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Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen (German Edition)

Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen (German Edition)

Titel: Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hannah Arendt
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hatte viele Versuche unternommen, um aus seiner Anonymität auszubrechen, und es ist sehr merkwürdig, daß der israelische Geheimdienst mehrere Jahre – bis zum August 1959 – für die Feststellung brauchte, daß Adolf Eichmann unter dem Namen Ricardo Klement in Argentinien lebte. Israel hat seine Informationsquelle niemals preisgegeben, und heute behauptet mindestens ein halbes Dutzend Leute, Eichmann gefunden zu haben, während »gutinformierte Kreise« in Europa meinen, der russische Geheimdienst habe die Information durchsickern lassen. Wie dem auch sei, das Rätsel ist nicht, wie es möglich war, Eichmanns Schlupfwinkel zu finden, sondern im Gegenteil, wie in aller Welt es möglich war, ihn nicht eher zu finden – vorausgesetzt natürlich, daß man ihn wirklich all die Jahre hindurch gesucht hat. Was angesichts der Tatsachen zweifelhaft erscheint.
    Kein Zweifel jedoch besteht an der Identität der Entführer. Alles Gerede von privaten »Rächern« wurde von vornherein durch Ben Gurion selbst widerlegt, der am 23. Mai 1960 vor Israels stürmisch applaudierender Knesseth verkündete, daß Eichmann »vom israelischen Geheimdienst gefunden worden« sei. Dr. Servatius, der vor dem Bezirksgericht wie auch vor dem Berufungsgericht angestrengt und erfolglos versuchte, Yad Shimoni, den Chefpiloten des El-Al-Flugzeugs, das Eichmann aus Argentinien ausgeflogen hatte, und Zvi Tohar, einen Angestellten der Fluglinie in Argentinien, als Zeugen vorzuladen, zitierte Ben Gurions Erklärung; der Generalstaatsanwalt hielt ihm entgegen, daß der Premierminister »nicht mehr zugegeben hat, als daß Eichmann vom Geheimdienst gefunden worden ist«, nicht aber, daß Regierungsagenten ihn auch entführt hätten. Nun, in Wirklichkeit scheint es gerade umgekehrt gewesen zu sein: die Geheimagenten hatten ihn nicht »gefunden«, sondern nur aufgegriffen, nachdem sie sich durch Stichproben vergewissert hatten, daß die Information, die sie erhalten hatten, richtig war. Und selbst das wurde nicht sehr fachmännisch gehandhabt, denn Eichmann hatte sehr wohl gemerkt, daß er beschattet wurde
    »Ich habe bereits vor einigen Monaten, glaube ich, auf die Frage, ob ich davon Kenntnis gehabt hätte, daß ich gewissermaßen hier gestellt worden bin und daß man die Kreise um mich immer enger zieht, [geantwortet] und konnte ganz genau sagen, warum ich diese Kenntnis hatte. [Dies bezieht sich auf den Teil der Polizeiuntersuchung, welcher der Presse nicht zugänglich gemacht wurde.] … und zweitens habe ich Kenntnis bekommen davon, daß ein Kommando gewissermaßen sich bei mir in der Nähe erkundigte wegen Errichtung einer Nähmaschinenfabrik und wollte dort Gelände kaufen usw., jedenfalls Punkte, die mir völlig unmöglich erschienen, denn dort gibt es weder Strom noch Süßwasser, und hier hatte ich dann festgestellt, daß es sich um – der Sprache nach jedenfalls – um nordamerikanische Juden handeln müsse, und sehen Sie, ich hätte jetzt wunderbare Möglichkeit gehabt, ein anderes Mal mich in die Versenkung zu begeben, so wie dies auch naheliegend gewesen wäre. Ich hab das nicht gemacht, sondern hab meinen Stiefel weiter dahingelebt und hab die Dinge an mich herankommen lassen. Ich hätte beispielsweise auf Grund der Zeugnisse und Papiere, die ich hatte, ohne weiteres bei irgendeiner staatlichen Institution oder halbstaatlichen Institution in Argentinien … Beschäftigung gefunden; ich habe das abgelehnt.«
    Es gab mehr Beweise für seine Bereitwilligkeit, nach Israel zu gehen und sich den Prozeß machen zu lassen, als in Jerusalem ans Licht kamen. Der Verteidiger mußte natürlich die Tatsache hervorheben, daß der Angeklagte schließlich entführt und »durch eine Verletzung des Völkerrechts nach Israel gebracht« worden war, denn dies erlaubte ihm, die Zuständigkeit des Gerichtshofes in Zweifel zu ziehen: und obwohl weder der Ankläger noch die Richter je zugaben, daß die Entführung eine »Staatshandlung« gewesen sei, so haben sie es auch nicht dementiert. Sie argumentierten, daß der Bruch des Völkerrechts nur die Staaten Argentinien und Israel anginge, die Rechte des Angeklagten jedoch nicht berühre und daß dieser Bruch »geheilt« worden sei durch die gemeinsame Erklärung der beiden Regierungen vom 3. August 1960, derzufolge sie »beschlossen, den Vorfall als erledigt anzusehen, der im Gefolge der Handlung israelischer Bürger entstanden ist und die Grundrechte des argentinischen Staats verletzt hat«. Das Gericht

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