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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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Einkommen und Ihrem Beruf oder Ihrer Ausbildung, müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen, damit der Vermieter abschätzen kann, ob er von Ihnen die zu zahlende Miete auch bekommt.
    Umgekehrt gilt natürlich auch, dass Sie sich ein genaues Bild machen sollten – nicht nur von möglichen Mitbewohnern, sondern auch von der Wohnung an sich. Neben der Größe und dem Zuschnitt sind einige Punkte interessant, die hinterher bares Geld wert sein können – zum Beispiel, weil Sie sich hohe Nebenkosten sparen. Hier ein paar Beispiele:
    Heizung/Energie. Achten Sie bei Ihrer Besichtigung stets darauf, dass Sie keine Wohnung mieten, die elektrisch beheizt wird (etwa mit Nachtstromspeicherheizungen). Wenn Sie über Strom heizen, ist das zum einen teurer, und zum anderen auch schädlicher für die Umwelt. Lassen Sie sich den Energieausweis zeigen.
    i Der Energieausweis: Steckbrief für Wohngebäude
    Bei Vermietung (oder Verkauf) einer Wohnung oder eines Hauses muss vom Anbieter ein Energieausweis vorgelegt werden. Damit sollen potenzielle Mieter (oder Käufer) über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen, informiert werden. Ein Energieausweis muss allerdings nur dann vorgelegt werden, wenn das Objekt neu vermietet (oder verkauft) wird.
    Wer schon Mieter ist, hat kein Recht, den Ausweis zu sehen.
    Mit eher hohen Heizkosten müssen Sie auch rechnen, wenn Ihre Wohnung im Erdgeschoss oder in der obersten Etage liegt. Wegen der vielen Außenflächen kühlt sie schneller aus. Sie brauchen viel Heizenergie, um es warm zu haben.
    Außerdem lohnt sich ein Blick auf die Fenster: Nicht nur wegen der Geräusche von draußen, sondern auch im Hinblick auf die Energiekosten sollten die Fenster zumindest Isolierverglasung – das heißt zwei Scheiben – haben. Noch besser ist Wärmeschutzverglasung.
    Und: Elektrische Warmwasserbereiter („Wasserboiler“) in Küche und Bad sind Kostenfresser. Besser ist es, wenn das heiße Wasser über die Heizungsanlage erwärmt wird. So lassen sich gut 30 Prozent Stromkosten einsparen (Seite  116 )!
    Schimmel. Ein weiterer Punkt, den Sie im Blick haben sollten: Gibt es in der Wohnung Schimmel? Gerade im Bad als feuchtem (vielleicht fensterlosem) Raum oder auch in wenig beheizten Zimmern kann sich der Pilz gut ausbreiten. Wenn Sie auf den ersten Blick nichts sehen, fragen Sie auch mal beim Vermieter oder den Mitbewohnern nach, ob es bereits Probleme mit Schimmel gegeben hat.
    Und noch ein Tipp, wenn Sie im Zimmer Wäsche trocknen möchten: Checken Sie die Luftfeuchte. Liegt sie höher als 50 Prozent, sollte eine andere „Trockner-Lösung“ gesucht werden. Kontrollieren lässt sich die Luftfeuchte mithilfe eines Hygrometers, das es für 10 bis 20 Euro im Handel gibt.
Der Mietvertrag
    Haben Sie sich mit dem Vermieter geeinigt und bietet er Ihnen seine Wohnung oder ein WG-Zimmer an, schließen Sie in aller Regel einen schriftlichen Mietvertrag. Häufig greifen die Vermieter auf vorformulierte Standardverträge zurück, in denen Sie bestimmte, im Einzelfall geltende Regelungen separat eintragen können. Aus dem Vertrag gehen unter anderem diese Punkte hervor:
    Die Vertragspartner. Wer ist Vermieter und wer ist Mieter? Ziehen Sie alleine in die Wohnung, sind die entsprechenden Zeilen im Vertrag leicht auszufüllen: Als Mieter sind Sie Vertragspartner und haften damit auch für sämtliche Zahlungen, die notwendig sind. Schwieriger kann es werden, wenn mehrere Personen einziehen. Was für Wohngemeinschaften zu beachten ist, lesen Sie ab Seite 104 .
    Mietobjekt. Welche Räume kann der Mieter insgesamt nutzen? Neben dem Ein-Zimmer-Apartment unter dem Dach kann zum Beispiel noch ein Kellerraum oder der gemeinsame Waschkeller zum Mietobjekt gehören.
    Miethöhe. Wie viel müssen Sie jeden Monat für die Wohnung bezahlen – kalt und mit Nebenkosten? Möglich ist, dass in dem Vertrag gleich mit angegeben wird, wie sich die Miete in der nächsten Zeit entwickeln wird: zum Beispiel, dass sie jeweils zum 1. Januar um 20 Euro im Monat steigt (Staffelmiete). Lassen Sie sich dann nicht von einer niedrigen Anfangsmiete blenden, sondern achten Sie auch auf das, was in Zukunft auf Sie zukommt.
    Mietdauer. Wie lange gilt dieser Mietvertrag? Befristete Mietverträge sind seit 2001 nur erlaubt, wenn der Vermieter dafür berechtigte Gründe angibt – zum Beispiel, dass er nach Ablauf der drei im Vertrag genannten Jahre aus dem Ausland

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