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Die digitale Gesellschaft - Lüke, F: Die digitale Gesellschaft

Die digitale Gesellschaft - Lüke, F: Die digitale Gesellschaft

Titel: Die digitale Gesellschaft - Lüke, F: Die digitale Gesellschaft Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Markus Falk;Beckedahl Lüke
Vom Netzwerk:
Freifunk als Knoten registrieren und ihre Leitung mit dem Netzwerk und den Nachbarn teilen. Immer wenn der Rechner ein Netzwerk namens »Freifunk« anzeigt, ist man in der Nähe eines solchen Punktes. Damit kann man in manchen Teilen der Hauptstadt problemlos ins Internet kommen, selbst wenn man von den Telefonanbietern keinen Internetzugang bekommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DS L-Anbietern erlauben zwar oftmals das »Sharing«, das Teilen mit anderen, nicht. Da dies in der Regel jedoch nicht durchgesetzt wird, hält ein jeweiliger Passus nur wenige von einer Teilnahme an Freifunk ab.
    Als sehr viel problematischer erweist sich eine andere Entwicklung: die rechtliche Haftung. Denn der Bundesgerichtshof fällte 2010 ein Urteil, in dem er die Betreiber von drahtlosen Netzen dazu verdonnerte, diese nicht einfach bedingungslos zu teilen. Sonst würden sie unter Umständen mit haftbar gemacht, wenn jemand beispielsweise über diesen Zugang dann Urheberrechtsverletzungen begeht. Unter Juristen ist das Urteil höchst umstritten, weil die zugrunde liegenden Gesetze eigentlich eine solche Betreiberhaftung ausschließen. Doch seit diesem Urteil ist die Gefahr gestiegen, dass Drahtlosnetzwerkanbieter für die Taten anderer in ihrem Netzwerk verklagt werden. Das ist kein Freifunk-Spezifikum, es betrifft alle, die anderen den Zugang zum Internet ermöglichen: ob Café-Betreiber oder Privatpersonen. Wer andere über seinen Anschluss ins Netz gehen lässt, soll diese identifizieren können. Sonst könnte er selbst unter Umständen dran sein.
    Das unselige BG H-Urteil hat einen Vorläufer im Geiste: 1998verurteilte das Amtsgericht München den damaligen Deutschland-Chef des Internetzugangsanbieters Compuserve zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 100   000   D-Mark Geldstrafe. Denn seine Firma leiste Beihilfe zum Zugang zu Tier- und Kinderpornografie, so der Richter. Selbst der zuständige Staatsanwalt hatte damals eingesehen, dass ein Zugangsanbieter   – selbst dann, wenn er Inhalte zwischenspeichert, wie es in dem Fall geschah   – nicht für diese haftbar sein könne. Das Urteil wurde im Berufungsprozess vor dem Landgericht München I 1999 durch einen Freispruch revidiert. Seitdem sind ein Dutzend Jahre vergangen, aber das höchste ordentliche deutsche Gericht fängt plötzlich und überraschend an, an diesem Grundsatz wieder zu rütteln. Jenseits der juristischen Scharmützel muss man sich fragen, welche Vorstellung von Freiheit eigentlich hinter einem solchen Urteil steht. Freiheit ist immer mit Verantwortung verbunden und kann auch von jedem Einzelnen missbraucht werden. Damit muss ein freiheitliches System umgehen können.
    Digitale Selbsthilfe
    Die Verfügbarkeit von Karten auf digitalen Geräten hat vieles vereinfacht: Musste man früher noch einen Faltplan mit sich herumschleppen und dann erst einmal herausfinden, wo man genau war, erledigt das heute das Smartphone. Ein Klick auf die Karten-Anwendung, und schon wird der aktuelle Ort angezeigt. Innerhalb von Sekunden errechnet diese Applikation auf dem Smartphone auch den optimalen Ort zum Ziel, ob per Fuß oder mobil. Problematisch wird es nur, wenn das Smartphone nicht dabei oder kein Netz erreichbar ist. Oder dann, wenn das Ortungssystem nicht funktioniert, weil das Telefon die Sichtverbindung zu den die Erde umkreisenden GP S-Satelliten nicht herstellen kann. Aber im Regelfall funktionieren diese Lösungen ganz gut.
    Wer online Kartenmaterial sucht, landet normalerweise bei Google-Maps. Zwar gibt es noch weitere Konkurrenz wie Bing-Maps von Microsoft oder diverse Stadtplandienste. Aber Google stellte frühzeitig für seinen Kartendienst eine sogenannte offeneSchnittstelle zur Verfügung. Das heißt, dass andere Angebote die Kartendaten unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen, was auch viele daraufhin taten. Google wiederum macht das Kartenmaterial hierfür nicht selbst, sondern lizenziert es von anderen Unternehmen, erlaubt aber (ausgestattet mit einem Lizenzvertrag) die Nutzung für eigene Zwecke. Das führt allerdings zu einigen Problemstellungen, wovon die einfachste noch ist: Wer will sich schon von einem Anbieter abhängig machen, der morgen schon die Lizenzbedingungen verändern kann und damit die Regeln diktieren? Oder schlicht künftig dafür Geld möchte, wenn andere seine Dienste nutzen?
    »Lasst uns unser eigenes Kartenmaterial schaffen« könnte das Motto der OpenStreetMap-Community sein. Basierend auf der Idee von

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