Die Ernaehrungsfalle
Es habe »keine Bedenken« gegen die gelegentliche Verwendung geringer Mengen. Auch →Aluminium , beispielsweise in Brezeln, können nach Ansicht des Instituts »nicht als bedenklich bezeichnet werden«.
Eine überraschende Ausnahme bildete einmal die →Zitronensäure : Im Jahr 2004 forderten die Wissenschaftler im BfR →Warnhinweise auf Produkten, die Zitronensäure enthalten. Der Grund: Die Säure könnte den Zähnen schaden. Namentlich →Soft Drinks, wie Limonaden oder industriell hergestellter Eistee, seien riskant, viele →Süßigkeiten »regelrechte Kinderzahn-Killer«, schrieb das Institut in einer Stellungnahme vom 9. Januar 2004: »Die vorliegenden Daten erlauben es nicht, für Süßwaren und Getränke einen Zitronensäuregehalt festzulegen, der den Zähnen nicht schadet. Das BfR schlägt deshalb vor, säurehaltige Süßwaren und Getränke mit einem Warnhinweis zu versehen.« Solche
Warnhinweise müssten also auf allen Produkten prangen, die diese Säure enthalten, von Limonade bis →Gummibärchen . »Aus dem Warnhinweis sollte hervorgehen, dass die Zahngesundheit bei übermäßigem Verzehr solcher Produkte gefährdet ist. Übermäßig heißt hier schon mehr als zwei Mal pro Tag. Nach Meinung des BfR müsste außerdem darauf hingewiesen werden, dass derartige Produkte für Säuglinge und Kleinkinder nicht geeignet sind.« Die Forderung hielt immerhin gut ein Jahr. Dann verschwand sie in der Schublade. Die »aktualisierte Stellungnahme« vom 24. Februar 2005 enthielt die Forderung nach Warnhinweisen nicht mehr. Dabei gab es keinerlei neue Erkenntnisse, keinerlei neue, entlastende Untersuchungen - jedenfalls sind in der Literaturliste am Ende der BfR-Stellungnahme keine neuen Studien angeführt, die die Kehrtwende rechtfertigen könnten.
Danach rückte das Institut andere Nahrungsmittel ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Etwa Aprikosenkerne, die »in Naturkostläden und Reformhäusern angeboten« werden, »in der letzten Zeit auch verstärkt im Internet«: »Bittere Aprikosenkerne können zu Vergiftungen führen«, mahnte das Institut 2007. »In jedem Fall sollten Verbraucher durch Warnhinweise auf den Verpackungen vor den Vergiftungsgefahren gewarnt werden«, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR.
Butan, Isobutan (E 943)
Butangase werden als Treibmittel für Backsprays auf Pflanzenölbasis verwendet, die bei Backunternehmen eingesetzt werden ( →Backmittel ). Der Verbraucher kommt damit nicht in Kontakt.
Buttergelb
Mit Buttergelb kann Margarine so gefärbt werden, dass sie aussieht wie Butter. Der →Farbstoff war einer der ersten chemischen Nahrungszusätze, bei denen die gesundheitlichen Nebenwirkungen offenbar wurden.
Denn Buttergelb (wissenschaftlich: 4-Di-Methylaminoazobenzol), das zu den sogenannten →Azofarbstoffen gehört, kann Krebs auslösen.
Eine japanische Studie hatte schon 1937 gezeigt, dass der Stoff Leberkrebs bei Ratten hervorrufen kann. Buttergelb wurde in Deutschland 1938 verboten. In der Schweiz und anderen Ländern war er noch bis in die Vierzigerjahre erlaubt. Buttergelb galt bei einer internationalen Konferenz mit Experten der Weltgesundheits- und der Welternährungsorganisation im Jahre 1956 als besonders eindrucksvolles Beispiel für die Nebenwirkungen chemischer Nahrungszutaten. Die internationale Konferenz forderte deshalb damals einstimmig: »Absichtliche Lebensmittelzusätze« sollten »grundsätzlich« verboten werden. »Ein Lebensmittelzusatz darf nur dann erlaubt werden«, so proklamierten die Konferenzteilnehmer, wenn »durch ausreichende wissenschaftliche Belege nachgewiesen« sei, »dass seine Anwendung ungefährlich für den Verbraucher ist.« So beschloss deshalb das Expertenkomitee: »Der Schutz der allgemeinen Gesundheit ist unmöglich, wenn Hersteller neue Substanzen verwenden dürfen, bevor ausreichende Untersuchungen ihre Zuträglichkeit für diesen Gebrauch erwiesen haben.« Von diesem Prinzip wurde indessen bei vielen Substanzen abgewichen, etwa den →Aromen oder den →Enzymen , die ohne Gesundheitsprüfung eingesetzt werden.
Butylhydroxyanisol (BHA) (E 320)
BHA dient der →Konservierung von Lebensmitteln. In großen Mengen kann es zur lebensgefährlichen Blausucht führen, die durch eine typische Blaufärbung von Lippen, Schleimhäuten und der Haut gekennzeichnet ist. Daher ist die Anwendung in Kinder- und →Säuglingsnahrung verboten. Bei Tier- und Reagenzglasversuchen veränderte es in großen Mengen das Erbgut, vor allem in
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