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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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Ihrer Familie, welche finanzielle Unterstützung Sie bekommen können. Prüfen Sie, ob sich zum Beispiel ein BAföG-Antrag für Sie lohnt und stellen Sie den Antrag früh genug. Gerade zu Semesterbeginn kann es einige Zeit dauern, bis der Antrag bearbeitet ist. Außerdem müssen Sie immer damit rechnen, dass vom BAföG-Amt Rückfragen kommen, die dann zusätzlich Zeit kosten.
    Als weitere Finanzierungsmöglichkeiten kommen eigene Jobs, Stipendien oder eventuell ein Studienkredit infrage. Auch hier gilt: Beginnen Sie früh genug mit den Vorbereitungen, damit Sie zum Beispiel Zeit haben, die Angebote für Kredite zu vergleichen und Bewerbungsfristen für Stipendien nicht verpassen.
    Kindergeld
    Damit Ihre Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld für Sie haben, muss die Familienkasse über Ihr Studium Bescheid wissen. Geben Sie Ihren Eltern eine Studienbescheinigung, die Sie von der Hochschule bekommen haben, damit diese an die Familienkasse geschickt wird.
    Wohnung
    Wollen oder müssen Sie für Ihr Studium umziehen? Wenn ja, überlegen Sie sich, was für Sie infrage kommt. Beginnen Sie nicht zu spät mit der Suche (mehr dazu ab Seite 90 ). Wenn Sie eine Bleibe gefunden haben, kümmern Sie sich um die Einrichtung und organisieren Sie sich Helfer, die Ihnen beim Umzug helfen. Erkundigen Sie sich auch nach Transporter-Preisangeboten und kümmern Sie sich um einen Fahrer des Umzugswagens.
    Krankenversicherung
    Die Krankenversicherung ist Pflicht für Studenten. Für die meisten von Ihnen bleibt es bei der gesetzlichen Absicherung. Hier gibt es zunächst zwei Varianten:
    Familienversicherung. Wenn Ihr Einkommen regelmäßig nicht mehr als derzeit 365 Euro im Monat beträgt oder Sie in einem Minijob nicht mehr als 400 Euro verdienen, können Sie wie vorher als Schüler kostenlos über die gesetzliche Familienversicherung eines Elternteils versichert bleiben. Diese Familienversicherung ist bis zu Ihrem 25. Geburtstag möglich. Wenn Sie zwischenzeitlich noch Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, verlängert sich die mögliche Mitgliedschaft um diese Phase. Sobald Ihr Einkommen aber höher ist, verlangt die Krankenkasse einen eigenen Beitrag von Ihnen. Die Höhe des erlaubten Einkommens wird jedes Jahr ermittelt. Ihr Einkommen darf nicht höher sein als 1/7 der sogenannten monatlichen Bezugsgröße (2011: 2 555 Euro). Für die Semesterferien gelten besondere Regeln.
    Fazit: Die kostenlose Mitversicherung über die Kasse der Eltern ist sehr wertvoll. Deshalb sollten Sie genau rechnen, was Sie wann verdienen. Wenn Sie nur Ihren Minijob haben und sonst nichts verdienen, ist alles in Ordnung. Wenn Sie aber zum Beispiel Kapital- oder Mieteinkünfte haben, sollten Sie aufpassen, dass Sie aus allen Posten zusammen nicht auf über 365 Euro im Monat kommen.
    Gesetzliche Krankenversicherung der Studenten. Sobald Sie die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschreiten oder älter als 25 Jahre sind, kommt für Sie die studentische Krankenversicherung infrage. Der Beitrag ist zum Sommersemester 2011 noch einmal kräftig erhöht worden und liegt seither bei 64,77 Euro. Hinzu kommt noch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser beträgt derzeit 13,13 Euro für kinderlose Studenten über 23 Jahre und 11,64 Euro für alle anderen. Diesen Betrag zahlen Sie bei jeder Krankenkasse und unabhängig davon, welches Einkommen Sie neben dem Studium haben, vorausgesetzt Sie arbeiten in der Regel nicht mehr als 20 Stunden die Woche.
    In der günstigen studentischen Krankenversicherung können Sie im Regelfall bis zum Ende des 14. Fachsemesters und maximal bis zum 30. Geburtstag bleiben. In bestimmten Ausnahmesituationen – zum Beispiel, wenn Sie zwischenzeitlich durch Krankheit oder Kindererziehung mehrere Semester „verloren“ haben – ist eine Verlängerung möglich. Ansonsten wird der gesetzliche Versicherungsschutz gleich deutlich teurer.
    Freiwillige Mitgliedschaft. Nach Ablauf der studentischen Versicherung können Sie sich als freiwilliges Mitglied in der Kasse versichern. Dann ermittelt die Krankenkasse anhand Ihres Einkommens, welchen Beitrag Sie zahlen müssen. Dabei setzt sie aber voraus, dass Sie mindestens ein Einkommen von derzeit 851,67 Euro im Monat haben. Selbst wenn Sie nur 500 Euro monatlich verdienen. Daraus ergibt sich, dass Sie von den 500 Euro womöglich knapp 127 Euro für die Krankenversicherung und knapp 19 Euro für die Pflegeversicherung zahlen müssen. Nur wenn Sie sich bei Ablauf der

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