Endlich erwachsen
haben. Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Unfallversicherung aber einen entscheidenden Nachteil: Sie zahlt, wie der Name schon sagt, für die Folgen von Unfällen, nicht aber für Behinderungen, zu denen es aufgrund einer Krankheit kommt. Deutlich mehr Schutz für den Fall, dass Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, bietet somit die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Trotzdem kann die private Unfallversicherung sinnvoll sein. Wer einen solchen Vertrag hat, ist zum Beispiel bei sämtlichen Freizeitaktivitäten von Inlineskaten über Schwimmen im Badesee bis hin zum Skifahren geschützt. Verletzt sich der Versicherte bei einem Unfall so schwer, dass er auf Dauer körperlich beeinträchtigt ist, zahlt der Versicherer eine vertraglich vereinbarte Summe oder je nach Angebot eine regelmäßige Rente aus. Wie hoch die Zahlungen sind, hängt auch davon ab, wie schwer die Unfallfolgen sind.
x Vorsicht Umweg
Der Weg zur Arbeit oder zur Uni ist über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Doch Vorsicht, wenn Sie einen Umweg machen und vor dem Seminar noch mal eben zum Bäcker gehen oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause bei einer Freundin vorbeischauen. Passiert dann etwas, kommt der gesetzliche Unfallversicherer nicht dafür auf.
Die private Unfallversicherung zahlt unabhängig davon, ob im Job oder in der Freizeit etwas passiert.
Für die Zeit am Arbeitsplatz oder in der Universität ist eine private Unfallversicherung aber oft entbehrlich. Denn im Hörsaal, im Büro oder auf dem direkten Weg dorthin gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein Beispiel: Verletzt sich eine Studentin im Hörsaal bei einem Sturz schwer, würde die gesetzliche Unfallversicherung für die medizinische Behandlung und notwendige Reha-Maßnahmen aufkommen.
Fazit: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte an erster Stelle stehen, doch wenn Sie sich diesen Vertrag nicht leisten können, deckt die Unfallversicherung zumindest ein Teilrisiko ab. Für die Freizeit bietet sie zusätzliche Sicherheit.
Hausratversicherung
Der Auszug von zuhause – muss da nicht eine Hausratversicherung her, die zum Beispiel bei Einbruch oder Raub, bei Feuer, Sturm oder ausgetretenem Leitungswasser für Schäden an den Einrichtungsgegenständen aufkommt? Diese weitverbreitete Meinung stimmt nur bedingt. Denn wer beispielsweise in einem WG-Zimmer oder im Zimmer des Studentenwohnheims nur die notwendigsten Möbel und Einrichtungsgegenstände hat, braucht diese Versicherung noch nicht unbedingt. Der Schaden dürfte sich noch in Grenzen halten, wenn tatsächlich eingebrochen wird oder beispielsweise die Waschmaschine ausläuft und das Wasser die eigenen Teppiche oder das Regal beschädigt. Und sollte das Wasser aus Ihrer eigenen Waschmaschine in den Zimmern oder Wohnungen der Nachbarn Spuren hinterlassen, wäre das kein Fall für die Hausratversicherung, sondern für Ihre Privathaftpflichtversicherung, die in dem Fall einspringen müsste.
Hat Ihre Einrichtung einen höheren Wert, weil Sie einen Flachbildfernseher, Computer und eine Musikanlage in der Wohnung haben, lohnt sich der Hausratschutz häufig doch. Bei Diebstahl oder kompletter Zerstörung ersetzt der Versicherer Ihnen den Neuwert, oder er zahlt für die Reparatur, wenn Sie die Einrichtung bzw. Geräte danach weiter nutzen können.
Der Preis für die Versicherung richtet sich nach dem Wert der Einrichtung und dem Wohnort. Den Wohnort wollen die Versicherer wissen, weil sie mithilfe von Einbruchstatistiken ermitteln, wie hoch das Risiko für sie ist.
Schutz über die Eltern möglich
Bevor Sie eine eigene Hausratversicherung abschließen, sollten Sie aber erneut erst mit dem Versicherer Ihrer Eltern sprechen. Denn selbst wenn Sie bereits ausgezogen sind, kann es sein, dass der Schutz der Familienversicherung für Sie weiterhin ausreicht.
Ein Beispiel: Verbringen Sie die Zeit von Montag bis Freitagmittag im Studentenwohnheim oder in Ihrer WG, haben Sie aber Ihr Zimmer und auch den eigentlichen Lebensmittelpunkt noch im Haus der Eltern, besteht bei vielen Versicherern die Möglichkeit, das Studentenzimmer über deren Vertrag mit abzusichern. Häufig bieten die Versicherer an, den Auszubildenden-Hausrat mit 10 Prozent der Versicherungssumme der Eltern zu schützen. Wenn also die Einrichtung im Elternhaus mit 80 000 Euro versichert ist, wäre der Hausrat im WG-Zimmer mit 8000 Euro abgesichert. In der Regel begrenzen die Hausratversicherer diese
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