Die Homoeopathie-Luege
umfangreiches Marketingpaket verschafft die entsprechende AuÃenwirkung.« Konkret bietet das Competence Center »akkreditierte Onlineschulung mit 18 Modulen für alle Apotheken-Mitarbeiter, Aufbauschulung Wechseljahre, groÃes Werbemittelpaket inkl. 3 Polo-Shirts, Mega-Poster (1,60 m), groÃer Tür-/Autoaufkleber mit âºCompetence Center Natur-Arznei-Logoâ¹, Handzettelblocks (3 Motive pro Jahr), Neue Apotheken Illustrierte mit Sonderteil âºNaturarzneiâ¹ (6 à jährlich je 100 Ausgaben) und mehr«.
Doch selbst wenn ein Apotheker sich nicht besonders »qualifiziert« hat und seine Mitarbeiter auch nicht in Polo-Shirts mit dem »Competence Center Natur-Arznei«-Logo stecken möchte, kommt er um die Kügelchen nicht herum. Laut Ursula Sellerberg, stellvertretende Pressesprecherin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), muss ein Apotheker wegen des sogenannten Kontrahierungszwangs jedes Rezept einlösen, das ein Arzt ausgestellt hat, es sei denn, er gefährdet damit den Patienten. Auch ein konsequent rationalistischer Apotheker kann also gar nicht anders, als Kügelchen zu bestellen und sie an seine Kunden abzugeben, wenn ein Doktor sie auf den Rezeptblock geschrieben hat.
Der Apotheker findet aber laut Sellerberg ohnehin wenig Indizien dafür, an der Sinnhaftigkeit von Homöopathika zuzweifeln, im Gegenteil: Zum Arzneibuch , das für ihn eine verbindliche Grundlage darstellt und in jeder Apotheke stehen muss, gehört offiziell auch das Homöopathische Arzneibuch (HAB), ferner tragen Homöopathika sozusagen ein amtliches Siegel, da sie rechtmäÃig registrierte oder zugelassene Arzneimittel sind, dazu kommen die Fortbildungsveranstaltungen der Apothekerkammern, und schlieÃlich sprechen auch die Sonderverträge mit den Kassen und Ãrzten dafür, dass offenbar etwas dran ist an den Kügelchen. Dass in ihnen trotzdem nichts drin ist, was pharmakologisch wirken könnte, tritt bei so vielen Indizien weit in den Hintergrund.
An diesem gut etablierten pluralistischen Ansatz, der es dem Apotheker erlaubt, Aspirin sowie Allium cepa (Küchenzwiebel) mit derselben Inbrunst als wirksame Arzneien zu verkaufen, will auch die ABDA nicht rütteln. Obwohl sie die »Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker« ist und sowohl die Apothekerkammern als auch die Apothekenverbände in sich vereint, vertritt sie keine dezidierte Meinung zur Homöopathie und gibt so dem Apotheker vor Ort auch keine Orientierungshilfe. »Die ABDA darf schon aus kartellrechtlichen Gründen«, sagt Sellerberg, »keine Empfehlungen für oder gegen die Verwendung von Homöopathie aussprechen«. Am Ende, so Sellerberg, »muss jeder Apotheker für sich selbst entscheiden«.
In der Apothekerpresse
Hilft dem Pharmazeuten vor Ort bei dieser Entscheidung wenigstens die Standespresse? Die richtige Adresse, um das nachzuprüfen, ist die Pharmazeutische Zeitung . Als das offizielle Organ der ABDA bekommt sie jeder Apotheker in Deutschland ins Haus. Sie informiert über das relevante politische Geschehen, berichtet von Veranstaltungen und hält die Mitglieder auch fachlich auf dem Laufenden. Mit ihr im Briefkasten hätten Apotheker also eine naheliegende Möglichkeit, sich immer wieder auf ihre pharmakologischen Wurzeln zu besinnen und ihr Tun, beispielsweise im Bereich der Glaubensmedizin, selbstkritisch zu hinterfragen.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Pharmazeutische Zeitung ihnen die Chance dazu gibt und nicht ins selbe Horn wie BfArM, Apothekerkammer und ABDA stoÃend die Homöopathie als angemessene Option ansieht. Eine Auswertung der Artikel ergibt ein gemischtes Bild: Von den ersten 100 Treffern zum Stichwort »Homöopathie«, die auf Artikel und Meldungen der vergangenen sechseinhalb Jahre verweisen, erwähnen viele die Homöopathie neutral, manche positiv und manche kritisch â nach guter pluralistischer Sitte eben. Zu den neutralen zählt etwa ein Beitrag über die Ausstellung »Homöopathie: 200 Jahre Organon« (22/2010).
Mal wohlwollend â¦
Als positiv lässt sich dagegen ein Artikel über eine Berliner  Apothekerin und Heilpraktikerin werten, die sich mit Leib und Seele der Homöopathie und den Naturheilverfahren verschrieben hat (34/2010). Zwar bezieht die Autorin nicht eindeutig Stellung und erwähnt gleich zu Beginn pflichtschuldig,
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