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Die digitale Gesellschaft - Lüke, F: Die digitale Gesellschaft

Die digitale Gesellschaft - Lüke, F: Die digitale Gesellschaft

Titel: Die digitale Gesellschaft - Lüke, F: Die digitale Gesellschaft Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Markus Falk;Beckedahl Lüke
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Auch bei diesen sind komplizierte Verfahren notwendig, um zu ermitteln, wem wie viel Anteil an den hierdurch entstehenden Einnahmen zusteht. Es wäre also notwendig, Befragungen durchzuführen, wie sie heute schon die Grundlage der Werbeerlösmodelle vieler klassischer Medien wie des Rundfunks sind. Das könnte man unter Beteiligung der Nutzer durchführen: indem man sie bittet, anonymisiert Daten über von ihnen konsumierte Medien zur Verfügung zu stellen. Diesdürfte bei einer mittelgroßen Beteiligung der Nutzer tatsächlich wesentlich genauer sein als alle anderen Messmethoden zum Medienkonsum. Damit könnte die Verteilungsgerechtigkeit, die heute bei solch kollektiven Abgabesystemen fraglich ist, wesentlich verbessert werden.
    In einem weiteren Schritt müssten die Nutzer ein Anrecht darauf bekommen, dass der Inhalt, den sie erworben haben, auch tatsächlich einen Wert hat, und zwar unabhängig vom Trägermedium und nicht nur dann, wenn er auf einem Stapel von Blättern oder auf einer Scheibe transportiert wird. Es sollte ihnen möglich sein, die erworbenen digitalen Werke auch weiterzuverkaufen. Denn es gibt keinen sachlichen Grund, warum jemand, der 1000   Euro für Musik als MP3 ausgibt, schlechter gestellt werden sollte als jemand, der 1000   Euro in CDs investiert hat. Beide haben brav für die Werke bezahlt, nicht für das Trägermedium.
    Einer der heikelsten Punkte ist die Frage, wie mit dem Werk als solchem umgegangen werden darf. Dürfen Nutzer ein Werk »remixen«, ohne den Autor zu fragen? Dürfen sie ein solches Remixwerk dann veröffentlichen, jedenfalls nicht-kommerziell? Diskutiert man diese Frage mit Menschen, die Urheber sind, die Werke schaffen, stößt man oft zuerst auf Ablehnung. Dass die Nennung des ursprünglichen Urhebers in einem solchen Fall zwingend ist, das ist unstrittig. Darüber hinaus kommt es immer auf den Zweck und die Umstände an. Tatsächlich ist auch hier die Frage zu stellen, welcher Nachteil einem Urheber entsteht, wenn sein Werk ohne ein Verwertungsinteresse umgenutzt wird. Ein finanzieller Nachteil ist es nicht. Ist es ein ideeller Nachteil, weil ein Werk als in sich geschlossene kreative Leistung betrachtet wird, die unantastbar sein muss und nicht von Hinz und Kunz sozusagen verändert werden darf? Diesen Standpunkt kann man durchaus einnehmen. Vielen Filmkünstlern zum Beispiel ist die Idee grundsätzlich zuwider, dass jemand aus ihrem Werk ein paar Sekunden herausnimmt und für etwas Neues verwendet. Sie empfinden das als Zerstörung. Aber diese Empfindung hat auch ihre Grenzen, jedenfalls wenn es sich nicht um Hinz und Kunz, sondern zum Beispiel um Quentin Tarantino handelt, der so etwas vor hat. Und zumal, wenn sich damit Geld verdienen lässt. Wenn ein großes Unternehmen eine Sequenzfür einen Werbespot verwenden will und dafür entsprechend bezahlt, dann spielt die Unantastbarkeit des Werkes oft keine so große Rolle mehr.
    Unserer Ansicht nach sollte man an nicht-kommerzielle Nutzungsarten urheberrechtlich geschützter Werke grundsätzlich niedrigere Hürden anlegen als dann, wenn jemand mit der Nutzung Geld verdienen möchte. Eine Benachrichtigungspflicht gegenüber dem Urheber und eine Widerspruchsmöglichkeit von seiner Seite müssten ausreichen, sobald ein Werk seine unmittelbare, aber im Vergleich zu heute deutlich verkürzte Schutzfrist überschritten hat und diese nicht verlängert wurde. Dies in Erfahrung zu bringen kann einem Remixer zugemutet werden, sofern nachvollziehbar ist, wer der Urheber ist. Dafür benötigt man ein Register der geschützten Werke, wie wir es bereits vorgeschlagen haben. Was nicht registriert ist und älter als der definierte Zeitraum, kann nicht-kommerziell dann frei genutzt werden.
    Mit diesen Vorschlägen wären nicht alle Probleme gelöst. Mit Sicherheit kann man daran noch einiges verbessern. Sie sind auch nicht einfach umzusetzen, denn dafür müssten eine Vielzahl internationaler Vertragswerke und das komplette heutige System der Rechteverwertung reformiert werden. Aber es nutzt auch nichts, einfach nur auf den althergebrachten Regeln zu beharren, wenn sie durch die digitale Wirklichkeit ständig ad absurdum geführt werden. Die Debatte um das Urheberrecht muss mit konkreten Vorschlägen geführt werden, die an die neuen Gegebenheiten angepasst sind. Wenn die Urheber in der digitalen Gesellschaft ihre Rechte geachtet wissen wollen, müssen sie sich auf die Nutzer zubewegen. Und die Nutzer müssen von der vielleicht

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