Die Spitze des Eichbergs
mit dem ich zusammen beim Bund war, aber sonst nicht.«
Im Falle Libuda hatte es eine Geisterverhandlung gegeben, waren doch weder Libuda als Angeklagter, noch sein Hauptbelastungszeuge Stockhausen persönlich vor dem DFB-Gericht erschienen. Libuda war aufgrund eines Beinbruchs nicht reisefähig und hatte das Gericht in einem schwungvoll mit »meiner Unschuld bewusst« unterzeichneten Brief mitteilen lassen, dass der Inhalt der DFB-Anklage aus lauter Märchen und Romanen bestünde. Horst-Dieter Stockhausen, ehemaliger Spieler von Arminia, konnte nicht erscheinen, weil er seinen Schwager im Kloster besuchen musste, der dort zum Priester geweiht und dann für zwei Jahre ins Ausland gehen würde. Er ließ aber mitteilen, er halte alle Aussagen aufrecht. Stockhausen hatte als Verteidiger und Gegenspieler Libudas zu diesem gesagt, dass er, Stockhausen, nun selbst bald nach vorn gehen müsse, weil durch Arminlas Sturm kein Tor falle. »Geh ruhig nach vorn«, soll Libuda gesagt haben, »hier passiert sowieso nichts mehr.« - »Wenn nämlich bald nichts passiert bei euch, dann müsst ihr das Geld zurück geben«, will Stockhausen weiter gebohrt haben, ohne dass Libuda darauf reagiert hätte. Doch meinte Stockhausen den Eindruck gewonnen zu haben, dass Libuda Bescheid gewusst hätte, sei er doch auch einmal während des Spiels ausgerutscht und überhaupt immer schwächer geworden. Libuda hätte ihm sogar den Tipp gegeben, einen Elfmeter gegen Wittkamp zu schinden. Harte Urteile sprach das DFB-Sportgericht am Ende der Verhandlung. Reinhard Libuda wurde auf Lebenszeit gesperrt, Klaus Fischer für zwei Jahre. Beide Spieler erhielten zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 2.300 Mark und mussten die Kosten des Verfahrens tragen, für die Schalke 04 als Verein haftete.
SALAMI-TAKTIK
Kindermanns Salami-Taktik ging den Schalker Verantwortlichen gehörig auf die Nerven. Mit welchen unstatthaften Mitteln Kindermann arbeitete, ging aus einem Gespräch mit einem Mitglied des Kontrollausschusses hervor. Auf die Frage, ob Klaus Fischer nicht schon lange vor der Saison hätte gesperrt werden können, gab es die Antwort: »Ja, selbstverständlich, aber da waren ja keine Spiele, und die Vorsperre hätte gar keine Wirkung ausgelöst.« Als nächste Instanz stand die Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht an.
Wie eine Bombe schlug in Schalke unmittelbar vor dem Anpfiff gegen den Wuppertaler SV die Nachricht aus Frankfurt ein, dass das DFB-Bundesgericht die zweijährige Sperre von Fischer bestätigt hatte. Gleichzeitig bestätigte das Bundesgericht die Urteile der ersten Instanz gegen Sobieray, Galbierz, Pirkner und Pohlschmidt. Alles andere als ein Freispruch war aufgrund der dünnen Beweislage eigentlich nicht erwartet worden. Schließlich wurde am Donnerstag zuvor beim Frankfurter Landesgericht noch eine einstweilige Verfügung erwirkt. Seine Verurteilung sei - so die zuständige 15. Kammer - nicht rechtens, weil die Indizien gegen Fischer nicht ausreichten.
Um so niedergeschlagener war nachher die Stimmung. »Wir werden jetzt vor ein ordentliches Gericht gehen«, kündigte der Anwalt Dr. Hütsch an. Und Fischer: »Zunächst warte ich einmal die Einspruchsverhandlung meines Kameraden Jürgen Sobieray am 20. Oktober ab. Wir erwarten alle einen Freispruch. Danach kann es auch für mich nur einen Freispruch geben. Ist das nicht der Fall, gehe ich ins Ausland, es liegen schon Angebote vor, auch Sobieray macht mit.« Die Verhandlung am 20. Oktober endete mit dem Beschluss, im Verfahren gegen Fischer erneut in die Beweisaufnahme zu treten. Während der zweitägigen Verhandlung konnten keine neuen Anhaltspunkte gewonnen werden, die zu einer Verurteilung der Schalker Spieler ausreichen würden. Vielmehr mussten nun größere Zweifel am Erinnerungsund Wahrnehmungsvermögen des Hauptbelastungszeugen Dieter Burdenski aufkommen.
Denn einerseits drückte sich Burdenski äußerst vage aus (»Ich habe noch andere Spieler zu erkennen geglaubt. Obwohl man sich ja auch täuschen kann.«), andererseits schien er vom DFB-Ankläger Kindermann selbst unter Druck gesetzt worden zu sein. Kindermann hatte ihn gleich zu Beginn der Vernehmungen darauf aufmerksam gemacht, dass er als manipulationsverdächtig-ter Spieler die anstehende Ungarn-Reise als Torwart der B-Nationalmannschaft nicht mitmachen könnte. 14 Tage später wurde jedoch auch im Fall Klaus Fischer entschieden, dass die Strafe bestehen bleibt.
UM DIE NACKTE EXISTENZ
In der Bundesliga konnte
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