Ein König wird beseitigt
jähriger Regierungszeit erfolgten Tode doch noch ein Baarvermögen von mehreren Millionen Gulden hinterlassen. Wenn Euere Königliche Majestät Allerhöchst-Sich entschließen wollten, die Hofhaltung auf ähnlichem Fuße einzurichten, wie es weiland König Max II. gethan, Allerhöchstwelchem ja auch noch die Kosten für den Hofstaat einer Königin und für die Erziehung von zwei KöniglichenPrinzen oblagen, dagegen aber eine jährliche Durchschnittssumme, wie sie den übrigen Leistungen des Königs Max II. für Wissenschaft, Bauten und Wohlthätigkeit und dergleichen in 16 jähriger Regierungszeit entspricht, auf Schuldenzahlung zu verwenden, so würde die Tilgung der jetzt vorhandenen Schuld zu 61/2 Millionen in einer nicht zu fernen Zeit möglich und aller Noth abgeholfen sein.
Dabei ist noch nicht einmal in Betracht gezogen, daß Euere Königliche Majestät noch eine Rente aus dem Fideicommiß König Max II. beziehen, während Letzterem irgendein ähnlicher Bezug nicht zukam.
Freilich erfordert die erfolgreiche Beschreitung des hier angedeuteten Auswegs die ernsteste und unverbrüchlichste Sparsamkeit. Die erforderliche Summe würde sich gewiß zum Theile durch Reduction der Etats der Hofstäbe, durch Verminderung der Zahl der Hofbediensteten und dergleichen aufbringen lassen. Aber ebenso gewiß ist auch, daß ein ausgiebiger Effekt nicht erreicht werden könnte, wenn sich das Sparsystem nicht auch in einem sehr erheblichen Maße auf die Ausgaben für die Euerer Königlichen Majestät persönlich am Herzen liegenden Zwecke erstrecken dürfte. So ist vor Allem ganz unvermeidlich, daß alle Bauführungen und alle Bestellungen für Ausstattung und Ausschmückung der baulich bereits vollendeten Räume unterlassen werden und daß die Separatvorstellungen im Hoftheater aufhören, die ohnehin eine der unpopulärsten Institutionen sind, nicht etwa deshalb, weil dadurch dem Publikum das Theater für einige Zeit verschlossen wird, sondern weil sie als der schlagendste Beweis dafür aufgefaßt werden, daß Euere Königliche Majestät nicht in Contact mit dem Volke kommen wollen. Die Umgangsnahme von den Separatvorstellungen fällt deshalb so sehr ins Gewicht, weil dieselben theils durch die Aufwendungen für deren Inscenirung, theils durch die Nothwendigheit der Engagirung und Bereithaltung einer größeren Zahl von darstellenden Künstlern, als außerdem nothwendig wäre, theils endlich durch den Entgang von Eintrittsgeldern zu den Theatervorstellungen, die beim Wegfall der Separatvorstellungen gegeben werden könnten, alljährlich einen Ausfall von etwa 200.000 Mark verursachen sollen. Ebenso wäre es unvermeidlich, daß Euere Königliche Majestät die Freigebigkeit gegenüber den Mitgliedern der Königlichen Familie bei Gelegenheit von Weihnachten, Geburtsfesten und dergleichen, gegenüber den darstellenden Künstlern und der Dienerschaft auf das Äußerste einschränken und endlich den Aufenthalt auf dem Lande wesentlich abkürzen, weil durch letzteren große Summen durch die Diäten für das Hofdienstpersonal veranlaßt und sehr viele Pferde in Verwendung gestellt werden, bei der jetztigen Ausdehnung des Landaufenthalts also eine Einschränkung des Etats der einschlägigen Hofstäbe nicht denkbar sein würde, die gleichwohl angezeigt sein möchte. Die treugehorsamst Unterzeichneten wollen dabei gar nicht von Verwendungen aus Küche und Keller zu Gunsten der Umgebung Euerer Majestät sprechen, die in kaum glaublichem Maße statthaben sollen, wenn anders den von Tag zu Tag lauter umgehenden Gerüchten Glauben zu schenken ist.
Die als nothwendig sich darstellenden Ersparungen durchzuführen, würde schwerlich dem Hofsecretär allein gelingen, es würde dazu vielmehr eines Mannes von großer amtlicher und persönlicher Autorität bedürfen, der dem Hofsecretär rathend zur Seite zu stehen hätte. Mögen es Euere Königliche Majestät nicht etwa einem unberechtigten Verlangen der treugehorsamst Unterzeichneten nach Einmischung infremde Angelegenheiten zuschreiben, wenn sie wenigstens für die Zeit der Feststellung und Durchführung solcher Ersparungen für den bezeichneten Zweck den Finanzminister als eine solche amtliche Autorität in Vorschlag zu bringen wagen.
Die durch die allerehrerbietigst empfohlenen Sparsamkeitsmaßregeln flüßig werdenden Gelder reichen nun allerdings nicht entfernt zu einer rascheren Deckung der aufgelaufenen Schulden aus. Mit ihnen ist nur nach und nach eine Ordnung der Verhältnisse der
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