Endlich erwachsen
Sie den Schutz vielleicht schon über einen anderen Vertrag haben. Denn den Auslands-Schutz gibt es auch in Kombination mit anderen privaten Krankenzusatzversicherungen. Vielleicht haben Ihre Eltern bereits vor einigen Jahren für Sie einen privaten Versicherungsvertrag als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen, der Ihnen mehrere Zusatzleistungen bietet – beispielsweise Zuschüsse zum Zahnersatz, zur neuen Brille und zu den Behandlungen beim Heilpraktiker. Haben Sie so eine Versicherung, kann es gut sein, dass der Auslandskrankenschutz gleich mit verpackt ist.
Fazit: Egal, ob über einen Einzelvertrag oder ein Versicherungspaket: Reisen Sie nicht ins Ausland ohne eine Versicherung, die für Sie im Ernstfall die Kosten für eine medizinische Behandlung und für einen Krankenrücktransport bezahlt. Sonst kann aus dem Urlaubstraum ein finanzieller Albtraum werden.
x Familienversicherung
Wenn Ihre Eltern eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die gesamte Familie abgeschlossen haben, fragen Sie beim Versicherer nach, wie lange Kinder mit abgesichert werden. Die Anbieter ziehen hier unterschiedliche Altersgrenzen. Manchmal sind nur Kinder mitversichert, die höchstens 17 Jahre alt sind. Andere Gesellschaften ermöglichen es auch 20-Jährigen noch, geschützt über die Familienversicherung der Eltern zu verreisen. Schauen Sie vorher nach, wie viele Tage Sie am Stück pro Auslandsaufenthalt maximal wegbleiben dürfen.
Pflegeversicherung
Wie die Krankenversicherung ist auch eine Absicherung für den Pflegefall Pflicht für jeden. Alle Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse sind gleichzeitig auch Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Angestellte. Sie teilen sich mit ihrem Arbeitgeber einen Beitragssatz von 1,95 Prozent ihres Einkommens. Wer älter als 23 Jahre ist und keine Kinder hat, zahlt selbst noch einmal 0,25 Prozent zusätzlich. Verdienen Auszubildende weniger als 325 Euro im Monat, übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Beitrag.
Studierende, die beitragsfrei über die Krankenkasse der Eltern mitversichert sind, zahlen nichts für die gesetzliche Pflegeversicherung. Sind Studierende selbst krankenversichert, zahlen sie für die Pflege- wie für die Krankenversicherung einen pauschalen Betrag, unabhängig davon, wie viel sie selbst verdienen. Alle, die privat krankenversichert sind, zahlen an ihren privaten Versicherer auch einen bestimmten Beitrag für die private Pflegepflichtversicherung.
Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat dann jeder, der zum Beispiel nach einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall in eine sogenannte Pflegestufe eingeordnet wird, weil er bei Dingen des alltäglichen Lebens wie Anziehen oder Körperpflege auf regelmäßige (fremde) Hilfe angewiesen ist.
Privathaftpflichtversicherung
Während die Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es gesetzlich kein Muss, mit einer privaten Haftpflichtversicherung für den Ernstfall vorzusorgen. Doch auch wenn dieser Schutz freiwillig ist, sollte ihn jeder haben.
Ein Beispiel: Sie sind mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Uni. Im Copyshop hat es länger gedauert als gehofft. Weil die Zeit knapp wird, fahren Sie noch schnell über die Kreuzung – ohne genau zu gucken, ob von rechts jemand kommt. Wenn dann etwas passiert, kann Sie das finanziell ruinieren. Wenn durch Sie ein anderer Radfahrer stürzt, haften Sie für sämtliche Schäden, die dieser zweite Fahrer erleidet. Sie müssen nicht nur seine Fahrradreparatur übernehmen und den Schaden an seiner Kleidung ersetzen, sondern Sie haften auch – und das kann die Kosten besonders hoch treiben – für die Folgen sämtlicher körperlichen Verletzungen. Die Krankenkasse des Verunglückten wird sich dann auch an Sie wenden und zumindest die Behandlungskosten zurückfordern.
Für einen solchen Ernstfall ist es unbedingt sinnvoll, wenn Sie über eine private Haftpflichtversicherung geschützt sind.
Der Versicherer kommt für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Er zahlt nur nicht, wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben. Ohne diesen Schutz könnten Fehler im Alltag zum finanziellen Härtefall werden. Der Vertrag sollte eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro haben.
Versichert über die Eltern bis Ausbildungsende
Obwohl jeder den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung haben sollte, heißt das nicht, dass jeder eine eigene Versicherung für sich selbst abschließen
Weitere Kostenlose Bücher