kaiser zu retten.«
Aufstand der Matrosen in Kiel –
der Beginn der Revolution. 4. November 1918
31. Oktober 1918, nachts: Das iii . Geschwader der Hochseeflotte kehrt nach Kiel zurück. Während des Einlaufens läßt Admiral Kraft erneut revolutionäre Matrosen verhaften.
1. November 1918: Vertrauensmänner der Matrosen versammeln sich im Kieler Gewerkschaftshaus. Gewählte Abordnungen, die auf die Schiffe entsandt werden, fordern von den Kommandanten die Freilassung der Verhafteten. Die Kommandeure lehnen jede Verhandlung ab; die Militärbehörden verbieten den Soldaten das Verlassen ihrer Kasernen. Die Marineinfanterie wird in Alarmbereitschaft versetzt, und bewaffnete Patrouillen ziehen durch die Straßen der Stadt.
2. November 1918: Die Vertrauensmänner versammeln sich auf dem großen Exerzierplatz und beschließen nach einer Ansprache des Oberheizers Artelt, für den nächsten Tag zu einer großen Protestversammlung
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