Die Uno
sich durch ihre Mitwirkung bereit, auf der Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung die folgenden neun Grundsätze in ihrer Geschäftspolitik zu berücksichtigen und zu fördern:
– den Schutz der international verkündeten Menschenrechte
– sich nicht zu Komplizen von Menschenrechtsverletzungen zu machen
– die Wahrung der Vereinigungs- und Tariffreiheit
– die Beseitigung aller Arten von Zwangsarbeit
– die wirksame Abschaffung der Kinderarbeit
– die Beseitigung der Diskriminierung
– den umsichtigen Umgang mit ökologischen Herausforderungen
– Initiativen zum verantwortlichen Umgang mit der Umwelt
– Die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.
Ihre Ursprünge hatten diese Grundsätze in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den ILO-Vereinbarungen über Kernarbeitsnormen sowie in der Rio-Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung. Es handeltesich somit durchweg um internationale Normen, die zwar auf zwischenstaatlichen Vereinbarungen beruhten und allgemeine Anerkennung genossen, aber gleichwohl erhebliche Durchsetzungsdefizite aufwiesen, weil sich Staaten nicht oder nur unzureichend um ihre Durchsetzung bemühten. Mit der Verpflichtung zur Bekämpfung der Korruption in all ihren Formen wurde 2004 ein zehnter Grundsatz in die Liste aufgenommen, der noch einmal in besonderer Weise unterstrich, welche Bedeutung das Leitbild von
good governance
inzwischen für die Vereinten Nationen und ihren Generalsekretär gewonnen hatte.
Bis Mitte des Jahres 2009 hatten sich bereits über 5200 Unternehmen zu den Prinzipien des Globalpakts bekannt. Zahlreiche NRO, Verbände und Gewerkschaften sind ebenfalls der Einladung zum Dialog gefolgt. Der Globalpakt repräsentiert für die Vereinten Nationen einen neuartigen Ansatz zur Förderung der internationalen Kooperation «auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet», der von einer grundsätzlichen Bereitschaft seiner unmittelbaren privatwirtschaftlichen Adressaten ausgeht, das eigene Handeln an bestimmten normativen Vorgaben auszurichten. Damit folgen die Vereinten Nationen gerade nicht dem Rollenbild eines weltstaatlichen Reglementierers, sondern allenfalls dem Modell des «aktivierenden» Staates, der weniger danach strebt, selbst zu regulieren, als danach, die Selbstregulierungspotenziale anderer Akteure für den Erfolg des politischen Steuerungsprozesses zu mobilisieren. Mit dem Globalpakt sollen die Unternehmen in einen institutionalisierten Lernprozess eingebunden werden und auf regelmäßig veranstalteten Dialogforen (
Global Compact Learning Forum
) Informationen und Erfahrungen über
best practices
bei der Verwirklichung der Leitziele des Globalpakts austauschen. Die einzige Verpflichtung, die sie dabei eingehen sollen, besteht in der regelmäßigen Berichterstattung über ihre Bemühungen bei der Umsetzung dieser zehn Prinzipien.
Öffentlich-private Partnerschaft, der Appell an «
good corporate citizenship
» anstelle rechtsverbindlicher öffentlicher Regulierung – kann das funktionieren? Warum sollten sich transnationale Unternehmen freiwillig auf die Einhaltung der Grundsätzedes Globalpakts verpflichten? Die Reaktion der internationalen Zivilgesellschaft auf den Globalpakt war äußerst gespalten.
Amnesty International
, der
World Wide Fund for Nature
oder
Transparency International
traten selbst dem Globalpakt bei. Andere NRO befürchten dagegen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen künftigen Bemühungen um eine rechtsverbindliche Regelsetzung im Wege stehen könnten. Den teilnehmenden Unternehmen wird unterstellt, mit dem Gütesiegel der Vereinten Nationen lediglich kostengünstig Imagewerbung betreiben zu wollen. Der UNO selbst wird vorgeworfen, sie habe sich durch diesen «Pakt mit dem Teufel» den Profitinteressen der Wirtschaft ausgeliefert. In der Tat hat der Globalpakt Kofi Annan den zweifelhaften Ruf eines besonders «wirtschaftsfreundlichen» Generalsekretärs eingebracht.
So berechtigt diese Kritik an der «Verweichlichung» der politischen Steuerungsinstrumente der Vereinten Nationen auch immer sein mag: Auch sie kommt nicht daran vorbei anzuerkennen, dass die zwischenstaatlichen Bemühungen um eine rechtsverbindliche Reglementierung allesamt scheiterten. In diesem Scheitern manifestierten sich zugleich die Grenzen eines Politikmusters, das auf eine Regulierung
der
und nicht gemeinsam
mit den
Regelungsadressaten setzte. Diese Feststellung führt unmittelbar hin zu
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