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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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lernen? Wie lässt sich das mit der übrigen Ausbildung – zum Beispiel Besuch der Berufsschule – vereinbaren? Wird der im Ausland absolvierte Ausbildungsteil auch hier anerkannt? Und vor allem: Wer kommt für Mehrkosten wie etwa für Unterkunft, Fahrten und Verpflegung auf? Sprechen Sie diese Fragen vorab an, damit Sie sich nicht hinterher ärgern, wenn Sie aus eigener Tasche alles draufzahlen müssen.
    Den Arbeitgeber informieren
    Ganz ohne Pflichten sind Sie aber als Auszubildender nicht. Wenn Sie zum Beispiel krank werden, müssen Sie den Betrieb so schnell wie möglich, also möglichst vor Arbeitsbeginn, darüber informieren, dass Sie nicht kommen können. In der Regel verlangen die Unternehmen zusätzlich spätestens nach drei Tagen eine Krankschreibung durch den Arzt.
    Informieren müssen Sie den Arbeitgeber auch, wenn Sie beispielsweise noch einen Nebenjob haben, weil Sie sonst nicht mit dem Geld auskommen. Diesen Job kann er allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten, etwa wenn Sie abends lange kellnern und das Ihre Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb beeinträchtigt oder wenn Sie für die Konkurrenz arbeiten.
    Wenn die Ausbildung endet
    Am Ende der Ausbildung steht die Prüfung, die je nach Ausbildungsberuf zum Beispiel vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer abzulegen ist. Die Ausbildung endet automatisch mit Bestehen der mündlichen Prüfung. Wie es danach weitergeht? Vielleicht werden Sie vom Betrieb übernommen? Dann wird ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen – nach abgeschlossener Ausbildung nicht mehr zum niedrigen „Azubi“-Gehalt, sondern als Facharbeiter mit dem entsprechenden Gehalt. Selbst wenn das nur vorübergehend ist, zahlt es sich zumindest bei einer späteren Arbeitslosigkeit aus. Das Arbeitslosengeld I steigt dank des höheren Gehalts etwas an.
    Achtung: Geht es im Ausbildungsbetrieb nicht weiter, ist der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet, den Auszubildenden darüber bis zu einem bestimmten Termin zu informieren. Im Tarifvertrag oder innerhalb des Betriebs kann es allerdings andere Regelungen geben, sodass Sie frühzeitig Klarheit haben, ob Sie etwas Neues suchen müssen. Kommt der Ausbilder nicht auf Sie zu, sollten Sie mehrere Monate vor Ausbildungsende selbst das Gespräch mit Ihrem Chef suchen, um herauszufinden, wie es für Sie weitergeht.
    Womöglich entscheidet sich Ihr Arbeitgeber erst kurzfristig, ob Sie bleiben können. Ist noch nichts endgültig geklärt, sollten Sie zur Sicherheit spätestens drei Monate vor Ausbildungsende zur Arbeitsagentur an Ihrem Wohnort gehen und sich arbeitsuchend melden, damit vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an das Arbeitslosengeld fließen kann.
    Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis
    Ganz gleich, ob es im Unternehmen weitergeht oder nicht: Jeder Auszubildende hat nach dem Ende seiner Ausbildung Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, aus dem hervorgeht, was der Mitarbeiter gelernt hat und wie er die ihm übertragenen Aufgaben ausgeführt hat. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass ein Ausbildungszeugnis in seiner Aussage vollständig, wahr und wohlwollend sein muss, sodass es der weiteren beruflichen Entwicklung dienen kann.
    Aber was genau heißt das? Die Formulierungen in Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen sind nicht immer einfach zu verstehen und haben ihre Tücken.
    „Der Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.“ Diese Aussage klingt zwar nicht so überragend, aber augenscheinlich noch einigermaßen ordentlich. Übersetzt heißt die Formulierung allerdings, die Leistung des Auszubildenden war „mangelhaft“.
    „Der Mitarbeiter hat zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet.“ In Schulnoten übersetzt bedeutet diese Formulierung nur „befriedigend“. In einem sehr guten Zeugnis würde stehen: „Der Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“
    Maßgebend ist aber bei allen Zeugnissen immer der gesamte Textzusammenhang.
    i Das gehört ins Ausbildungszeugnis
Angaben über die Leistung beschreiben das körperliche und geistige Vermögen, zum Beispiel die Eignung für den Beruf und die Umsetzung der erlernten Fähigkeiten, Fleiß, Ausdauer, die Bereitschaft und Fähigkeit zum Lernen sowie soziales Verhalten, Teamfähigkeit.
Angaben über besondere fachliche Fähigkeiten umfassen zum Beispiel besondere Fremdsprachenkenntnisse, außerordentliche Neigungen und

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