Endlich erwachsen
als 90 Prozent sind hierzulande über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geschützt und in einer von weit über 100 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Der Rest hat bei einem der privaten Krankenversicherer (PKV) einen Vertrag abgeschlossen, der je nach Angebot mehr Leistungen bietet. Wer sich gesetzlich versichern muss und wer in die private Krankenversicherung darf, weil sein Einkommen hoch genug ist, ist gesetzlich vorgegeben.
Die Höhe der Beiträge, die die gesetzlich Krankenversicherten an ihre Krankenkasse zahlen müssen, hängt für viele vor allem von der Höhe ihres Einkommens ab. Sie zahlen derzeit einen Beitragssatz von 15,5 Prozent, wobei sich Angestellte diesen Beitrag mit ihrem Arbeitgeber in der Regel teilen: Der Versicherte selbst zahlt 8,2 Prozent, sein Arbeitgeber 7,3 Prozent. Auszubildende, die höchstens 325 Euro im Monat verdienen, können sich ihren Kassenanteil allerdings sparen. Für Studenten gibt es einen besonderen Studententarif, soweit keine Familienversicherung möglich ist (Seite 163 ).
In der privaten Krankenversicherung rechnen die Anbieter anders: Hier richtet sich die Höhe des Beitrags vor allem danach, wie alt und wie gesund die versicherte Person bei Vertragsabschluss war.
Wer versichert sich wie?
Auszubildende. Bei einem Einkommen von nur einigen Hundert Euro im Monat ist klar, dass Auszubildende, die in einem Betrieb beschäftigt sind, in eine gesetzliche Krankenkasse gehen müssen und sich nicht privat versichern können. In eine private Krankenversicherung könnten sie als Angestellte erst wechseln, wenn sie knapp 50 000 Euro im Jahr verdienen und somit die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
i Versicherungspflichtgrenze
Angestellt Beschäftigte müssen sich gesetzlich krankenversichern, wenn sie unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Für das Jahr 2011 liegt diese bei 49 500 Euro brutto – also vor Abzug der Steuern und Sozialabgaben – im Jahr und 4 125 Euro im Monat. Wenn Sie nachweisen, dass sie ein Jahr lang über dieser Grenze geblieben sind, haben Sie die Wahl und dürfen in die PKV wechseln. Für Beamte und Selbstständige gelten andere Vorgaben.
Studierende. Für sie sind die Vorgaben etwas anders: Auch sie sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dass sie versichert sind – entweder selbst als Mitglied einer Kasse oder über die Krankenkasse ihrer Eltern –, müssen sie bei der Einschreibung nachweisen. Sie können sich allerdings von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat absichern. Interessant kann das sein, wenn ihre Eltern zum Beispiel als Lehrer arbeiten und verbeamtet sind. Dann haben die Eltern für sich und auch für ihre studierenden Kinder Anspruch auf einen Zuschuss zu den Behandlungskosten. Dieser Zuschuss – die sogenannte Beihilfe – kann auch noch während der Studienzeit fließen, sodass die private Absicherung dann in der Regel günstiger ist als der gesetzliche Schutz. Ansonsten ist allerdings die gesetzliche Krankenkasse die günstigere Variante. Was Studenten bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes alles beachten müssen, erklären wir ausführlich ab Seite 163 .
Wie es nach dem Studium weitergeht, hängt vom weiteren Berufsweg ab. Gehen die Studenten danach beispielsweise als Lehramtsanwärter direkt ins Referendariat, können sie sich privat krankenversichern. Werden sie hingegen Angestellte in einem Unternehmen, müssen sie sich spätestens dann für eine eigene gesetzliche Krankenkasse entscheiden.
Übergangsphase. Wie Sie sich in dieser Zeit absichern können, hängt unter anderem davon ab, wie viel Sie verdienen und wie lange Sie jeweils arbeiten. Mehr zu den unterschiedlichen Regelungen lesen Sie ab Seite 189 . Sollten Sie in dieser Zeit ohne Beschäftigung sein, können Sie unter Umständen Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten, zum Beispiel finanzielle Unterstützung für Bewerbungen oder eventuell Arbeitslosengeld I oder II (Seite 30 ).
Die richtige Krankenkasse finden
Unabhängig davon, ob Azubi, Student oder Nebenjobber in der Übergangszeit: Alle Mitversicherten in der GKV, die selbst Mitglied einer Kasse werden müssen, können meist frei wählen, in welche Kasse sie gehen. Nur weil man als Kind über die Eltern kostenlos etwa in einer AOK, der DAK oder einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert war, heißt das nicht, dass man selbst Mitglied bei genau dieser Kasse bleiben muss.
Früher war ein wichtiges
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