Endlich erwachsen
Arztbehandlungen sehr viel aus eigener Tasche zahlen mussten, kann das ebenfalls einen Vorteil bringen – als sogenannte außergewöhnliche Belastung.
Wenn Sie nur Einkünfte aus Ihrer angestellten Beschäftigung haben und das Finanzamt all diese Posten abgezogen hat, bleibt das zu versteuernde Einkommen übrig. Liegt dieses bei höchstens 8 004 Euro im Jahr, bekommen Sie die gesamte Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die der Arbeitgeber vorab für Sie gezahlt hat, sogar komplett zurück. Deshalb gilt: Auch wenn es Mühe kostet, lohnt es sich letztlich, diese Steuererklärung zu machen, um kein Geld an das Finanzamt zu verschenken.
Etwas aufwendiger wird die Rechnung beim Finanzamt, wenn Sie zum Beispiel noch Geld von Ihrer Oma geerbt haben und dafür Zinsen kassieren. Je nachdem, wie hoch sie sind, können dafür Steuern fällig werden. Das Finanzamt addiert dann Ihre steuerpflichtigen Zinsen zu Ihren Einkünften aus der Ausbildung. Erst danach zieht es die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ab. Übrig bleibt wiederum das zu versteuernde Einkommen.
Aus dem Gehalt mehr machen
Bei niedrigem Ausbildungsgehalt fällt es schwer, davon noch etwas für später zu sparen. Doch es lohnt sich, wenn Sie sich zum Beispiel für Vermögenswirksame Leistungen oder einen Riester-Vertrag entscheiden und schon früh mit kleinen Beiträgen für das Alter vorsorgen. Dafür können Sie vom Arbeitgeber oder auch vom Staat finanziell belohnt werden.
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) bedeuten Extrageld vom Chef und eventuell Zuschüsse vom Staat. Voraussetzung ist, dass Sie selbst einen Teil Ihres Gehalts in einen VL-Sparplan einzahlen. Im Tarifvertrag kann für die jeweilige Branche festgelegt sein, ob Sie Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben und wie viel Ihr Chef zahlen muss. Bis zu 40 Euro Zuschuss im Monat sind drin, wenn Sie zum Beispiel einen Bausparvertrag, einen Aktienfonds- oder Banksparplan abschließen.
Bei niedrigem Einkommen gibt es allerdings nicht nur Geld vom Chef, sondern auch der Staat gibt etwas dazu: die Arbeitnehmersparzulage. Diese bekommen Sie allerdings nur, wenn Sie sich beim Sparen von Vermögenswirksamen Leistungen für einen Bausparvertrag, die Tilgung eines Baukredits oder einen Aktienfonds entscheiden. Schließen Sie einen Bausparvertrag ab und liegt Ihr Einkommen bei maximal 17 900 Euro im Jahr, ist eine Arbeitnehmersparzulage von bis zu 43 Euro im Jahr möglich. Bei Aktienfonds ist vorgegeben, dass Ihr Einkommen nicht über 20 000 Euro im Jahr liegen darf. In dem Fall gibt der Staat bis zu 80 Euro im Jahr dazu.
Wenn Sie bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind und sich für einen Bausparvertrag entscheiden, können Sie zusätzlich noch die staatliche Wohnungsbauprämie kassieren – auch dann, wenn Sie Ihren Vertrag gar nicht für den Bau oder Kauf einer Immobilie nutzen wollen, sondern nur zum Sparen in den Bausparvertrag einzahlen. Als Prämie erhalten Sie noch einmal bis zu 45 Euro dazu, wenn Ihr Einkommen bei höchstens 25 600 Euro liegt. Nach einer Sperrfrist von sieben Jahren, in der Sie nicht an Ihr Geld herankommen, können Sie frei darüber verfügen.
Riester-Rente
Belohnt wird Ihr Sparen auch, wenn Sie sich für einen Riester-Vertrag entscheiden und dort regelmäßig Ihr Geld einzahlen, um im Alter eine Rente zu beziehen. Als Auszubildender zahlen Sie Ihre Beiträge zur Sozialversicherung und haben somit auch Anspruch auf diese Förderung. Möglich ist zum Beispiel eine Riester-Rentenversicherung, ein Fonds- oder Banksparplan. Auch ein Bausparvertrag kommt hier infrage.
Wenn Sie sich für einen dieser Verträge entscheiden, erhalten Sie vom Staat direkt bis zu 154 Euro im Jahr als Zulage zum Sparen dazu. Die volle Riester-Zulage kassieren Sie, wenn im Jahr mindestens 4 Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag fließen. Jeder, der bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist, erhält außerdem noch einmalig 200 Euro extra.
Ein Beispiel: Anja Schuster ist 20 Jahre alt und hat als Auszubildende im vergangenen Jahr 6000 Euro brutto verdient. Sie entscheidet sich für einen Riester-Banksparplan. Die volle staatliche Zulage erhält sie, wenn im Jahr des Vertragsabschlusses 240 Euro (das sind 4 Prozent von 6000 Euro) in den Vertrag eingezahlt werden. Von diesen 240 Euro übernimmt der Staat als Zulage 154 Euro, sodass sie selbst nur noch 86 Euro im Jahr oder umgerechnet
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