Endlich erwachsen
muss. Kinder sind in der Regel bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung über den Vertrag der Eltern geschützt – vorausgesetzt, die Eltern haben überhaupt eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Wenn Sie also eine Ausbildung in einem Betrieb machen, wenn Sie direkt nach der Ausbildung studieren, oder wenn Sie nach dem Abitur direkt mit dem Studium beginnen, dürfte der Schutz des Familienvertrags noch reichen. Dafür spielt es meist keine Rolle, ob Sie noch bei den Eltern wohnen oder bereits ausgezogen sind.
Allerdings ist es den jeweiligen Versicherern selbst überlassen, wie sie die Absicherung der erwachsenen Kinder über den Vertrag ihrer Eltern genau regeln. Deshalb sollten Sie zur Sicherheit beim Versicherer nachfragen, wie lange Sie sich auf den Schutz der Familienversicherung verlassen können. Gerade bei längeren Übergangsphasen zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten, wenn Sie an den Bachelor den Master anhängen oder wenn Ihr Studium rein gar nichts mit der vorherigen Ausbildung im Unternehmen zu tun hat, kann es sein, dass Sie einen eigenen Vertrag benötigen.
Wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen, zum Beispiel weil Sie nach der Ausbildung erst noch ein Jahr im Unternehmen arbeiten, ehe Sie Ihr Studium aufnehmen, bieten die Versicherungsunternehmen häufig günstigere Tarifvarianten an als etwa für Familien. Es lohnt sich, nach einem „Single-Tarif“ oder einem Angebot für „junge Leute“ zu fragen. Den Haftpflichtschutz können Sie für etwa 50 bis 80 Euro im Jahr bekommen. Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie vom Versicherer den Versicherungsschein, die sogenannte Police, zugeschickt. Für Sie ist das die Bestätigung, dass Sie nun Versicherungsschutz haben.
Auf Extras achten
Je nach Wohn- und Lebenssituation ist es wichtig, auf bestimmte Extras im Vertrag zu achten. Für einen Mieter, der in ein Haus mit vielen Mietparteien zieht, ist es zum Beispiel sinnvoll, wenn der Versicherer auch für den Verlust fremder privater Schlüssel aufkommt. Wenn die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss, können die Ausgaben schnell das eine oder andere hart verdiente Monatsgehalt verschlingen. Schutz für diesen Notfall haben Haftpflichtkunden nicht unbedingt automatisch, sondern sie müssen das Extra zusätzlich vereinbaren. Gleich im Schutz integriert sind hingegen in der Regel die sogenannten Mietsachschäden.
i Sicherheit im Ausland
Die deutsche Haftpflichtversicherung gilt in der Regel nicht nur in Deutschland, sondern beispielsweise auch während einer vierwöchigen Südamerika-Reise nach Ende der Ausbildung. Selbst bei einem mehrmonatigen Auslandspraktikum dürfte es noch keine Probleme geben.
Sicherheitshalber gilt aber auch hier: Bei einem längeren Auslandsaufenthalt sollten Sie mit dem Versicherer vorab klären, wann und unter welchen Voraussetzungen er zahlt.
Ein Beispiel: Fällt Ihnen in Ihrer Wohnung der Föhn ins Waschbecken, sodass dieses einen Riss bekommt, ist ein solcher Mietsachschaden häufig mitversichert.
Eine Garantie, dass alle Schäden, die im Alltag passieren können, übernommen werden, bietet die private Haftpflichtversicherung aber auch nicht. So sind zum Beispiel Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen meist vom Schutz ausgeschlossen.
Ein Beispiel: Wenn Sie den Fotoapparat eines Freundes ausleihen und diesen im Urlaub fallen lassen, muss Ihr Haftpflichtversicherer häufig nicht zahlen.
Es gibt aber einige Anbieter, die trotzdem für Schäden an gemieteten Gegenständen aufkommen. Solche Tarife mit mehr Leistungen sind allerdings häufig etwas teurer.
x Mit Hund mehr machen
Über die Privathaftpflichtversicherung sind auch Schäden abgesichert, die durch kleinere Haustiere wie Katzen verursacht werden. Wer sich allerdings einen Hund anschafft, sollte zusätzlich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Denn wenn etwa der Hund die Nachbarin beißt oder in der Nachbarwohnung Möbel beschädigt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Fazit: Verzichten Sie auf keinen Fall auf die Haftpflichtversicherung! Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab, wenn der Schutz der Eltern nicht mehr reicht oder diese keine Versicherung haben. Haben Ihre Eltern einen Vertrag, klären Sie, bis wann Sie mitversichert bleiben können.
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