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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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haben. Zu den Einkünften zählt das Ausbildungsgehalt, womöglich auch Zinsen – zum Beispiel aus einem Erbe der Oma – und auch das Gehalt aus einem Nebenjob. Zu den Bezügen zählt Arbeitslosengeld oder auch der BAföG-Zuschuss für einen Studierenden.
    Zumindest zu Beginn der Ausbildung werden vermutlich viele von Ihnen kein Einkommen bis zu diesem Wert haben, da auch zahlreiche Posten den Wert der Einkünfte und Bezüge senken, zum Beispiel Werbungskosten, die für die Ausübung des Jobs anfallen, oder auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
    Achtung: Bleiben Auszubildende trotz der Abzüge auch nur einen einzigen Euro über der entscheidenden Grenze, fällt das Kindergeld weg. Stellen Eltern im Laufe des Jahres fest, dass es so weit kommen könnte, bleibt ihnen die Möglichkeit, noch zu reagieren. Dann kann es sich zum Beispiel lohnen, wenn Sohn oder Tochter Geld in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge einzahlen. So sinken die Einkünfte, es fließt weiterhin Kindergeld und gleichzeitig sparen Sie auch noch etwas für die Zukunft.
    Den weiter bestehenden Anspruch auf Kindergeld müssen Eltern von Kindern in Ausbildung bei der Familienkasse belegen. Das können die Eltern, wenn sie der Familienkasse eine Kopie des Ausbildungsvertrags vorlegen.
    Um die Wohnung kümmern
    Ganz gleich, ob der Umzug aufgrund der Entfernung zwischen Elternhaus und Arbeitsplatz notwendig ist oder ob die Auszubildenden ihn sich so wünschen: WG- oder Wohnungssuche nehmen einige Zeit in Anspruch. Mit der Suche sollten Sie also früh genug beginnen. Fragen Sie auch beim Wohnungsamt Ihrer Stadt nach, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen, mit dem Sie eine günstige Sozialwohnung mieten können. Je nach Einkommenshöhe sowie der Höhe der zu zahlenden Miete kann es sein, dass Sie außerdem Anspruch auf Wohngeld vom Sozialamt haben. (Mehr dazu Seite 97 .)
    Hilfreich ist, wenn der Umzug bis Ausbildungsbeginn über die Bühne gegangen ist. Dann müssen Sie sich in den ersten Arbeitstagen nicht zusätzlich noch Gedanken über Möbelpacker, Parkplatz für einen Kleintransporter oder Besuche im Möbelhaus machen. Was bei der Wohnungssuche alles zu beachten ist, zeigen wir ausführlich ab Seite 90 .
    Weg zur Arbeit organisieren
    „Wie komme ich jeden Morgen in die Firma?“ In den Städten ist diese Frage meist einfach zu beantworten, wenn der öffentliche Nahverkehr gut ausgebaut ist. Kaufen Auszubildende ihre Tickets, können sie diese häufig mit Rabatt bekommen.
    Schwieriger wird es für Auszubildende, die zum Beispiel von einem Dorf in die nächstgrößere Stadt pendeln müssen. Zug- und Busverbindungen können spärlich sein, und für Fahrrad oder Mofa ist der Weg vielleicht zu weit und schlauchend. Gut dran ist, wer dann beispielsweise mit Freunden oder Bekannten aus der Nachbarschaft eine Fahrgemeinschaft bilden kann. Klappt das nicht, ist womöglich ein eigenes Fahrzeug die einzige Alternative. In der Regel ist es dann am günstigsten, mit den Eltern gemeinsam eine Lösung zu finden. Haben sie zum Beispiel einen Zweitwagen, den Tochter oder Sohn mit nutzen können, ist der Versicherungsschutz deutlich günstiger als wenn der Auszubildende selbst einen Wagen versichern muss (Seite 78 ).
    Berufsausbildungsbeihilfe beantragen
    Der Beginn der Ausbildung ist womöglich der richtige Zeitpunkt, bei den Eltern auszuziehen. Manchmal lässt es sich gar nicht vermeiden, wenn der Ausbildungsplatz nicht am Wohnort der Familie liegt. Doch eine eigene Wohnung oder nur ein WG-Zimmer bezahlen, wenn das Ausbildungsgehalt gerade mal bei 400 oder 500 Euro im Monat liegt? Ein Zuschuss der Eltern kann helfen, doch längst nicht in jeder Familie ist das finanziell drin.
    Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, weil die Wohnung zu weit vom Ausbildungsplatz entfernt ist, können bei der Bundesagentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Diese Förderung müssen Sie, anders als etwa einen Teil des BAföGs, nicht zurückzahlen.
    Die Arbeitsagentur zahlt für eine berufliche Ausbildung im Betrieb oder auch für eine außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen fördert sie unter bestimmten Voraussetzungen.
    Die Ausbildungsförderung, die je nach finanzieller Situation bei einigen Hundert Euro im Monat liegen kann, gewährt die Arbeitsagentur auf Antrag. Sie prüft allerdings, ob den Antragstellern die Mittel,

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