Disziplinmanagement in der Schulklasse
unproblematisch?
Wie haben die Lehrpersonen das Störverhalten bisher zu bewältigen versucht? Mit welchem Erfolg?
Wie könnte das Störverhalten wirksam verändert werden?
Zum Nachdenken
Eine Ameise verirrte sich eines Tages auf ein Blatt Papier und sah eine Feder, die schwarze Striche schrieb.
«Wie wunderbar das ist!», sagte die Ameise. «Dieses bemerkenswerte Ding mit einem eigenen Leben macht Schnörkel auf diese schöne Fläche, in einem solchen Ausmaß und mit solcher Energie, die den Anstrengungen aller Ameisen der Welt gleichkommt. Und die Schnörkel, die es macht! Sie sehen aus wie Ameisen, nicht wie eine, sondern Millionen, die alle zusammenlaufen.»
Sie gab ihre Vorstellungen an eine andere Ameise weiter, die gleichermaßen interessiert war. Sie lobte die erste Ameise dafür, dass sie so gut beobachtet und nachgedacht hatte.
Doch eine dritte Ameise sagte: «Ich gebe zu, deine Bemühungen sind mir zugute gekommen, als ich dieses seltsame Ding beobachtete. Doch ich habe festgestellt, dass es nicht Herr seiner eigenen Arbeit ist. Du hast übersehen, dass diese Feder noch mit anderen Dingen verbunden ist, die ihm die Rich-tung weisen. Diese sind die treibende Kraft.» So entdeckten die Ameisen die Finger.
Etliche Zeit später krabbelte die Ameise über die Finger und entdeckte, dass sie eine Hand bildeten. Sie machte sich gleich daran, die Hand gründlich zu erforschen, indem sie ausgiebig auf ihr herumkrabbelte.
Sie kehrte zu ihren Artgenossinnen zurück. «Ameisen!» rief sie, «ich habe eine wichtige Neuigkeit für euch. Die Finger gehören zu einem großen Ding. Das große Ding steuert die Finger und sorgt somit für die schönen Schnörkel.»
Aber auch das war noch nicht die letzte Erklärung. Die Ameisen entdeckten nach und nach, dass die Hand mit einem Arm verbunden war und der Arm mit einem Körper. Sie fanden den Kopf, den Bauch, die Füße.
Was die Buchstaben allerdings bedeuten, das haben die Ameisen bis auf den heutigen Tag nicht herausgebracht.
Eine Sufi-Geschichte
6 Intervention bei Unterrichtsstörungen
Ziel der Intervention ist, die Störung schnellstmöglich zu unterbinden, um umgehend zum Unterricht zurückzukehren.
Gert Lohmann
Wenn Unterrichtsstörungen auftreten, die den Zielen des Unterrichts zuwiderlaufen und das Recht des Einzelnen auf Bildung beeinträchtigen, ist die Lehrperson zur Intervention verpflichtet. Schulrechtlich zu unterscheiden sind die durch Erlass geregelten Erziehungsmaßnahmen und die gesetzlich festgelegten Ordnungsmaßnahmen. Die erzieherischen Maßnahmen, die für den Schüler nachvollziehbar sein müssen, trifft die Lehrperson im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit. Das heißt, dass diese keiner speziellen Rechtsgrundlage bedürfen. Sie sind legitimiert durch den verfassungsrechtlich bestimmten Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die Möglichkeiten des Reagierens sind vielfältig:
Ermahnung
mündlicher Tadel
Umsetzung in der Klasse
Eintragung in das Klassenbuch
Wiedergutmachung angerichteten Schadens
Neuanfertigung einer Hausaufgabe
Nachholen eines Unterrichtsversäumnisses
vorübergehende Einziehung von Gegenständen
Entzug von Annehmlichkeiten
vorübergehende Verweisung aus dem Unterrichtsraum
Gespräch mit dem Schüler
Gespräch mit den Eltern.
Häuft sich ein Störverhalten oder kommt es zu gravierenden Pflichtverletzungen, können Sanktionen angewandt werden, die schulrechtlich als Ordnungsmaßnahmen bezeichnet werden. Sie sind gesetzlich festgelegt, und sie greifen in die Rechtssphäre des Schülers ein. Bezüglich ihrer Inhalte variieren sie von Bundesland zu Bundesland. Sie sind nur gestattet, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Bei jeder Ordnungsmaßnahme ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Mögliche Ordnungsmaßnahmen sind:
Schriftlicher Verweis
Überweisung in eine Parallelklasse
Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht
Ausschluss vom Unterricht für mehrere Unterrichtstage
Umschulung in eine andere Schule
Ausschluss vom Unterricht für bis zu vier Unterrichtswochen
Androhung der Verweisung von der Schule
Verweisung von der Schule
Verweisung von den Schulen einer Stadt
Verweisung von allen Schulen des Landes.
Die Stufenfolge der Ordnungsmaßnahmen muss nicht zwingend befolgt werden. Je nach Schweregrad der Pflichtverletzung kann sofort eine harte Maßnahme getroffen werden.
Im Gegensatz zu Erziehungsmaßnahmen, die von der Lehrperson situativ realisiert werden, gibt es für
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