Disziplinmanagement in der Schulklasse
in einer Sanktionssituation Coolness zu bewahren, darf man dennoch die persönliche Betroffenheit zum Ausdruck bringen.
Es können im Unterricht gravierende Disziplinverletzungen auftreten, auf die sofort mit Strafen reagiert werden muss. Dies ist der Fall, wenn ein Schüler einen Mitschüler körperlich angreift, mit chemischen Präparaten Unfug treibt, dem Vordermann den Stuhl wegzieht oder die Lehrperson massiv beleidigt. In solchen Situationen verbietet sich ein gestuftes Vorgehen.
Strafen sollten nicht zu sehr aus typischen Sanktionsformen wie Eintrag, Strafarbeiten, Ausschluss usw. bestehen, obwohl darauf nicht ganz verzichtet werden kann. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist von der Wiedergutmachung als Sanktionsform öfter Gebrauch zu machen. Ein Schüler, der seinem Banknachbarn eine Patrone entwendet und kaputtgemacht hat, ersetzt den Schaden. Eine Schülerin, die eine Mitschülerin beleidigt hat, schreibt ihr einen Entschuldigungsbrief. Diese Konfliktbewältigung wirkt ausgleichend und verhindert beim Bestraften Erniedrigungs- und Hassgefühle.
Eine negative Konsequenz kann auch darin bestehen, dass dem abweichenden Schüler Annehmlichkeiten entzogen werden. Zum Beispiel könnte dies bedeuten, dass er an einer Schulveranstaltung nicht teilnehmen darf. Möglich ist es aber auch, ihn zur Übernahme einer Tätigkeit zu verpflichten. Das heißt, er wird nicht von der Schulveranstaltung ausgeschlossen, muss sich aber an den Vorbereitungen beteiligen (z. B. Bestuhlung).
Wenn die Störsymptomatik vorwiegend aus Schwätzen mit dem Nebensitzer besteht, ist das Umsetzen an einen anderen Platz eine Sanktionsmöglichkeit. Sie ist dann wirksam, wenn der störende Schüler den Nebensitzer mag und durch die Maßnahme seine Nähe vermisst.
Eine Intervention, die sich für jüngere Grundschulkinder eignet, ist der Nachdenkstuhl. Stört ein Schüler mehrmals und bleiben Appelle ohne Erfolg, wird er aufgefordert, auf dem Nachdenkstuhl Platz zu nehmen. Dieser steht an einer separaten Stelle mit einer Blende davor, sodass der Störer keinen Blickkontakt zur Klasse hat. Er denkt dort über sein Fehlverhalten nach.Wenn er sich wieder konzentrationsfähig fühlt, darf er an seinen Platz zurückkehren.
Für Schülerinnen und Schüler, die trotz Ermahnung schwätzen, eignet sich die Sanktion «Stundenprotokoll». Ihr geht folgende Begründung voraus: «Da es dir offensichtlich nicht gelingt, dem Unterricht aufmerksam zu folgen, musst du ein Stundenprotokoll anfertigen.» Im Grunde genommen ist es die logische Konsequenz aus dem bisher gezeigten Fehlverhalten.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Wer in Störsituationen interveniert, sollte eine Grundregel des disziplinarischen Eingreifens beachten. Sie lautet: Lassen Sie sich von der Klasse nicht in Diskussionen verwickeln. Sie gilt vor allem dann, wenn Regeln verletzt werden, die allen bekannt sind.
Konfliktgespräch mit dem Schüler
In den vielen Jahren meiner eigenen Lehrertätigkeit hat sich das Gespräch unter vier Augen als die wirkungsvollste Maßnahme zum Umgang mit Störern und zur Wiederherstellung der Disziplin erwiesen.
Wolfgang Mattes
Je länger und je öfter sich die Lehrperson mit dem Störer im Unterricht intervenierend beschäftigt, desto größer ist die Gefahr, dass diese «Zuwen-dung» das Problemverhalten verstärkt. Insbesondere trifft dies auf Schülerinnen und Schüler zu, die Anerkennungsdefizite aufweisen. Darüber hinaus gibt es noch eine zweite Gefahr: Die Lehrperson verliert den Überblick über das Klassengeschehen, weil sie die Gruppe nicht mehr im Blick hat. Dies wiederum hat zur Folge, dass weitere Störungen wahrscheinlich werden. Eine Alternative zur situativen Konfliktbearbeitung ist das Konfliktgespräch. Hierzu gibt es zwei Varianten: das Kurzgespräch nach dem Ende der Unterrichtsstunde und das etwas später stattfindende Intensivgespräch.
Das Kurzgespräch findet direkt im Anschluss an die Unterrichtsstunde statt. Sein Vorteil besteht vor allem im geringen Zeitabstand zur Störsituation. Nachteilig ist, dass Erholungszeit verloren geht, die man dringend für den Stressabbau bräuchte.
Die Aufforderung zum Kurzgespräch erhält der Schüler in der Störsituation: «Komm nach der Unterrichtsstunde zu mir. Ich möchte mit dir sprechen.» Erfahrungsgemäß wird ein Schüler nach diesem Signal seines Fehlverhaltens bewusst und beginnt darüber zu reflektieren.
Das Kurzgespräch sollte in einem gewissen räumlichen Abstand zu
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