Endlich erwachsen
sogar noch ein kleiner Bonus für Sie und Ihre Bekannten drin: Fragen Sie bei der Kasse, ob Sie Mitglieder belohnt, die neue Mitglieder werben.
Steht die Krankenkasse fest, und hat der Arbeitgeber bestätigt, dass Sie dort arbeiten, wendet sich die Kasse an den Rentenversicherungsträger. Der stellt dann einen Sozialversicherungsausweis aus, auf dem unter anderem Ihr Name und Ihre Versicherungsnummer stehen. Das passiert automatisch, sodass Sie sich nicht darum kümmern müssen. Nachdem Sie den Ausweis per Post bekommen haben, müssen Sie ihn Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Versicherungsschutz anpassen
Beim übrigen Versicherungsschutz muss sich meist mit Ausbildungsbeginn gar nichts ändern. Erwachsene Kinder sind in aller Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung in der Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert. Einen eigenen Vertrag benötigen sie dann nicht.
Auch von anderen Verträgen können Auszubildende häufig noch die Finger lassen. Zum Beispiel Hausratversicherung: Haben Sie nur ein kleines WG-Zimmer mit wenig Möbeln, können Sie sich den Schutz für die Versicherung häufig noch komplett sparen. Oder Sie fragen, ob der Schutz der Versicherung Ihrer Eltern auch für Sie noch gilt.
Sinnvoll ist hingegen, schon so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen (Seite 80 ). Unbedingt notwendig ist für gesetzlich Krankenversicherte eine Auslandsreise-Krankenversicherung, wenn sie außerhalb Deutschlands Urlaub machen. (Mehr zum Versicherungsschutz ab Seite 65 .)
Steuerkarte – nicht mehr auf Papier
Zum Pflichtprogramm vor Aufnahme einer ersten Stelle gehörte bisher auch immer, sich bei der Gemeinde am Wohnort eine Lohnsteuerkarte zu besorgen. Auf der Steuerkarte standen unter anderem Informationen zur Steuerklasse, zu möglichen Steuerfreibeträgen und eventuell zur Kirchensteuerpflicht. Wenn der Arbeitgeber diese Informationen über die Lohnsteuerkarte hatte, konnte er wenn nötig jeden Monat für das Ausbildungsgehalt Lohnsteuer an das Finanzamt überweisen. 2011 ist das anders, denn seit diesem Jahr gibt es die Lohnsteuerkarte auf Papier nicht mehr. Für Auszubildende heißt das: Wenn Sie dieses Jahr erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung annehmen und direkt nach der Schule Ihre Ausbildung im Betrieb beginnen, sagen Sie dem Arbeitgeber Bescheid, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Sind Sie ledig, kann der Arbeitgeber die fällige Lohnsteuer nach Steuerklasse I einbehalten. Für Verheiratete gibt es die Lohnsteuerklassen III, IV oder V. Alleinerziehende werden in Klasse II eingeordnet.
Alle, die nicht direkt nach der Schule als Auszubildende beginnen, sondern zum Beispiel erst für andere Jobs Lohnsteuer zahlen müssen, können bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf eine Ersatz-Bescheinigung stellen, aus der die entscheidenden Informationen hervorgehen. Wer schon aus dem Jahr 2010 eine Lohnsteuerkarte hat, benutzt diese 2011 weiter. Ab 2012 sollen die entsprechenden Informationen dann in digitaler Form vorliegen.
Wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber vom Ausbildungsgehalt einbehalten hat, steht auf der Gehaltsabrechnung. Mehr dazu auf Seite 150 .
Konto finden
Da es das Gehalt aus der Ausbildung in aller Regel nicht bar auf die Hand gibt, benötigen Sie spätestens jetzt ein eigenes Konto. Sie haben, wie beispielsweise Studenten, auch die Chance, bei zahlreichen Banken ein kostenloses Konto zu bekommen. Damit der Ausbildungsbetrieb Ihr Gehalt überweisen kann, muss er die notwendigen Daten zu dem Konto wissen: Name der Bank, Bankleitzahl und Kontonummer.
Kindergeld sichern
Für Kinder bis 18 Jahre haben Eltern Anspruch auf Kindergeld. Für ältere Kinder besteht der Anspruch weiter, solange diese sich in Ausbildung befinden. Vorgesehen ist, die Regelungen zum Kindergeld zugunsten der Familien ab 2012 zu verbessern, aber für 2011 ist noch nicht damit zu rechnen. Zumindest in diesem Jahr bleibt es dabei, dass Eltern nur dann Kindergeld bekommen, wenn ihr Sohn oder ihre Tochter nicht zu viel verdient. Nur wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes in Ausbildung bei maximal 8 004 Euro im Jahr liegen, fließt weiterhin Kindergeld. Wenn dieser Grenzwert ab 2012 entfällt, hat das erfreulicherweise zur Folge, dass Eltern unabhängig vom Verdienst der Kinder die staatliche Unterstützung bekommen können.
Derzeit rechnet die Kindergeldkasse, die bei der Arbeitsagentur angesiedelt ist, aber noch ganz genau nach, welche Einkünfte und Bezüge Tochter oder Sohn
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