Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
später die Basilica S. Paolo fuori le mura errichtet wurde. Die Überlieferung
(Euseb. hist. eccl. 2, 25, 5 – 8) weiß auch vom gleichzeitigen Märtyrertod des Apostels Petrus in Rom; seine Grabstätte zeigte man am Vatikan, und auch über
ihr erhob sich später eine Basilica (S. Pietro in Vaticano).
Das Christentum war eng mit dem Judentum verbunden. Paulus, selbst ein Jude, suchte überall, wo er auftrat, zunächst den Kontakt
mit den Synagogengemeinden, so auch in Rom (Act. apost. 28, 17 – 29). Es gab hier (im Stadtteil Trans Tiberim) ein halbes Dutzend Synagogen mit Tausenden von Glaubensgenossen. Die Juden in
Rom bildeten ein unruhiges Bevölkerungselement und wurden deshalb mehrfach von repressiven Maßnahmen betroffen. Tiberius ging
im Jahre 19 gegen sie vor, weil ihre missionarische Aktivität (Proselytenmacherei) bedrohliche Ausmaße angenommen hatte: 4000
Freigelassene jüdischen Glaubens wurden zum Militärdienst einberufen, die übrigen Juden und Proselyten, soweit sie Peregrine
waren, aus Rom und Italien ausgewiesen. Eine dauerhafte Maßnahme war dies indes nicht. Denn beim Regierungsantritt des Claudius
gab es wieder eine große Anzahl Juden in Rom. Im Jahre 49 sah Claudius sich veranlaßt, der Unruhe, die sie verursachten, mit |43| einem erneuten Ausweisungsbefehl zu begegnen. Er brachte damit eine Maxime zur Anwendung, die er 41 gegenüber den alexandrinischen
Juden aufgestellt hatte: Wenn sie sich nicht in die Ordnung fügten, in der sie lebten, werde er gegen sie vorgehen „wie gegen
Menschen, die in der ganzen Welt eine allgemeine Seuche erregen“ (Corp. Papyr. Iudaic. II 153, Spalte V, Zeile 98 – 100). Die Vorkommnisse in Rom waren also Teil einer im Entstehen begriffenen ‘Judenfrage’, die in Alexandria zum Pogrom, in
Judäa zum Krieg führte (unten S. 60f.).
Zu den fremden Kulten, welche im Rom der frühen Kaiserzeit eine beträchtliche Anhängerschaft aufwiesen, gehörte außer dem
jüdischen (und christlichen) der aus Ägypten stammende Kult der Isis. Von Augustus unterdrückt (oben S. 7), trat er unter
Tiberius wieder hervor, und zwar unliebsam, so daß der Kaiser sich zu einem harten Vorgehen entschloß: Die Priester, die sich
verfehlt hatten, ließ er kreuzigen, den Tempel zerstören und das Bild der Göttin in den Tiber werfen. Diese ins Jahr 19 gehörende
Repressalie und das vom Senat ausgesprochene Verbot des Kultes (Tac. ann. 2, 85, 4) vermochten allerdings nicht, die Isisverehrung
in Rom zu unterbinden. Schon unter Caligula wurde der Tempel auf dem Marsfeld (östl. vom Pantheon, in der Nähe des Collegio
Romano) wiedererrichtet, der Kult wohl gar ausdrücklich zugelassen und das Fest der Göttin öffentlich gefeiert.
Rom war ein Sammelbecken aller religiösen Gebräuche, auch derjenigen gefährlichen oder verderblichen Charakters (Tac. ann.
15, 44, 3). Eine ähnliche Feststellung ließ sich für die in Rom zusammengekommenen Sklaven treffen: Unter ihnen waren alle
im Römischen Reich vereinigten Völkerschaften vertreten (Tac. ann. 3, 53, 4; 14, 44, 3). Ihre große Zahl und ihre Präsenz
in allen Lebensbereichen warfen eine Vielzahl von Problemen auf, die zum Nachdenken zwangen und Lösungen erforderten. Dabei
konnten philosophische Überlegungen und juristische Argumentationen durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. So
betonte Seneca in einem seiner ›Briefe an Lucilius‹, daß auch Sklaven Menschen seien und daher entsprechende Behandlung verdienten
(ep. 47), während C. Cassius Longinus im Senat die Sklaven schlechthin als „Gesindel“
( colluvies
) bezeichnete, das durch Furcht eingeschüchtert werden müsse (Tac. ann. 14, 44, 4).
Das
SC Silanianum
, auf das C. Cassius sich bezog (vgl. oben S. 6. 29), überschattete das Dasein eines jeden Sklaven, der einem römischen Herrn
gehörte. Es war Ausdruck des Mißtrauens und entsprach |44| dem von Seneca (ep. 47, 5) zitierten Sprichwort: „Wieviel Sklaven, soviel Feinde“
( quot servi tot hostes
). Andererseits beruhte die von Seneca geforderte Änderung der Einstellung gegenüber den Sklaven keineswegs nur auf philosophischen
Erwägungen, sie besaß auch Anhaltspunkte in der Rechtsentwicklung. So wies er in anderem Zusammenhang darauf hin, daß den
Sklaven die Möglichkeit gegeben worden war, sich an den Stadtpräfekten zu wenden, wenn ihnen Unrecht von seiten ihrer Herren
geschehen sei, und ihm war sicher bekannt, daß Claudius in
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