Endlich erwachsen
in Wohnheimen auch eine Vermittlungsstelle für freien Wohnraum an. Außerdem lohnt es sich natürlich, sich im Bekanntenkreis umzuhören, ob dort jemand jemanden kennt, der gerade ein Zimmer frei hat. Zu Beginn reicht vielleicht auch ein Zimmer zur Zwischenmiete. Wenn Sie vorübergehend irgendwo einziehen, können Sie in Ruhe vor Ort weitersuchen.
Unterstützung sichern
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich für die Wohnungssuche und -finanzierung Hilfe holen:
Wohnberechtigungsschein. In diversen Wohnungsanzeigen oder Annoncen im Internet finden Sie die Ergänzung „nur mit WBS“ oder „nur mit Wohnberechtigungsschein“. Die angepriesenen Wohnungen können dann nur Personen mieten, die beim Wohnungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde nachgewiesen haben, dass sie ein geringes Einkommen haben und deshalb eine aus öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen dürfen (Sozialwohnung). In Bonn liegt diese Grenze zum Beispiel bei einem Einkommen von 17 000 Euro im Jahr für einen Einpersonenhaushalt. Nur wenn Sie unter dem Wert bleiben, bekommen Sie den Schein.
Den WBS beantragen Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Als Ergänzung zum Antrag müssen Sie meist Ihren Steuerbescheid aus dem vergangenen Jahr oder andere Belege über Ihr Einkommen einreichen. Eine Garantie, tatsächlich eine günstige Sozialwohnung zu bekommen, haben Sie damit allerdings nicht.
Wohngeld. Weisen Sie bei der Stadt ein niedriges Einkommen nach, ist eine weitere Förderung möglich: Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Mietwohnung bekommen. Aber: Die Hürden für diesen Zuschuss, der je nach Einkommen und Mietpreis für eine angemessene Wohnung bei einigen Hundert Euro liegen kann, sind hoch. Wenn Sie zum Beispiel BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, können Sie sich den Wohngeldantrag in der Regel gleich sparen. Bekommen Sie kein BAföG, weil Ihr Einkommen oder das Ihrer Eltern zu hoch ist, gehen Sie beim Wohngeld ebenfalls leer aus. Wenn Sie allerdings kein BAföG bekommen, weil Sie zum Beispiel für die Förderung schon zu alt sind und keinen Anspruch mehr auf die Ausbildungsförderung haben, kann es sein, dass ihr Antrag erfolgreich ist.
@ Wohngeld
Ausführliche Informationen zum Wohngeld, zum Antrag und zu den Berechnungsgrundlagen finden Sie über die Internetseite des Bundesbauministeriums ( www.bmvbs.de , Stichwort „Bauen und Wohnen“, „Wohnraumförderung“) sowie über die Internetseiten Ihrer Kommune.
Besichtigen heißt bewerben
Wenn Sie nun wissen, wie viel eine Wohnung oder ein WG-Zimmer bei Ihrem Budget kosten darf, und wenn Sie passend dazu ein paar Anzeigen gefunden haben, steht mit der Besichtigung der nächste Schritt an. Ganz einfach ist es nicht, das zu bekommen, was einem am besten gefällt:
WG-Zimmer. Einen neuen Mitbewohner schauen sich die bisherigen Bewohner meist ganz genau an. Aber auch Sie sollten genau hinsehen. Wenn Sie merken, dass Sie nicht zu den anderen passen oder dass Ihnen die Wohnung und die dortigen Regeln nicht liegen, lassen Sie es gleich bleiben und suchen Sie weiter. Wenn Sie merken, dass es funktionieren könnte: Fragen Sie nach, was auf Sie zukommt, etwa in Sachen Putzplan oder gemeinschaftliche Kochabende. Klären Sie so viele Punkte wie möglich vor dem Einzug, damit Sie nicht nach den ersten Wochen frustriert feststellen, dass die Mitbewohner zum Beispiel mehr an Gemeinschaftsaktivitäten erwarten als Sie wollen.
Wohnung. Als Auszubildender oder Student haben Sie womöglich bei manchem Vermieter schlechte Karten. Können Sie sich die Wohnung überhaupt leisten? Werden Sie womöglich regelmäßig mit Freunden feiern? Besteht die Gefahr, dass die Wohnung durch Sie im Chaos versinkt? Um dem Vermieter die grundsätzliche Skepsis so weit wie möglich zu nehmen, hilft es häufig, wenn Sie einen offenen und sympathischen Eindruck hinterlassen. Dazu gehört auch ordentliche Kleidung und die Bereitschaft, auf bestimmte Fragen des Vermieters Auskunft zu geben. Je nach Vermieter kann es auch helfen, wenn ein Elternteil mit dabei ist oder wenn Sie ein Schreiben (Bürgschaft) vorlegen können, dass Ihre Eltern einspringen, wenn es finanziell eng wird.
Achtung: Alles, was der Vermieter vielleicht von Ihnen wissen will, müssen Sie nicht automatisch beantworten. Fragt er zum Beispiel nach Ihren Freunden, nach Ihrem Musikgeschmack oder ob Sie einen Partner haben und Kinder geplant sind, können Sie auch falsche Angaben machen. Fragt er hingegen nach Ihrem
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