Disziplinmanagement in der Schulklasse
zumindest anfangs unterstützen. Insbesondere dann, wenn sie über das Ziel ihres Störverhaltens und alternative Wege der Zielerreichung nachdenken sollen. Auf der Basis dieser ersten Hilfefertigt der Schüler seinen Rückkehrplan an, indem er die Leitfragen (siehe unten) schriftlich beantwortet. Weigert sich ein Schüler, den Rückkehrplan zu schreiben, wird er, vorausgesetzt dass jemand zu Hause ist, nach Hause geschickt. Er muss dann zusammen mit den Eltern zu einem Gespräch in die Schule kommen. Erst wenn er den Plan ausgefüllt hat, darf er wieder am Unterricht teilnehmen.
Der Trainingsraumlehrer sieht sich den fertigen Rückkehrplan an. Er prüft, ob dieser formal und inhaltlich okay ist. Fällt die Prüfung negativ aus, muss nachgebessert werden.
Nun kehrt der Schüler in das Klassenzimmer zurück. Entweder in derselben Stunde oder später zeigt er seinen Plan derjenigen Lehrperson, die ihn in den Trainingsraum geschickt hat. Die Lehrperson sieht sich den Plan ebenfalls an, korrigiert ihn gegebenenfalls und trifft mit dem Schüler eine Vereinba-rung. Sie besteht darin, dass der Schüler die versprochene Verhaltensände-rung realisiert und der Lehrer die Umsetzung motivierend begleitet.
Übersteigt die Anzahl der Trainingsraum-Besuche den festgelegten Grenzwert, finden Gespräche mit den Eltern und den beteiligten Lehrern statt, um weitere Konsequenzen zu erörtern.
Außerschulische Hilfen
Der wichtigste Helfer – wohl aber nicht der einzige – für den Lehrer ist ohne Zweifel der Schulpsychologe.
Walter Bärsch
Wenn Disziplinprobleme sich trotz intensiver pädagogischer Bemühungen nicht lösen lassen, müssen außerschulische Hilfen in Anspruch genommen werden. Als erste Hilfeeinrichtung bietet sich der Schulpsychologische Dienst an. Träger dieser auch als Schulpsychologische Beratungsstellen bezeichneten Einrichtungen sind großenteils die Bundesländer oder die Kommunen. Die Adresse der nächsten Beratungsstelle findet man in Deutschland unter www.schulpsychologie.de in Österreich unter www.schulpsychologie.at in der deutschsprachigen Schweiz unter www.schulpsychologie.ch Die schulpsychologische Beratung ist freiwillig und kostenlos. Sie basiert auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Berater und dem Ratsuchenden. Grundsätzlich gilt, dass der Schulpsychologe über alle Geheimnisse, die ihm der Ratsuchende mitteilt, gegenüber Dritten Stillschweigen wahren muss.
Bezüglich der Konsultation des Schulpsychologischen Dienstes gibt es generell zwei Wege. Zum einen kann sich die Lehrperson oder das Lehrer-team von dem Schulpsychologen zunächst beraten lassen, wie das Verhalten eines Problemschülers wirksamer gesteuert werden kann. Zum anderen ist es auch möglich, dass die Eltern zu einer Konsultation motiviert werden. Dies ist nicht einfach, da manche Eltern auf eine solche Empfehlung aversiv reagieren. Man kann diese Aversion bewältigen, indem man ihnen mit Finger-spitzengefühl klarmacht, dass professionelle Beratung ihren Leidensdruck und den ihres Kindes wirksam lindern helfen kann.
Die schulpsychologische Beratung beginnt mit einer Problemanalyse, die mit Hilfe von Gesprächen, Verhaltensbeobachtungen und Tests durchgeführt wird. Ziel ist, Ansatzpunkte für eine Problemlösung zu finden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Problemanalyse werden in Zusammenarbeit mit dem Schüler, seinen Eltern und der Schule Änderungsziele definiert und Änderungsmaßnahmen eingeleitet. Normalerweise begleitet der Schulpsychologe den Änderungsprozess durch weitere Beratungen.
Bei Disziplinproblemen, deren Ursachenfokus primär in familiären Erziehungsdefiziten liegt, kann auch eine Psychologische Beratungsstelle (Erziehungsberatungsstelle)konsultiert werden (Adressen in Deutschland: www.bke.de ). Träger der Erziehungsberatungsstellen sind in der Regel Kommunen, Landkreise, Kirchen und Wohlfahrtsverbände. Die Beratungsteams sind multiprofessionell (Psychologen, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, u. a.). Die Beratungsstellen arbeiten mit anderen Einrichtungen zusammen, insbesondere mit sozialen Diensten, Schulen, Kindertagesstätten, Ärzten und Kliniken. Die Inanspruchnahme geschieht auf der Basis von Freiwilligkeit und scheitert normalerweise nicht an finanziellen Fragen. Genauso wie die Schulpsychologischen Beratungsstellen unterliegen die Erziehungsberatungsstellen der Schweigepflicht.
Sowohl die schulpsychologische Beratung als auch die Erziehungsberatung kann durch sozialpädagogische Hilfen
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