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Die Uno

Die Uno

Titel: Die Uno Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Klaus Dieter Wolf
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Inspektionsrecht ist für die Kontrollgremien der allermeisten Menschenrechtsübereinkommen, etwa im Zusammenhang mit der Prüfung von Staatenberichten oder Individualbeschwerden, nicht vorgesehen. Deren Wirksamkeit muss sich auf die Reputationsempfindlichkeit der Regierungen verlassen, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Gerade weil die zwischenstaatlichen Instrumente, mit deren Hilfe die Regelbefolgung sichergestellt werden soll, relativ schwach sind, spielen NRO eine bedeutende Rolle sowohl bei der Verhinderung (zum Beispiel durch die Gefangenenbesuche von Vertretern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz) als auch beim Aufdecken und Anprangern von Menschenrechtsverletzungen (zum Beispiel durch Organisationen wie
Amnesty International
oder
Human Rights Watch
). Das diskrete Zusammenspiel zwischen den berichtsprüfenden Organen der Vereinten Nationen und den NRO trägt wesentlich dazu bei, dass auch die vermeintlich zahnlosen Verfahren zum internationalen Menschenrechtsschutz einen Legitimationsdruck auf die regelverletzenden Regierungen erzeugen können. Wie stark NRO im Menschenrechtsbereich inzwischen präsent sind, zeigt die Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte, an der im Juni 1993 800 NRO als Beobachter teilnahmen,während annähernd 2000 weitere parallel dazu eigene Menschenrechtsforen veranstalteten. Diese Konferenz war noch in anderer Hinsicht bedeutsam: Im Gegenzug zu der grundsätzlichen Anerkennung eines Menschenrechts auf Entwicklung durch die westlichen Industriestaaten bekannten sich die Entwicklungsländer in der «Wiener Erklärung» trotz aller kulturellen Unterschiede zwischen der weltlich-individualistischen westeuropäischen Menschenrechtstradition und dem religiös-gemeinschaftsorientierten islamischen Menschenrechtsverständnis zur generellen Förderung der Menschenrechte.
    Zu möglicherweise wegweisenden Durchbrüchen zu einem wirksameren internationalen Menschenrechtsschutz ist es seit den neunziger Jahren dadurch gekommen, dass der Sicherheitsrat seine Zuständigkeit im Bereich des Schutzes des Individuums vor kriegerischer und staatlicher Gewalt erheblich ausgeweitet hat. Zum einen tat er dies, indem er einige besonders schwerwiegende Fälle systematischer Menschenrechtsverletzungen zu Bedrohungen des Weltfriedens erklärte und «humanitäre Interventionen» dagegen autorisierte. Zum anderen richtete er zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und Völkermord im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda internationale Ad hoc-Tribunale ein. Diesen Beispielen folgten seit 2004 Sicherheitsratsbeschlüsse zu weiteren Sondergerichtshöfen unterschiedlichen Zuschnitts, darunter das Khmer Rouge Tribunal zur Aufklärung des Mordes an über 1,7 Millionen Menschen während der Herrschaft der Roten Khmer in Kambodscha (1975–1979).
    Mit der Errichtung des internationalen Jugoslawien-Tribunals (ICTY) reagierte der Sicherheitsrat am 25. Mai 1993 auf Berichte über Massengräber, ethnische Säuberungen und bis zu 2 Millionen Flüchtlinge. Zuvor hatte er bereits durch die Entsendung einer humanitären Mission (UNPROFOR) in das ehemalige Jugoslawien, durch Wirtschaftssanktionen und militärische Zwangsmaßnahmen Serbien-Montenegro erfolglos daran zu hindern versucht, die von systematischen Gräueltaten begleiteten Bestrebungen serbischer Separatisten zu unterstützen, serbisch kontrollierte Gebiete wieder aus den neu entstandenenStaaten Bosnien-Herzegowina und Kroatien herauszulösen. Dem ICTY gehören elf von der Generalversammlung ausgewählte Richter und eine unabhängige Anklagebehörde mit Sitz in Den Haag an. Sie ist befugt, auf eigene Faust oder auf Anregung von Staaten oder Organisationen Personen strafrechtlich zu verfolgen, die im Verdacht stehen, seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen zu haben. Die Staaten sind zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof bei der Festnahme und Überstellung angeklagter Personen verpflichtet. Die Zuständigkeit des ICTY hat Vorrang vor der nationaler Gerichte, von denen er sogar die Abgabe laufender Verfahren verlangen kann.
    Die Entscheidung zur Errichtung des internationalen Ad hoc-Tribunals für Ruanda (ICTR) wurde auf die gleiche Weise begründet wie das Jugoslawien-Tribunal. In Ruanda hatte vor den Augen von UNO-Friedenstruppen im Frühjahr 1994 ein Völkermord der Hutu-Mehrheit an der Volksgruppe

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