Ein König wird beseitigt
Kabinetskasse denkbar. Neben den Ersparungsmaßregeln bedarf es deshalb auch noch eines Abkommens mit den Gläubigern, kraft dessen sich diese verpflichten, sich mit Fristenzahlungen zu begnügen, die sich auf viele Jahre hinaus erstrecken müßten. Ein solcher Akkord wäre nun freilich leichter abzuschließen gewesen, wenn man im September vorigen Jahres denselben versucht hätte, als ihn der Staatsminister der Finanzen (in seinem Schreiben vom 3. September) zuerst in Vorschlag brachte, oder im Januar des Jahres, als der Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten in seinem Schreiben vom 6. Januar denselben zu empfehlen wagte, weil damals die Gläubiger noch weniger beunruhigt gewesen sind, während sie jetzt schon zu gerichtlichen Klagen sich entschlossen haben und durch die ablehnende Haltung der Kammer der Abgeordneten gegenüber der vertraulichen Anfrage des Ministeriums und durch die dadurch gesteigerte Verlustgefahr mehr geängstigt und deshalb minder leicht zu begütigen sein werden. Indessen darf doch gehofft werden, daß ein gewandter und energischer Sachwalter auch jetzt noch mit den Gläubigern zu Stande kommen werde, zumal dieselben sich im Publikum durchaus keiner Sympathien zu erfreuen haben.
Die treugehorsamst Unterzeichneten erkennen sehr wohl die Bedeutung und das Gewicht der Ansinnen, welche in Vorstehendem an Euere Königliche Majestät gestellt sind. Nur treue Anhänglichkeit an den Thron und die geheiligte Person Euerer Königlichen Majestät und die Ueberzeugung, daß es nur den soeben dargelegten und sonst gar keinen Weg gibt, um Euerer Königlichen Majestät Ruhe zu verschaffen, konnten die treugehorsamst Unterzeichneten dazu bewegen, mit Freimuth die herbe Wahrheit vorzutragen.
Die allerunterthänigst Unterzeichneten können und dürfen aber diese Vorstellung nicht beschließen, ohne auf die von den Abgeordneten in der vertraulichen Unterredung vom 30. April gemachten Aeußerungen über die Zurückgezogenheit Euerer Majestät vor dem Umgange mit den Menschen und über die Bedienung Allerhöchst-Derselben durch Chevaulegers zurückzukommen.
Wer Euerer Majestät die Wahrheit nicht freventlich vorenthält, muß zugeben, daß ob dieser Verhältnisse im ganzen Lande große Mißstimmung herrscht. Es ist ebenso wahr als bedauerlich, daß der Aufenthalt einer Mehrzahl von Reitersoldaten am Königlichen Hoflager allenthalben besprochen und im Sinne eines unsittlichen Verhältnisses gedeutet wird. Da der Schein für die spricht, die in solchem Sinne sich aeußern, wird kein Dementi Abhilfe bringen; Entfernung der Soldaten für alle Zeit allein kann Abhilfe schaffen. Wenn Euere Königliche Majestät in Gnaden geruhen sollten, den flehentlichen Bitten der treugehorsamst Unterzeichneten stattzugeben und unter Entlassung der Chevaulegers aus dem Allerhöchsten Privatdienste behufs persönlichen Verkehrs mit der Welt und mit den jeweiligen Trägern Allerhöchst-Ihrer Regierung hieher zurückzukehren und in dem dargelegten Sinne die Verhältnisse der Kabinets-Kassezu ordnen, würden Euere Königliche Majestät Allerhöchst Sich Selbst Ruhe und Frieden, dem Vaterlande aber Glück und Heil bescheren.
Ein Jeder der treugehorsamst Unterzeichneten wäre selbstredend beglückt, wenn es ihm gestattet wäre, persönlich vor Euerer Königlichen Majestät zu erscheinen, um in Unterwürfigkeit jede weitere erforderliche Aufklärung zu bieten; ein Jeder ist des Allerhöchsten Befehles gewärtig, vor Euerer Majestät zu erscheinen.
In allertiefster Ehrfurcht Euerer Königlichen Majestät alleruntertänigst treu gehorsamste
Dr. Freiherr von Lutz, Dr. von Fäustle, Dr. von Riedel, Freiherr von Crailsheim, Freiherr von Feilitzsch, von Heinleth.
A 7 Gutachten über den Geisteszustand Seiner Majestät des Königs Ludwig II. von Bayern
1. Gutachten des K. Obermedizinalrates Dr. von Gudden, Direktor der oberbayerischen Kreisirrenanstalt, des K. Hofrates und außerordentlichen Professors Dr. Hagen, Direktor der Kreisirrenanstalt von Mittelfranken, des K. ordentlichen Universitätsprofessors der Psychiatrie an der Universität Würzburg, Dr. Grashey, und des K. Direktors der Irrenanstalt zu Werneck, Dr. Hubrich, vom 8. Juni 1886[ 8 ]
Aerztliches Gutachten
über den Geisteszustand Seiner Majestät des Königs
Ludwig II. von Bayern.
So peinlich es für die unterzeichneten Arzte ist, an die Beurtheilung des geistigen Zustandes Seiner Majestät ihres Königs heranzutreten, sie müssen
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