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Die Target-Falle: Gefahren für unser Geld und unsere Kinder (German Edition)

Die Target-Falle: Gefahren für unser Geld und unsere Kinder (German Edition)

Titel: Die Target-Falle: Gefahren für unser Geld und unsere Kinder (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Werner Sinn
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am besten, wenn die Krisenländer austreten, abwerten und positive Leistungsbilanzsalden aufbauen würden, weil sie dann die Defizite nicht mehr bezahlen müssen. Dieser Vorteil wiegt schwerer als die Nachteile für die Finanzwirtschaft. Notfalls wäre es für die Steuerzahler immer noch besser, ihre eigene Finanzwirtschaft zu retten, als mit der angeblichen Rettung ganzer Staaten die erforderlichen inneren oder äußeren Abwertungen zu verhindern.

10 Die Fiskalunion
    Noch mehr Geld für das Schaufenster — Schulden ohne Grenzen — Kontrolle durch den Bundestag? — Gesamtschuldnerische Haftung — Der Fiskalpakt — Die Bankenunion — Die Schulden der Banken und Staaten — Debt Equity Swaps — Banklizenz für den ESM: Wie sich die Target-Falle schließen würde

NOCH MEHR GELD FÜR DAS SCHAUFENSTER
    Die offiziellen Rettungsfonds, insbesondere der Luxemburger Fonds EFSF, die IWF-Hilfen und der EU-Naturkatastrophentopf EFSM haben mitgeholfen, die Krise zweieinhalb weitere Jahre zu verdecken, nachdem man dies mit den Target-Krediten schon zweieinhalb Jahre zuvor versucht hatte. Dennoch reichten auch diese Hilfen nicht. Zum einen war der Luxemburger Fonds nur bis zum Frühjahr 2013 ausgelegt und zum anderen glaubte man nicht, dass größere Länder wie Spanien und Italien notleidend werden könnten.
    Um auch für einen größeren Finanzbedarf gerüstet zu sein, wurde schon im Winter 2010/2011 intensiv über die Schaffung eines permanenten Fonds mit einem flexiblen Ausleihvolumen beraten. Ein solcher Fonds wurde unter dem Namen European Stability Mechanism (ESM) bereits am 24. und 25. März 2011 auf einer EU-Regierungskonferenz ins Auge gefasst. Der Gründungsvertrag wurde dann ein knappes Jahr später, am 2. Februar 2012, unterzeichnet.  1 Zusätzlich haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone beim Europäischen Rat am 8. und 9. Dezember 2011 in Brüssel einen neuen Vertrag für eine Fiskalunion mit strengeren Regeln zur Begrenzung der Schuldenaufnahme vereinbart. Er wurde unter dem Namen »Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion« am 2. März 2012 unterzeichnet.  2 Gemeinhin nennt man diesen zweiten Vertrag einfach »Fiskalpakt«. Während der ESM seine Hilfe nur für die Euroländer zur Verfügung stellt, gilt der Fiskalpakt im Prinzip für alle EU-Länder.
    Die beiden Verträge beschreiben den Weg in eine europäische Fiskalunion, ohne allerdings eine politische Vollunion zu erreichen.  3 Sie bewegen sich auf der intergouvernementalen Ebene unterhalb des EU-Vertrages, weil Großbritannien und Tschechien nicht zustimmen wollten. Zum Zeitpunkt der Schlussredaktion dieses Buches (21. August 2012) war der Ratifizierungsprozess noch im Gange. Damit der Fiskalvertrag für die ihm zustimmenden Länder gültig wird, müssen zwölf Euroländer zusammenkommen, und für die Wirksamkeit des ESM-Vertrages müssen die Länder, deren Ratifikationsurkunden hinterlegt wurden, mindestens 90 % des Barkapitals repräsentieren.  4
    In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat den beiden Verträgen am 29. Juni 2012 zugestimmt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht den ESM-Vertrag nur unter Auflagen gebilligt, wie im Epilog zu diesem Buch näher beschrieben wird. Das löst einen Teil der im Folgenden besprochenen Probleme.
    Die Aufgabe des ESM besteht im Kern darin, bedrängten Ländern zu helfen. Nach einem Hilfegesuch eines Staates kann der ESM diesem Staat Kredit gewähren. Er darf dazu auch neu emittierte Staatspapiere erwerben.  5 Der ESM darf ferner Staatspapiere indirekt auf dem offenen Markt kaufen, um den Kurs zu pflegen, aber auch das nur, nachdem ein Hilfegesuch gestellt wurde.  6
    Im ESM-Vertrag sind ein Ausleihvolumen von 500 Milliarden Euro und ein haftendes Stammkapital von 700 Milliarden Euro vorgesehen. Jedes Land haftet maximal in Höhe seines EZB-Kapitalanteils, Deutschland also in Höhe von 190 Milliarden Euro. Das Stammkapital wird nur zu 11,4 % eingezahlt, um eine Barreserve zu bilden. Im Fall Deutschlands entspricht das einem Betrag von 21,7 Milliarden Euro. Die Teilnehmerländer sind verpflichtet, die Barreserve bis zu der Haftungssumme von 700 Milliarden Euro nachzufüllen, wenn daraus Mittel entnommen werden, um Verluste abzudecken. DieMittel für die Ausleihungen an die Staaten sollen nicht der Barreserve entnommen werden, sondern aus Anleihen stammen, die der ESM selbst begibt.  7 Die Barreserve soll die Liquidität sichern, und

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