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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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zurückkehrt und dann selbst in die Wohnung einziehen will.
    Möglich ist auch, dass der Vermieter einen Kündigungsausschluss für eine bestimmte Zeit vereinbart. Dann dürfen Sie vor Ablauf des eingetragenen Datums nicht aus dem Vertrag aussteigen. Wollen Sie vorher raus, sprechen Sie mit dem Vermieter. Allerdings muss er Sie nicht vorzeitig aus dem Vertrag lassen. Vielleicht lässt er sich dazu überreden. Wenn nicht, holen Sie sich zumindest die Erlaubnis des Vermieters, dass Sie einen Untermieter einziehen lassen dürfen. Die Möglichkeit, Ihre Wohnung selbst unterzuvermieten, kann er Ihnen nur in bestimmten Situationen verweigern – zum Beispiel wenn der Untermieter durch Pöbeleien im Haus aufgefallen ist oder anderweitig zu befürchten ist, dass der Hausfrieden durch diese Person gestört wird. Um mögliche Auseinandersetzungen um einen vorzeitigen Auszug zu vermeiden, versuchen Sie einen Mietvertrag ohne Kündigungsausschluss abzuschließen.
    i Mieterhöhungen
    Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wie weit der Vermieter die Miete erhöhen kann (§ 558 BGB):
    Der Vermieter kann bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn die letzte Mieterhöhung mindestens 15 Monate zurückliegt.
    Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden.
    Anders ist die Situation, wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert und sich dadurch deren Wert erhöht. In dem Fall sind auch Mieterhöhungen abseits der üblichen Fristen und Grenzen möglich.
    Teilt der Vermieter Ihnen mit, dass eine saftige Mieterhöhung ins Haus steht, holen Sie sich Rat bei einem Experten im Mieterverein oder bei der Verbraucherzentrale, um prüfen zu lassen, ob die Erhöhung noch rechtens ist.
    Haustiere. Ist das Halten von Hunden und Katzen untersagt oder ausdrücklich erlaubt? Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen dürfen Sie als Mieter immer halten, der Vermieter darf also Tierhaltung über den Mietvertrag nicht generell verbieten. Steht im Mietvertrag nichts zu Tieren oder ist dort ausdrücklich erwähnt, dass Tierhaltung erlaubt ist, dürfen Sie sich zum Beispiel einen Hund oder eine Katze anschaffen. Dann müssen Sie aber trotzdem darauf achten, dass die anderen Hausbewohner nicht belästigt werden. Ist das Tier zu laut oder macht es im Treppenhaus sein Geschäft, kann der Vermieter Sie abmahnen oder in extremen Fällen auch verlangen, dass Sie das Tier abschaffen.
    Pflichten im Haus. Müssen Sie zum Beispiel Flur und Treppenhaus putzen? Im Vertrag ist festgelegt, ob und wenn ja welche Aufgaben auf Sie zukommen. Vielleicht steht im Mietvertrag aber auch, dass der Vermieter sich um die Treppenhausreinigung kümmert. Dann darf er mit Ihnen vereinbaren, dass er Ihnen die anteiligen Kosten für die Reinigung mit den Betriebskosten in Rechnung stellt.
    Es kann auch sein, dass Sie beispielsweise bei Schneefall den Winterdienst mit übernehmen müssen. Eine solche Pflicht muss aber ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt sein.
    Schönheitsreparaturen. Wann müssen Sie in Ihrer Wohnung zum Pinsel greifen? Vertraglich ist geregelt, in welchen Abständen Sie beispielsweise Küche, Bad und andere Räume renovieren müssen. Stehen im Vertrag allerdings starre Fristen, zum Beispiel dass nach drei Jahren auf jeden Fall die Renovierung der Küche ansteht, ist eine solche Klausel ungültig.
    Auch wenn der Mietvertrag viele Punkte ausdrücklich regelt, kann es immer wieder zu Streit zwischen Vermieter, Mieter und Nachbarn kommen. Kritisch kann es zum Beispiel werden, wenn Sie unbedingt bunte Wände in der Wohnung wollen oder gerne mit Ihren Freunden feiern. An einige Regeln müssen Sie sich dann halten (Checkliste, Seite 104 ).
    Sonderfall Wohngemeinschaft
    Wenn Sie die neue Wohnung nicht allein beziehen, sondern sich zu einer Wohngemeinschaft zusammentun, gilt vieles von dem, was für Einzelmieter gilt, auch. Zum Beispiel müssen je nach Vertrag Dienste im Haus übernommen werden, und bei Feiern sollten Sie die Lautstärke ab 22 Uhr herunterfahren.
    x Ansprechpartner
    Haben Sie das Gefühl, vom Vermieter benachteiligt zu werden, können Sie sich Hilfe holen. Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel in Mietervereinen. Hier müssen Sie zwar einen Mitgliedsbeitrag zahlen, doch dieser kann sich lohnen, wenn Sie dafür unberechtigte Forderungen Ihres Vermieters abwehren können. Mehr Informationen finden Sie unter anderem beim Deutschen Mieterbund ( www.mieterbund.de ) oder beim Mieterschutzbund ( www.mieterschutzbund.de

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