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Die Ueberlebenden von Mogadischu

Titel: Die Ueberlebenden von Mogadischu Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Martin Rupps
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von Bundestagspräsident Karl Carstens empfangen.
    Andererseits stehen Berichte über die Fürsorge von Lieselotte Berger für die früheren Geiseln jeweils auch gleich in der Zeitung. Über die verschiedenen Treffen und Termine der Betroffenen mit Politikern setzt die Bundestagsabgeordnete Pressemeldungen ab.
    Die Kritik an der Bundesregierung zeigt Wirkung. Der Persönliche Referent von Hans-Jürgen Wischnewski, Peter Kiewitt, 159 schreibt den früheren Geiseln am 15.   August 1978 , »an welche Stellen Sie sich mit noch offenen Problemen und Fragen wenden können«. Es werden nun doch, zehn Monate nach dem Drama, zentrale Ansprechpartner benannt. Für versorgungsrechtliche Fragen sind dies der Ministerialdirektor Leonhard Trometer und in allen anderen Fragen Peter Kiewitt im Büro von Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski.
    Es ist nachzutragen, wie die von Everhard Wolf und Matthias Rath mit der Deutschen Lufthansa begonnene Korrespondenz über Schmerzensgeld weitergeht. Auf den Brief des Ehepaars Wolf vom 27.   Dezember 1977 reagiert die Deutsche Lufthansa mit einem Schreiben vom 30.   Dezember 1977.   »Wir bedauern sehr, dass Sie sich noch nicht wieder von den Anstrengungen und Belastungen durch die Ereignisse während der Entführung erholen konnten. Sie haben sich bereits mit dem Versorgungsamt in Verbindung gesetzt, und wir sind sicher, dass dieses in nächster Zeit ausführlich auf Ihre Anfrage eingehen wird. [. . . ] Unabhängig von Ihrem Anspruch gegen den Staat haben wir Ihr Schreiben unserem Versicherer zur Kenntnis gegeben, der eine Schadensdeckung durch die obligatorische Unfallversicherung (nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz) prüfen wird.«
    Auch die Wolfs erhalten das Schreiben vom 11.   Januar 1978 , in dem auf die Entschädigungsmöglichkeiten nach dem OEG hingewiesen wird.
    Edelgard Wolf bekommt vom Versicherer der Deutschen Lufthansa, der Deutschen Luftpool, unter dem Datum 20.   September 1978 Post. Die Luftpool setzt sich darin mit den von den Wolfs vorgelegten Attesten und der Stellungnahme der eigenen Gesellschaftsärzte auseinander. Im Ergebnis ist der »von Ihnen zu führende Nachweis, wieweit sowohl Ihre Erkrankung als auch diejenige Ihres Gatten auf die Flugzeugentführung zurückgeht, nicht erbracht. Wir möchten Ihnen jedoch entgegenkommen und erklären uns bereit, ohne weitere Nachprüfung aus der von der Deutschen Lufthansa zugunsten ihrer Passagiere abgeschlossenen Un 160 fallversicherung Ihnen und Ihrem Gatten einen Betrag von insgesamt DM 3000 ,– zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass damit die Angelegenheit abgeschlossen ist.«
    Die Wolfs unterzeichnen die beigefügte Abfindungserklärung und bekommen mit Schreiben vom 17.   Oktober 1978 Nachricht, dass ihnen der Betrag von 3000 Mark überwiesen wird.
    Matthias Rath hat Lufthansa-Vorstandsmitglied Werner Utter am 23.   Januar geschrieben, Werner Utter antwortet bereits zwei Tage später. In seinem Brief bittet er um Verständnis darum, »dass die von Ihnen angeschnittenen Fragen nicht direkt von mir beantwortet werden, sondern dass ich Ihren Brief an die in unserem Unternehmen zuständige Stelle zur Bearbeitung und Beantwortung weiterreiche«. Werner Utter bittet Matthias Rath »um etwas Geduld, bis Sie von dort auf Ihre Fragen eine genaue Antwort bekommen werden«. Unter dem Datum vom 31.   Januar 1978 übernehmen zwei Mitarbeiter der Lufthansa eine ausführlichere Antwort. Sie verweisen auf das »Ihnen bekannte Gesetz ( OEG )«, mit dem die Bundesregierung »sicherlich eine ausgezeichnete Hilfe geschaffen« habe, um die gesundheitlichen Folgen aller Geschädigten auszugleichen. »In der Position des schuldlos Mit-Betroffenen ist Lufthansa nicht in der Lage, die von Ihnen aufgezeigte Lücke – fehlender ›Ausgleich für vielfach erlittene Todesangst‹ – auf materielle Weise zu schließen.«
    Everhard Wolf und Matthias Rath haben sich um Schmerzensgeld bemüht, Hannelore Piegler um Steuerfreiheit für ihre »Überstunden« in der entführten »Landshut« – die meisten anderen Geiseln verzichteten in einer Mischung aus Hilflosigkeit und Resignation darauf, Schmerzensgeld zu fordern. Bleibt zu fragen, ob Schmerzensgeld überhaupt eine adäquate Ersatzleistung, eine Art Wiedergutmachung für ein traumatisches Erlebnis sein kann? Gerhard Rein, Journalist beim Süddeutschen Rundfunk, und der Psychiater Jan Bastiaans diskutierten diese Frage in einem Studiogespräch im Januar 1979 .
    »Herr Bastiaans,

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