Endlich erwachsen
Klauseln sind heute nicht mehr gültig. Gültig sind allerdings Klauseln, die etwas freier formuliert sind. Wenn es also beispielsweise im Vertrag heißt, Küche und Bad müssten „in der Regel“ oder „normalerweise“ nach drei Jahren gestrichen werden.
Je nach Abnutzung der Wohnung müssen Sie als Mieter zum Beispiel Dübellöcher zuspachteln und überpinseln, Decken und Wände streichen oder auch die Heizkörper lackieren. Der Vermieter kann allerdings nicht verlangen, dass Sie für diese Aufgaben extra einen Handwerker engagieren. Sie können alles auch selbst mit Freunden machen, aber dann müssen die Arbeiten trotzdem fachgerecht erledigt werden – fleckige Wände und unsauber gestrichene Fensterrahmen muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Wenn Sie nicht malen oder renovieren müssen, reicht es aus, das Zimmer oder die Wohnung leer und besenrein zu hinterlassen.
Es kann allerdings auch sein, dass die (wirksamen, da nicht starren) Fristen für die Renovierung noch nicht abgelaufen sind. Dann müssen Sie trotzdem etwas zahlen, wenn die Fristen bis zu Ihrem Auszug noch gar nicht abgelaufen sind. Das heißt, Sie sind, wenn es so im Mietvertrag steht, mit einer Quotenzahlung an den Renovierungskosten beteiligt. Renovieren Sie Ihre Wohnung, lässt sich diese Zahlung an den Vermieter selbstverständlich vermeiden.
Fazit: Sie sollten also nicht ohne vorherigen Rechtsrat einfach so die Renovierung verweigern, da die Kosten, die der Vermieter dann möglicherweise nach Kostenvoranschlag fordert, in keinem Verhältnis stehen zu dem Aufwand, den man hat, wenn man selbst alles weiß streicht.
Haben Sie selbst Laminatboden verlegt oder ein Hochbett eingebaut, sprechen Sie vorher mit dem Vermieter, ob diese Einbauten bleiben können. Vielleicht hat sich ja auch schon Ihr Nachmieter bereit erklärt, diese Dinge zu übernehmen. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass Sie wieder alles entfernen müssen. Dies gilt auch für Einrichtungen, die Sie vom Vormieter übernommen haben.
i Schäden
Gehen Schäden in der Wohnung auf Sie zurück und müssen Sie dafür zahlen, sprechen Sie mit der Privathaftpflichtversicherung. Sie übernimmt häufig auch Mietsachschäden.
Wenn Sie alle Aufgaben erledigt haben, gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter in der Wohnung alles durch. Ist er nicht zufrieden und verlangt weitere Arbeiten, die Sie nicht nachvollziehen können, holen Sie sich Rat beim Mieterverein, was von Ihnen verlangt werden kann und was nicht.
Ist alles erledigt – ist also auch der Kellerraum ausgeräumt und ausgefegt, geben Sie die Wohnungsschlüssel zurück und lassen Sie sich die Rückgabe quittieren.
Spätestens sechs Monate nach dem Auszug müssten Sie dann Ihre Kaution zurückbekommen. Es kann allerdings sein, dass der Vermieter noch einen Teil davon zurückhält, wenn noch eine Nebenkostenabrechnung für Sie ins Haus steht.
Wochenende und Weihnachten: Reisen nach Hause
Für viele Studenten und Auszubildende ist der Ausflug in die eigenen vier Wände spätestens am Freitag wieder vorbei. Dann geht es zum Wochenendbesuch zurück zu den Eltern oder zu den Freunden von früher. Ist der Weg zu weit, steht oft zumindest zu Weihnachten der Heimatbesuch auf dem Programm.
Wie diese Heimfahrten das eigene knappe Budget belasten, hängt davon ab, für welche Variante Sie sich entscheiden und wann Sie mit den Planungen beginnen. Der große Vorteil, den Sie als Student oder Auszubildender in der Regel haben, ist, dass Sie zumindest im öffentlichen Personennahverkehr und in den Regionalzügen der Deutschen Bahn Rabatte bekommen. Als Auszubildender zahlen Sie zum Beispiel in Berlin für eine Monatskarte, mit der Sie Busse, S- und U-Bahnen in den Innenstadt-Tarif-Zonen AB nutzen können, 52 Euro. Als normaler Arbeitnehmer müssen Sie 72 Euro für diese Karte hinlegen.
Als Student zahlen Sie häufig einmal zu Semesterbeginn für Ihr Semesterticket und können dann den Nahverkehr kostenlos nutzen, selbst Regionalzüge der Deutschen Bahn sind dort in der Regel zumindest im eigenen Bundesland mit eingeschlossen. Studenten der Uni Münster zahlen zum Beispiel für ein NRW-Ticket, mit dem sie die Busse und Bahnen (mit Ausnahme der Schnellzüge) im gesamten Bundesland nutzen können, etwas mehr als 120 Euro. Studenten in Lüneburg zahlen pro Semester einmalig knapp 107 Euro, um in der Stadt selbst, in Niedersachsen, in Bremen und teilweise auch in Hamburg unterwegs sein zu können.
Fahren Sie weitere Strecken, zahlt sich
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