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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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mit nach Hause zu nehmen und sich das Angebot in aller Ruhe durchlesen.
    Beratungsprotokoll
Was der Bankmitarbeiter Ihnen empfohlen und angeboten hat, muss er in ein Beratungsprotokoll eintragen und unterschreiben. Auch das sollten Sie nicht ungelesen unterschreiben. Was, wenn der Mitarbeiter Sie als „risikofreudigen“ Anleger eingetragen hat, obwohl Sie doch nur sichere Zinsen wollen? Lassen Sie das Protokoll ändern, wenn Sie nicht einverstanden sind.
    Gibt es bessere Angebote?
Gerade, wenn Sie eine größere Summe anlegen wollen, zum Beispiel, weil Sie vor kurzem etwas von Ihrem Großvater geerbt haben, nehmen Sie sich die Zeit, das Angebot Ihrer Bank mit den Leistungen anderer zu vergleichen. Vielleicht finden Sie bei einer andern Bank oder Sparkasse noch etwas, was besser zu Ihnen passt.
    @ Mehr zur Geldanlage
    Nutzen Sie das Internet: Die Verbraucherzentralen bieten im Internet ein Forum an, in dem Sie sich über Fragen rund um die Geldanlage informieren können. Hier finden Sie auch weitergehende Informationen: www.verbraucherfinanzwissen.de
    Alles Wichtige finden Sie auch im Ratgeber „Geldanlage ganz konkret“.

Gut geschützt:
    Die passenden Versicherungen
Sicherheit für den Alltag
    Bis zum Ende der Schulzeit mussten Sie selbst sich um das Thema „Versicherung“ meist gar keine Gedanken machen. Versicherungsschutz war doch immer ein Thema für die Eltern: Sie haben die Verträge abgeschlossen – etwa zum Schutz von Haus, Wohnungseinrichtung und Auto. Die Hausratversicherung mit Fahrradschutz der Familie zahlte dann zum Beispiel auch, wenn dem 15-jährigen Sohn das Fahrrad gestohlen wurde, denn der Schutz galt für die Einrichtung aller Familienmitglieder und damit auch für den Hausrat der Kinder. Genauso ist es bei anderen Verträgen: Haben die Eltern eine private Haftpflichtversicherung, zahlt diese auch, wenn etwa die 17-jährige Tochter im Zimmer ihrer Freundin nicht aufpasst, mit ihrer Tasche hängen bleibt und aus Versehen deren Notebebook vom Schreibtisch zerrt. In dem Fall haftet die Tochter für den Schaden und muss der Freundin den Rechner ersetzen. Doch wenn ihre Eltern eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, wird diese den Schaden übernehmen.
    i Haftpflicht
    Jeder, der anderen einen Schaden zufügt, haftet für diesen Schaden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 823, heißt es dazu:
    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
    Wer den Schaden verursacht hat, muss also dafür Ersatz leisten. Ausgenommen sind allerdings Kinder unter sieben Jahre: Sie sind nicht deliktfähig und haften demnach auch nicht für Schäden.
    Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze bei zehn Jahren.
    Wenn nun Ihre Ausbildung oder Ihr Studium beginnt, heißt das aber nicht, dass der Schutz der bisherigen Versicherungsverträge von einem Tag auf den anderen nicht mehr gilt. Im Gegenteil: Auch als Auszubildender oder Student können Sie sich die Beiträge für verschiedene Verträge sparen, da Sie über Ihre Eltern weiter versichert bleiben.
    i Sozialversicherung
    Die Sozialversicherung setzt sich aus fünf Zweigen zusammen:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
    Auszubildende zahlen wie die anderen angestellt Beschäftigten auch Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Für Studenten und Nebenjobber gelten zum Teil besondere Regelungen.
    Für alle Lebenslagen funktioniert das aber nicht. Deshalb wollen wir auf den nächsten Seiten Klarheit schaffen:
Welchen Schutz benötigen Studenten, Auszubildende, Au-Pairs und alle anderen, für die nach der Schule ein neuer Lebensabschnitt beginnt?
Welche eigenen Verträge sollten sie abschließen und wo reicht der Versicherungsschutz der Eltern noch aus?
Welchen Schutz haben Sie automatisch über die gesetzliche Sozialversicherung?
Und von welchen Versicherungsangeboten können Sie getrost die Finger lassen?
Was jeder braucht
    Bestimmten Versicherungsschutz, wie die Absicherung durch eine freiwillige private Haftpflichtversicherung, sollte unbedingt jeder haben, andere Absicherungen sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt zum Beispiel für die Krankenversicherung.
    Krankenversicherung
    Seit 2009 gilt, dass jeder Bürger in Deutschland eine Krankenversicherung haben muss. Mehr

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