Die Pest zu London
Bestimmungen immer noch allenthalben anzutreffen sind, angeordnet, daß jeder Konstabler und wem sonst in dieser Sache eine Pflicht obliegt, dafür geeignete Sorge zu tragen hat, daß kein herumlungernder Bettler auf den Straßen dieser Stadt auf welche Art und Weise auch immer geduldet wird, unter der Androhung, daß die vom Gesetz vorgesehenen Strafen mit voller Strenge angewendet werden.
Spiele
Alle Vergnügungen, Bärhetzen, Glücksspiele, Bänkelgesänge, Schilder-Spiele und was sonst dergleichen Menschenansamm-lungen zu verursachen pflegt, sind vollständig zu verbieten und Zuwiderhandelnde von dem jeweiligen Bezirksstadtrat streng zu bestrafen.
Festlichkeiten verboten
Alle öffentlichen Festveranstaltungen, und besonders solche von Vereinen, und Festessen in Gasthäusern, Bierhallen und anderen Stätten allgemeiner Zerstreuung, haben bis auf Wider-ruf zu unterbleiben; und das hierdurch ersparte Geld soll aufgehoben und zum Wohle und zum Heile der von der Seuche befallenen Armen verwendet werden.
Trinkhäuser
Ungebührliches Zechen in Schänken, Bierhallen, Kaffeehäusern und Weinkellern muß durch strenge Aufsicht verhütet werden, da dies die allgemeinste Sünde dieser Zeit ist und die beste Gelegenheit, die Seuche weiterzugeben.
Und keine Gesellschaft oder Einzelperson darf nach neun Uhr abends in einer Schänke, einer Bierhalle oder einem 61
Kaffeehaus bleiben oder einkehren, um zu trinken, entsprechend dem althergebrachten Gesetz und Gebrauch in dieser Stadt, unter Strafe wie sie dieserhalb festgesetzt ist.
Und zur genaueren Durchführung dieser Verordnungen und der Erlasse und Anweisungen, die nach weiterer Beratschla-gung außerdem noch für notwendig befunden werden mögen, wird angeordnet und verfügt, daß die Bezirksstadträte, ihre Stellvertreter und die Gemeinderatsmitglieder jede Woche einmal, zweimal, dreimal oder noch öfter (je nachdem die Sachlage es erfordert) an einem in dem betreffenden Bezirk wohlbekannten Treffpunkt (er muß frei von Verseuchung sein) zusammenkommen, um zu beraten, wie besagte Verordnungen gehörig zur Durchführung gebracht werden können; das bedeutet freilich nicht, daß, wenn jemandes Wohnung oder deren Nachbarschaft befallen wurde, er besagten Zusammenkünften beiwohnen soll, solange sein Erscheinen dort Bedenken begegnet. Und besagte Stadträte, stellvertretende Stadträte und Gemeinderatsmitglieder können in ihren jeweiligen Bezirken weitere gute Verfügungen in Kraft setzen, die bei besagten Versammlungen zur Bewahrung von Seiner Majestät Unterta-nen vor der Pest beschlossen und ausgefertigt werden.
Sir John Lawrence, Erster Bürgermeister
Sir George Waterman
Sir Charles Doe
} Sheriffs
Es versteht sich, daß diese Verordnungen nur für die Gebiete galten, die innerhalb der Jurisdiktion des Lordbürgermeisters lagen, und so ist die Bemerkung angebracht, daß die Friedensrichter innerhalb der Sprengel und Ortschaften, welche die Siedlungen und Vororte heißen, in der gleichen Art vorgingen.
Wie ich mich entsinne, wurde die Verordnung zum Schließen der Häuser in unserem Viertel nicht so bald in Anwendung gebracht, weil, wie ich schon sagte, die Pest in unsere östlichen Stadtteile bis zum August kaum vordrang und vorher keine 62
große Heftigkeit annahm. Zum Beispiel war für die Woche vom 11. bis 18. Juli die Gesamtzahl auf dem Sterberegister 1761, doch davon starben an der Pest in all den Pfarren, die wir die Tower Viertel nennen, nur 71, und zwar in folgender Aufteilung:
die Woche
die Woche bis
darauf
zum 1. August
Aldgate
14
34
65
Stepney
33
58
76
Whitechapel
21
48
79
St. Catherine, Tower
2
4
4
Trinity, Minories
1
1
4
71
145
228
Sie kam jetzt wahrhaftig mit voller Wucht, denn in den nächsten Nachbarpfarren waren die Beerdigungen in den gleichen Wochen:
Die Woche darauf Bis zum
ungemein
1. August
angestiegen
St. Leonard, Shoreditch 64
84
110
St. Botolph, Bishopsgate 65
105
116
St. Giles, Cripplegate
213
421
554
342
610
780
Das Schließen von Häusern wurde zuerst als ein sehr grausames und unchristliches Verfahren angesehen, und die armen Menschen, die so festgesetzt wurden, erhoben bitteres Wehklagen. Täglich gingen beim Lordbürgermeister Beschwerden über die Härte des Vorgehens ein, wenn Häuser ohne Grund (und manche aus Bosheit) verschlossen wurden. Ich kann dazu 63
nichts sagen; aber bei Prüfung fanden sich viele, die sich so laut beschwert hatten, in einem Zustand, der
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