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Die Uno

Die Uno

Titel: Die Uno Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Klaus Dieter Wolf
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Regel weniger der Name der Vereinten Nationen, sondern der von Menschenrechtsorganisationen wie
Amnesty International
oder
Human Rights Watch
. Ihren regelmäßigen Appellen entnehmen wir, dass die Folter in etwa der Hälfte aller Staaten immer noch an der Tagesordnung ist und in über 160 Staaten Menschenrechte verletzt werden. Das scheint nicht gerade für eine besonders hohe Wirksamkeit des internationalen Menschenrechtsschutzes zu sprechen. Die weltweite Menschenrechtssituation hat sich in den letzten Jahren sogar noch dadurch verschlechtert, dass mit dem Zerfall der staatlichen Ordnung selbst in Ländern, in denen der Staat zuvor die Menschenrechte geachtet hat, die Menschen nun der Willkür von privaten Kriegsherren schutzlos ausgeliefert sind. Bedrohungen der Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit gehen fließend ineinander über, seit sich das Kriegsgeschehen immer mehr informalisiert hat und der Krieg als ein offiziell erklärter «Rechtszustand» kaum noch in Erscheinung tritt. Deshalb hat auch die Unterscheidung zwischen dem humanitären Völkerrecht, das Individuen in Kriegen und bewaffneten Konflikten schützen soll, und dem internationalen Menschenrechtsschutz, dessen Aufgabe im Schutz vor staatlicher Willkür in Friedenszeiten besteht, an Trennschärfe verloren.
    Das Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten (Artikel 2 der Charta) macht den Schutz des Staates vor äußeren Eingriffen zu einer zentralen Aufgabe der Vereinten Nationen. Vor diesem Hintergrund ist es alles andere als selbstverständlich, dass mit der internationalen Verantwortung für den Menschenrechtsschutz zugleich eine Norm auf die zwischenstaatlicheEbene gehoben wurde, die gerade auf die Einschränkung der Herrschaftsausübung einer Regierung gegenüber der eigenen Bevölkerung gerichtet ist. Die Subversivität dieser Norm, die in letzter Konsequenz natürlich Einmischung bedeutet, wenn ein Staat seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, schlägt sich in der gegenwärtigen Auseinandersetzung darüber nieder, ob die durch das Souveränitätsprinzip geschützten Staatenrechte weiterhin Vorrang vor den Menschenrechten haben sollen.
    Dass
dieser Zielkonflikt überhaupt auftreten konnte, lässt sich zu einem erheblichen Maß auf die bei Gründung der Vereinten Nationen noch sehr präsenten Gräueltaten im Vorfeld und im Verlauf des Zweiten Weltkriegs zurückführen. Die UNO-Charta stellte einen engen Zusammenhang her zwischen der Missachtung der Würde des Menschen im Innern eines Staates und der Bereitschaft dieses Staates, auch nach außen Gewalt anzuwenden und damit den Weltfrieden zu gefährden. Fragt man allerdings nach dem
Wie
, also nach den Durchsetzungsinstrumenten des internationalen Menschenrechtsschutzes, dann scheint es den Staaten zumindest lange Zeit erfolgreich gelungen zu sein, diesen Zielkonflikt im Sinne ihres eigenen Schutzes vor gravierenden äußeren Eingriffen für sich zu entscheiden. Allerdings könnte sich diese Einschätzung angesichts der Entwicklungen im Bereich der humanitären Interventionen und der internationalen Strafgerichtsbarkeit bald als überholt herausstellen.
    Dabei spielt das Konzept der menschlichen Sicherheit eine wesentliche Rolle. Mit der Übergabe des Berichts der Internationalen Kommission über menschliche Sicherheit am 1. Mai 2003 an den UNO-Generalsekretär schaffte nicht nur dieses Konzept endgültig den Sprung auf die internationale Sicherheitsagenda, sondern damit rückte auch die Verantwortung für den internationalen Menschenrechtsschutz ein weiteres Stück näher an den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsrats heran.
    Annans eigene programmatische Vorstellungen waren von einer deutlichen Akzentuierung der Souveränität des Individuums auf Kosten der Souveränität des Staates geprägt. In seiner Nobelpreisrede vom 10. Dezember 2001 stellt der Generalsekretärzum zukünftigen Auftrag der Vereinten Nationen fest, «dass der Friede nicht nur den Staaten und Völkern, sondern jedem einzelnen Mitglied dieser Gemeinschaften gehört. Die Souveränität der Staaten darf nicht länger als Schutzschild für schwere Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden (. . .) . Wenn Staaten die Herrschaft des Rechts untergraben und die Rechte ihrer Bürger verletzen, werden sie nicht nur für ihr eigenes Volk, sondern auch für ihre Nachbarn und nicht zuletzt für die ganze Welt zu einer Gefahr. Was wir heute brauchen, ist besseres Regieren –

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