Endlich erwachsen
Begabungen oder herausragendes Fachwissen.
Angaben über das Verhalten im Betrieb, zum Beispiel zu den Charaktereigenschaften des Auszubildenden wie Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Pünktlichkeit und Höflichkeit.
Nicht auftauchen dürfen in einem Zeugnis zum Beispiel Angaben über ein einmaliges Fehlverhalten oder außerbetriebliches Verhalten. Die wichtigsten Hinweise, wie ein ordentliches Zeugnis auszusehen hat, bietet der Ratgeber „Arbeitszeugnis“ der Verbraucherzentralen).
Eigenes Geld: Das Gehalt
Es ist ein besonderes Gefühl, wenn das erste selbstverdiente Geld auf dem Konto eingeht – selbst wenn die Summe während der Ausbildung nicht besonders hoch ist. Wie viel Auszubildende verdienen, ist in den Tarifverträgen für die jeweiligen Branchen festgelegt. Je nach Beruf kann es sein, dass die Gehälter in den neuen Bundesländern noch hinter denen in den alten Ländern zurückbleiben.
Die Gehaltsabrechnung
Das Ausbildungsgehalt landet allerdings in der Regel nicht komplett auf dem eigenen Konto. Sie müssen wie ausgelernte Arbeitnehmer auch Beiträge für die Sozialversicherung zahlen – also für Kranken- und Pflegeversicherung, für Renten- und Arbeitslosenversicherung (Seite 67 ). Wenn Sie zum Beispiel ein Bruttogehalt von 460 Euro im Monat haben, erhalten Sie netto rund 360 Euro ausgezahlt.
Nur wenn ihr Gehalt brutto bei höchstens 325 Euro im Monat liegt, übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung.
Liegt das Gehalt bei 894 Euro oder mehr im Monat, muss der Arbeitgeber für das Finanzamt zusätzlich noch Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abziehen. Dieses Geld ist aber nicht endgültig weg: Sie können es sich über die Steuererklärung am Jahresende häufig zumindest zum Teil zurückholen (Seite 151 ).
i Brutto – Netto
Das, was letztlich auf Ihrem Konto landet, ist das Nettogehalt. Es ergibt sich, wenn von Ihrem Bruttogehalt Steuern und Ihr Anteil an den Sozialabgaben einbehalten wurde.
Geld zurück über die Steuererklärung
Die fälligen Abgaben für die Sozialversicherung können Sie sich nicht zurückholen. Hat der Arbeitgeber aber für Ihr Einkommen Lohnsteuer gezahlt, sieht das anders aus. Hier haben Sie gute Chancen, dass am Jahresende davon wieder etwas an Sie zurückfließt. Dafür müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn erst über diese Jahresabrechnung kann das Finanzamt endgültig ermitteln, wie hoch Ihr gesamtes Einkommen war und ob Sie dafür Steuern zahlen müssen. Die monatliche Lohnsteuerabrechnung durch Ihren Arbeitgeber ist nur eine grobe Vorabrechnung. Wenn Sie es dabei belassen, verschenken Sie womöglich Geld. Dafür sorgen mehrere Posten, die sich erst über die Steuererklärung auszahlen. Dazu zählen zum Beispiel die sogenannten Werbungskosten: Wenn Sie mit der Bahn zur Arbeit fahren, können Sie die Ticketkosten abrechnen. Wenn Sie sich Fachbücher kaufen, um sich für die Prüfung vorzubereiten, erkennt das Finanzamt den Kaufpreis an. Wenn Sie eine Fortbildung besuchen, die der Arbeitgeber nicht bezahlt, zählen für das Finanzamt unter anderem die Kursgebühren, die Fahrtkosten zum Seminar und Pauschalwerte für die Verpflegung mit.
Wenn der Arbeitgeber für Sie jeden Monat Lohnsteuer an das Finanzamt zahlt, rechnet er so ab, als ob Sie genau 1 000 Euro Werbungskosten im Jahr haben. Dieser Wert gilt automatisch für jeden Arbeitnehmer – egal ob in der Ausbildung oder schon ausgelernt. Dieser Wert reicht aber unter Umständen nicht aus. Wenn Sie zum Beispiel für Ihre Bahnkarte jeden Monat 60 Euro bezahlen, für die Prüfungsvorbereitung Fachbücher für insgesamt 250 Euro angeschafft und ein Halbtagsseminar für 100 Euro besucht haben, sind Sie schon über diesem Wert – bei 1 070 Euro. Die 70 Euro, die über die 1 000 Euro hinausgehen, berücksichtigt das Finanzamt erst bei Ihrer Steuererklärung.
Je höher die Werbungskosten sind, desto mehr zieht das Amt von Ihren Einnahmen ab. Und je niedriger der Wert ist, der dann übrig bleibt, desto weniger Steuern müssen Sie für das Jahr zahlen. Ergibt sich bei dieser Rechnung, dass die zu zahlende Steuer niedriger als die Lohnsteuer ist, die der Arbeitgeber im Laufe des Jahres bereits überwiesen hat, bekommen Sie Geld zurück.
Neben den Werbungskosten sorgen weitere Ausgaben für Steuervorteile. Dazu zählen unter anderem die Sonderausgaben. Hier rechnen Sie zum Beispiel Ihre Versicherungsbeiträge und Ausgaben für die Altersvorsorge ab. Wenn Sie für Medikamente und
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