Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Die Uno

Die Uno

Titel: Die Uno Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Klaus Dieter Wolf
Vom Netzwerk:
erfolgen.
    Mit noch viel größeren Effektivitätsproblemen sind allerdings Sanktionen konfrontiert, die gegenüber privaten Bürgerkriegsparteien oder Terroristen verhängt werden. Lassen sich kaum lokalisierbare Akteure überhaupt mit dem Sanktionsapparat der Vereinten Nationen treffen und noch dazu, ohne die territoriale Integrität eines Staates zu verletzen oder dessen Zivilbevölkerung Schaden zuzufügen? Um diesen Anforderungen zu genügen, müssten sich nichtmilitärische Sanktionen als Nadelstiche («
smart sanctions
») möglichst gezielt gegen bestimmte Adressaten richten. Prinzipiell können auch nichtstaatliche Gruppierungen und Individuen mit dem Einfrieren von Auslandskonten oder Ausreiseverboten ins Visier genommen werden. Damit ließe sich sogar die zwischenstaatliche Ebene durchbrechen, ohne die territoriale Integrität von Staaten zu verletzen.
    Allerdings bleibt die Effektivität von nichtmilitärischen Sanktionsmaßnahmen sowohl gegen Staaten als gegen private Akteure auf die Bereitschaft und die Fähigkeit aller Staaten angewiesen, insbesondere den Haupthandelspartnern eines mit Sanktionen belegten Staates, möglichst lückenlos für die Einhaltung der verhängten Maßnahmen zu sorgen. Das kann mit hohen Kosten verbunden sein und die Kapazitäten von Staaten überfordern, die nicht in der Lage sind, eine effektive Kontrolle über ihr Hoheitsgebiet auszuüben. Aber gerade dabei dürfte es sich um genau die Staaten handeln, auf deren Territorium sich die privaten Kriegsherren und terroristischen Gruppen, denen die Sanktionen gelten, am ehesten aufhalten werden.
    In einer zusammenfassenden Würdigung der Bedeutung von UNO-Sanktionen für die Wahrung der internationalen Sicherheit sollten die Erwartungen nicht zu hoch angesetzt werden. Das Instrument der Sanktion wird wohl vor allem dann Wirksamkeit entfalten, wenn es in Kombination mit Anreizen und anderen – sei es präventiven, repressiven oder nachsorgenden – Instrumenten eingesetzt wird, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. In ein solches Gesamtkonzept eingebettet würden Sanktionen allerdings viel von ihrer Attraktivität einbüßen, weil sich die Kosten für diejenigen, die sie beschließen, durch Präventions- und Nachsorgemaßnahmen erheblich erhöhen würden. Solange sich isolierte Sanktionsmaßnahmen aber nicht gegen die Ursachen eines Konflikts richten, sondern nur gegen bestimmte, aus ihm heraus entstandene und für die Staatengemeinschaft nicht tolerierbare Verhaltensweisen, wird ihre Wirkung gering bleiben.
2. Die Herausforderung durch den transnationalen Terrorismus
    Der grenzüberschreitende Terrorismus stellt eine neue Form der Sicherheitsgefährdung für die Staatenwelt dar, die zumeist mit dem auf viele Länder verstreuten und global vernetzten Terrorunternehmen Al Qaida gleichgesetzt wird. Allerdings ist der Terrorismus nicht erst durch Al Qaida auf die Tagesordnung der Vereinten Nationen gelangt. Seit Beginn der sechziger Jahre gab es immer wieder Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrats zur Terrorismusbekämpfung. Der von 1973 bis zu seiner Auflösung im Jahr 1979 bestehende Ad hoc-Ausschuss der Generalversammlung zur Terrorismusbekämpfung scheiterte an der Aufgabe, sich auf eine umfassende internationale Konvention gegen den Terrorismus zu verständigen. Stattdessen wurden bis zum Jahr 2009 13 internationale Übereinkommen ausgehandelt. Diese haben jeweils spezifische terroristische Aktivitäten oder diese ermöglichende Voraussetzungen zum Gegenstand sowie den Schutz der internationalen Zivilluftfahrt vor Geiselnahmen, Sprengstoffattentaten und ähnlichenterroristischen Akten, die Sicherheit auf See oder den in der IAEO im Jahr 1980 vertraglich geregelten Schutz von Kernmaterial. Zu den bedeutenderen allgemeinen Konventionen sind das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge (1997, in Kraft seit 2001) und das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (1999, in Kraft seit 2002) zu zählen. In diesen Übereinkommen verpflichten sich die Staaten, Rechtsvorschriften zur strafrechtlichen Verfolgung der jeweils genannten Straftaten zu erlassen.
    Bemerkenswert ist, dass trotz all dieser Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung bisher keine Einigkeit darüber besteht, wie «Terrorismus» eigentlich zu definieren ist. Die Gründe dafür liegen in der unterschiedlichen politischen Bewertung. Als Terrorismusbekämpfung

Weitere Kostenlose Bücher