Die Homoeopathie-Luege
Pulsatilla pratensis D2. Nach dem im Homöopathischen Arzneibuch festgelegten Verfahren â im Folgenden nur grob wiedergegeben â wird die Pflanze zerschnitten und in Alkohol eingelegt. Dann wird diese Lösung abgepresst und gefiltert und zweimal nacheinander im Verhältnis von 1 zu 10 unter Schütteln verdünnt. Selbst wenn man annimmt, dass alle Substanzen der Pflanze in den Alkohol übergehen und ihre Wirkung dabei vollständig erhalten bleibt, findet sich in zehn Millilitern Feminon N am Ende der Wirkstoff von maximal 0,002 Gramm Kuhschelle.
Selbst wenn man also das ganze Fläschchen mit 50 Millilitern in einem Rutsch austrinkt, hat man zwar die spürbare Alkoholmenge von zwei gut eingeschenkten Gläschen Schnaps zu sich genommen, aber nur 0,01 Gramm Pflanzenextrakt. Zum Vergleich: Für die noch giftigere Herbstzeitlose wird als tödliche Dosis die Menge von rund 50 Gramm frische Pflanze für einen 70 Kilogramm schweren Menschen angesehen. Das heiÃt also: Auch wenn das Gift von Pulsatilla pratensis beim Herstellungsprozess vollständig erhalten bliebe und wenn es so potent wie das Gift der Herbstzeitlosen wäre, müsste man 5000 Fläschchen Feminon N trinken, um am Gift der Pflanze zu sterben. Dann hätte man allerdings auch gut 250 Liter Hochprozentiges intus. Man hätte demnach wohl eine Alkoholvergiftung, bevor man überhaupt eine Wirkung der Pflanze spürt, deretwegen das Präparat rezeptpflichtig ist. Folgerichtig wird in der Gebrauchsinformation von Feminon N nur vor den möglicherweise schädlichen Auswirkungen des Alkohols gewarnt. Fazit: Selbst die pharmakologisch bedenklichsten Homöopathika können bei näherer Betrachtung im menschlichen Organismus keine unerwünschten pharmakologischen Wirkungen erzielen â also auch keine erwünschten.
Streit um Pilze
3. Beispiel: Und doch wurde Anfang 2012 eine mögliche Gefährdung durch ein homöopathisches Mittel publik. Damals kam es zwischen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der Pharmafirma Sanum-Kehlbeck zu einem Streit, der Mitte des Jahres (Stand 20.06.2012) noch in der Schwebe war. Das BfArM hatte im März ein sogenanntes Stufenplanverfahren eingeleitet mit dem Ziel, homöopathischen Präparaten, die bestimmte Schimmel- und Hefepilze in einer Verdünnung bis D8 (1 zu 100 Millionen) enthalten, die Registrierung zu entziehen. Anlass des Verfahrens war das Nierenversagen bei einer 70-jährigen Patientin, die monatelang dreimal täglich das Präparat Notakehl D4 und damit den in der Nahrung nicht vorkommenden Schimmelpilz Penicillium chrysogenum eingenommen hatte. Bei einer 39-jährigen Patientin kam es zu einer Nierenentzündung, allerdings lag dieser Fall bereits gut 20 Jahre zurück.
»Nach den hier vorliegenden Unterlagen und Erkenntnissen«, so das BfArM, »besteht der begründete Verdacht, dass diese Arzneimittel unerwünschte immunogene Wirkungen haben und dadurch entsprechende unvertretbare Reaktionen wie z.B. interstitielle Nephritiden auslösen können.« Mit anderen Worten: Die Einnahme von Notakehl D4 und ähnlichen Pilzpräparaten könnte zu Allergien und Nierenentzündungen führen. Nachdem das BfArM eine entsprechende Mitteilung ins Netz gestellt hatte, berichteten etliche Medien über die Schritte des Instituts.
Die Pharmafirma Sanum-Kehlbeck reagierte empört: In dem Verfahren seien »nicht nur spekulative, sondern auch unwahre Beschuldigungen vorgetragen« worden. Die Medienberichte hätten »zu erheblichen Irritationen in Verordner- und Patientenkreisen geführt«. Einige Apotheker würden sogar die Abgabe von Medikamenten der Firma ablehnen, »weil die Veröffentlichungen des BfArM falsch bewertet werden«. Die Firma sah keinen Anlass, die Mittel vom Markt zu nehmen. So bot sie auch drei Monate nach dem BfArM-Vorstoà Notakehl in diversen Potenzen und Zubereitungen an: als D3 Salbe und D3 Zäpfchen, als D4 Hartkapseln, als D5 Flüssige Verdünnung sowie als D5, D6 und D7 Flüssige Verdünnung zur Injektion und schlieÃlich als D5 Tabletten. Und in der Produktbeschreibung von Notakehl D4 hieà es unter Nebenwirkungen weiterhin: »Keine bekannt.« Mitte 2012 war noch nicht geklärt â und da es sich um Einzelfallberichte handelt, wird es auch nicht zu klären sein â, ob zwischen Notakehl und den beobachteten
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